Führerschein-Pflichtumtausch
Stand: 12.06.2023
Die nächste Frist endet am 19. Januar 2024.
In der Europäischen Union soll ein einheitliches und fälschungssicheres Führerscheinmuster eingeführt werden. Das heißt: Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19. Januar 2033 schrittweise in den neuen, befristeten EU-Kartenführerschein getauscht werden.
Bei den bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellten grauen oder rosa "Papier"-Führerscheinen richtet sich die Umtauschfrist nach dem Geburtsdatum des Fahrerlaubnisinhabers. Da die Umtauschpflicht eine sehr große Anzahl von Bürgerinnen und Bürgern betrifft, wurden gestaffelte Fristen eingeführt.
Die nächste Frist endet am
19. Januar 2024
und betrifft die Geburtsjahrgänge 1965-1970.
Für den Umtausch kann ein Termin vereinbart werden - auch online.
Weitere Fristen:
- Geburtsjahrgänge 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025
- Geburtsjahr vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
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