Briefwahl beantragen
Stand: 18.09.2023
Für die bevorstehende Landtags- und Bezirkstagswahl am 8. Oktober kann die Briefwahl beantragt werden.
Möglich ist dies mit der Wahlbenachrichtigung, die Ende August/Anfang September versendet wurde. Online ist die Beantragung von 2. September bis 3. Oktober möglich.
Der Wahlbrief muss bis spätestens Sonntag, 8. Oktober, 18:00 Uhr, bei der Stadt eingegangen sein. Eine frühzeitige Abgabe bei der Post ist deshalb wichtig.
Rund um die Wahl
Landtags- und Bezirkswahlen 2023
Wer wird wie gewählt? Wer darf eigentlich wählen? Welche Aufgaben haben Landtag und Bezirkstag? Wie geht das mit der Briefwahl? Alles Wichtige zur Landtagswahl gibt es auf dieser Seite.
Landtags- und Bezirkswahlen 2023
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Wahlamt
Informationen zur Landtagswahl 2023
Das Wahlamt wird etwa ein halbes Jahr vor allgemeinen Abstimmungen (Bürger- und Volksentscheiden) sowie Wahlen (Kommunal-, Bezirks-, Landtags- und Europawahlen) temporär eingerichtet. Zuständig für die allumfassende Durchführung - beispielsweise Wählerverzeichnis, Wahllokale, Wahlhelfende, Wahlbenachrichtigung, Briefwahl und weiteres.
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