Landtags- und Bezirkswahlen 2023
Stand: 29.09.2023
Sie finden statt am 8. Oktober. Wer wird wie gewählt? Wer darf eigentlich wählen? Wie geht das mit der Briefwahl? Alles Wichtige gibt es auf dieser Seite.
Informationen zur Briefwahl
Mit der Wahlbenachrichtigung, die Ende August/Anfang September versendet wurde, können Sie die Briefwahl schriftlich oder persönlich im Rathaus noch bis Freitag, 6. Oktober, 15:00 Uhr, beantragen. Hier: Öffnungszeiten.
Online kann die Briefwahl noch bis 3. Oktober beantragt werden. Briefwahl online beantragen.
Die Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens 8. Oktober, 18:00 Uhr, bei der Stadt Erlangen eingegangen sein! Wenn Sie die Briefwahlunterlagen per Post versenden wollen, geben Sie sie bitte frühzeitig bei der Post ab.
Wahlergebnisse am Wahltag
Der Fachbereich Statistik im Bürgermeister- und Presseamt bietet in Zusammenarbeit mit dem Amt für Digitalisierung und Informationstechnik eine Präsentation der Wahlergebnisse an. Sie kann ab cira 19:00 Uhr hier aufgerufen werden.
Antworten auf Fragen rund um die Wahl
Geregelt ist dies im Landeswahlgesetz und der Verfassung des Freistaats Bayern. Demnach setzt die Staatsregierung spätestens fünf Monate vor dem Wahltag den Tag für die Wahl fest. Die Neuwahl ist
- frühestens 59 Monate und
- spätestens 62 Monate nach dem Tag, an dem der vorausgegangene Landtag gewählt worden ist, durchzuführen.
Da die letzte Landtagswahl am 14. Oktober 2018 war, muss die Wahl 2023 zwischen dem 14. September und dem 14. Dezember stattfinden. Den Wahltermin 8. Oktober hat die Staatsregierung am 13. Dezember letzten Jahres festgesetzt.
Für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Landtagswahl ist für den Stimmkreis 508 „Erlangen-Stadt“ die Stadt Erlangen zuständig. Zum Stimmkreis 508 gehören auch aus dem Landkreis Erlangen-Höchstadt der Markt Heroldsberg und die Gemeinde Möhrendorf. Hier: Mehr erfahren
Damit die Wahl reibungslos durchgeführt wird, sind mehrere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgeramts mit den umfassenden Vorbereitungen der Wahlen betraut. Die Dienstleistungen der Dienststelle im Rathaus-Erdgeschoss - konkret die Bereiche Meldebehörde, Pass- und Ausweisbehörde, Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnisbehörde - stehen trotz der Mehrbelastung weiterhin in vollem Umfang zur Verfügung.
Damit die Stimmen abgegeben werden können, gelten bestimmte Voraussetzungen. Wählen dürfen Deutsche im Sinne des Grundgesetzes, wenn sie am Wahltag
- 18 Jahre alt sind
- seit mindestens drei Monaten ihre Wohnung in Bayern haben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
- im Wählerverzeichnis der Stadt Erlangen eingetragen sind.
Im Stadtgebiet Erlangen gibt es etwa 77.000 Wahlberechtigte. Hinzu kommen etwa 10.000 Wahlberechtigte aus Heroldsberg und Möhrendorf. Beide Gemeinden gehören zusammen mit Erlangen zum Stimmkreis "508 Erlangen-Stadt". In ganz Bayern übrigens sind etwa 9,4 Millionen Menschen wahlberechtigt. Das hat der Landeswahlleiter Ende Juli mitgeteilt.
Jeder, der wählen darf, bekam Ende August/Anfang September eine Wahlbenachrichtigung. Für die Stimmabgabe gibt es dann zwei Möglichkeiten:
Wählen im Wahllokal
Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung steht das Wahllokal, in dem Sie am Wahltag von 8:00 bis 18:00 Uhr wählen können. Bitte bringen Sie neben der Wahlbenachrichtigung auch Ihren Ausweis mit.
Wählen per Briefwahl
Hier ist der Gang in das Wahllokal am 8. Oktober nicht notwendig. Sie wählen vorher, müssen die Briefwahl jedoch beantragen:
- schriftlich oder persönlich im Rathaus bis 6. Oktober, 15:00 Uhr. Hier: Öffnungszeiten.
- Online bis 3. Oktober. Briefwahl online beantragen
Die Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens 8. Oktober, 18:00 Uhr, bei der Stadt Erlangen eingegangen sein! Wenn Sie die Briefwahlunterlagen per Post versenden wollen, geben Sie sie bitte frühzeitig bei der Post ab.
Ein Erklärvideo des Bayerischen Landesamts für Statistik zeigt, wie das geht mit der Stimmabgabe. Hier: Erklärvideo
Zuerst wird das Wahlergebnis der Landtagswahl, dann das der Bezirkswahl ermittelt. Das Wahlamt geht davon aus, dass das Ergebnis der Landtagswahl um das Direktmandat am Wahltag um ca. 21:00 Uhr vorliegen wird. Mit dem Ergebnis der Zweitstimmen kann gegen 23:00 Uhr gerechnet werden.
Für belastbare Ergebnisse müssen jedoch nicht nur die Ergebnisse aus Erlangen vorliegen, sondern auch die aus den Wahlämtern in Heroldsberg und Möhrendorf. Denn: Zum Stimmkreis 508 "Erlangen-Stadt" gehören neben der Stadt Erlangen auch der Markt Heroldsberg und die Gemeinde Möhrendorf.
Der Fachbereich Statistik im Bürgermeister- und Presseamt bietet in Zusammenarbeit mit dem Amt für Digitalisierung und Informationstechnik am Wahltag wieder eine Präsentation der Wahlergebnisse an. Sie kann ab cira 19:00 Uhr hier aufgerufen werden.
Landtagswahl:
Das Wahlsystem für die Wahl des Bayerischen Landtags sieht eine Personenwahl, verbundenen mit einer Verhältniswahl, vor. Bei der Stimmabgabe haben die Wählerin und der Wähler daher zwei Stimmen.
Mit der Erststimme wird der oder die Stimmkreisabgeordnete für den Stimmkreis Erlangen-Stadt und Teile des Landkreis Erlangen-Höchstadt im Wege der Direktwahl (Personenwahl) gewählt. Dadurch ist sichergestellt, dass Erlangen im Landtag vertreten ist. In den Landtag zieht dann die Person ein mit den meisten gültigen Stimmen.
Mit der Zweitstimme wird die Landesliste einer Partei (Verhältniswahl) gewählt. Hier: Mehr Informationen
Überhang- und Ausgleichsmandaten
Über dieses Wahlsystem werden die 180 Abgeordneten des Landtages gewählt. Eigentlich. Aktuell gibt es jedoch 205 Abgeordnete. Warum? Das liegt an den Überhang- und Ausgleichsmandaten, die das Parlament größer werden lassen, als es eigentlich ist.
Überhangmandate sind eine Besonderheit des personalisierten Verhältniswahlrechts. Sie kommen zustande, wenn eine Partei mehr Direktmandate (Erststimme) erringt, als ihr dort nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen.
Das Wahlrecht sieht vor, dass entstehende Überhangmandate zu neutralisieren sind. Sie werden durch Ausgleichsmandate kompensiert. Erhält eine Partei also ein oder mehrere Überhangmandate, dann wird die Gesamtzahl der Sitze im Landtag solange erhöht, bis das Größenverhältnis der Fraktionen im Landtag den Anteil der Zweitstimmen bei der Wahl genau widerspiegelt.
Fünf Prozent-Hürde
Auf dem Stimmzettel stehen die Parteien, die mit ihren Kandidierenden in den Landtag einziehen wollen. Um in das Parlament zu kommen, benötigen die Parteien mindestens 5 % der Zweitstimmen. Damit soll eine zu starke Zersplitterung des Parlaments verhindert werden.
Bezirkswahl:
Es sind so viele Bezirksräte zu wählen, wie nach dem Landeswahlgesetz Landtagsabgeordnete auf den jeweiligen Bezirk treffen. Die Wahl erfolgt im Wesentlichen nach den gleichen Grundsätzen und in der gleichen Form wie die der Landtagswahl. Die Stimmzettel werden zur Unterscheidung von denen der Landtagswahl in einer anderen Farbe ausgegeben. Im Gegensatz zur Landtagswahl besteht für die Sitzeverteilung bei der Bezirkswahl jedoch keine 5-%-Sperrklausel.
Wahlgrundsätze
Die Staatsgewalt geht vom Volke aus, diesen Satz kennt man. Die Wahlen sind das Hauptinstrument hierfür. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Landtag oder der Bezirkstag oder ein Oberbürgermeister gewählt wird. Für jede Wahl gibt für die Stimmabgabe fünf Grundsätze:
Allgemein: Wählen dürfen grundsätzlich alle Erwachsene.
Gleich: Jede Stimme muss den gleichen Zählwert haben, egal wer seine Stimme abgibt.
Frei: Es darf weder vom Staat, noch von privater Seite Druck auf die Wahlberechtigten ausgeübt werden, die Stimmen zugunsten bestimmter Bewerbern oder Parteien zu geben.
Geheim: Keiner muss wissen, wer gewählt wurde.
Unmittelbar: Die Stimmen beziehen sich auf die Kandidaten der jeweiligen Parteien, ohne Zwischenschaltung von Wahlmänner oder anderer Instanzen.
Der Landtag:
Als Hauptaufgabe beschließt er die Gesetze im Freistaat Bayern. Zudem kontrolliert der Landtag die Staatsregierung, ob diese die Beschlüsse des Landtages auch umsetzt. Bevor ein Beschluss gefasst wird, wird in Sitzungen der Parteien oder in Ausschusssitzungen beraten und diskutiert. Hier: Mehr erfahren
Die Arbeitswoche eines Landtagsmitglieds könnte in etwa wie folgt aussehen:
Montag: Anreise nach München, Rücksprache mit Mitarbeitenden, Besprechung in den Arbeitsgruppen der Partei oder Fraktion
Dienstag: Besprechung in den Arbeitsgruppen der Partei oder Fraktion, Gespräche mit Unternehmern, Teilnahme an Ausschusssitzungen oder Fraktionssitzungen, Rücksprache mit Mitarbeitenden, Journalistenrunde zu einem aktuellen Thema, Termine im Stimmkreis, Sitzung des Landtages
Mittwoch: Empfang einer Besuchergruppe aus dem Stimmkreis, Gespräche in den Arbeitsgruppen der Partei oder der Fraktion, letzte Vorbereitung einer Rede für den nächsten Tag im Ausschuss oder Parlament, Sitzung des Landtages
Donnerstag: Teilnahme an einer Ausschusssitzung, Gesprächsrunden mit dem Koalitionspartner, Interviewtermine, Begleitung Regierungschef*in zu einem Termin
Freitag: Betriebsbesichtigung, Informationsgespräch mit dem wissenschaftlichen Dienst des Bundestages, Gespräche mit den Fraktionskollegium, Termine im Stimmkreis.
Samstag: Termine im Stimmkreis
Sonntag: Termine im Stimmkreis
Für die Bürgerinnen und Bürger besteht die Möglichkeit, den Landtag zu besichtigen. Hier: Landtag besuchen
Der Bezirk
E ist eine kommunale Gebietskörperschaft wie zum Beispiel die Stadt Erlangen oder der Landkreis Erlangen-Höchstadt. Seine Aufgabe ist es, im Regierungsbezirk (Mittelfranken) öffentliche Einrichtungen für das
- soziale
- wirtschaftliche
- kulturelle Wohl
aller Bürgerinnen und Bürger zu schaffen und zu unterstützen. Der Bezirk übernimmt Aufgaben, die die Zuständigkeit oder die finanziellen Möglichkeiten von Gemeinden, Landkreisen und kreisfreien Städten überschreiten. Er steht jedoch nicht "über" den Gemeinden und Städten, sondern neben ihnen. In Bayern gibt es für jeden Regierungsbezirk einen Bezirk.
Die Verwaltung des Bezirks (Mittelfranken) agiert wie die (Stadt)Verwaltung der Stadt Erlangen. Was in Erlangen der Stadtrat ist, ist auf Bezirksebene der Bezirkstag. An dessen Spitze steht der Bezirkstagspräsident. Nicht verwechselt werden darf der Bezirk Mittelfranken mit der Regierung von Mittelfranken. Diese gehört nicht zu den Kommunen. Sie ist dem Freistaat Bayern zuzuordnen und somit eine staatliche Behörde. Organisatorisch gehört sie zum Bayerischen Innenministerium. Die Regierung von Mittelfranken mit Sitz in Ansbach ist die Aufsichtsbehörde der Stadt Erlangen.
Die Parteien entscheiden, wen sie als Kandidat*in aufstellen wollen. Allerdings ist dies nicht nur politischen Parteien vorbehalten. Auch Wählergruppen und Einzelbewerber bzw. –bewerberinnen können sich zur Wahl stellen. Allerdings müssen sie wie Parteien auch bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dabei müssen bestimmte Termine und Fristen beachtet werden. Fristende war Ende Juli. Hier: Mehr Informationen
Für die Durchführung der Landtagswahl sind auch ehrenamtliche Helfer*innen im Einsatz. Alleine im Stadtgebiet sind es mehr als 1.200 Personen. Bayernweit werden es etwa 100.000 Wahlhelfende sein. Das hat der Landeswahlleiter Ende Juli mitgeteilt.
Helfer*innen müssen selbst wahlberechtigt und volljährig sein. Und sie müssen die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.
Ihre Aufgaben:
- in den Wahllokalen für Ruhe und Ordnung sorgen
- prüfen die Wahlberechtigung auf Grund des Wählerverzeichnisses
- Ausgabe der Stimmzettel
- die Wahlteilnahme im Wählerverzeichnis eintragen
- die Wählenden zählen
- nach Schließung des Wahllokals um 18:00 Uhr die Stimmen auszählen
- das vorläufige Wahlergebnis ermitteln
- das Wahlergebnis feststellen.
Dazu kommen die Wahlhelfer, die andere Aufgaben wie z.B. Hausverwaltung, Ergebniszusammenfassung im Rathaus am Wahlabend, Statistikerhebungen übernehmen.
Die Wahlhelfer*innen werden in ihre Aufgaben eingewiesen. Wer darüber hinaus in einem Wahllokal die Funktion als Wahlvorsteherin bzw. Wahlvorsteher - also die Teamleitung - ausübt, erhält eine organisatorische und rechtliche Schulung.
In den allgemeinen Wahllokalen des gesamten Stadtgebiets beginnt die Tätigkeit am Wahlsonntag um 7:30 Uhr. Die Wahllokale öffnen um 8:00 und schließen um 18:00 Uhr. Jeder Wahlvorstand besteht in der Regel aus acht Personen. Während der Wahlzeit müssen die Helfer*innen nicht alle durchgehend anwesend sein. Bereits vorab teilen die Wahlvorsteher eine Vormittags- und eine Nachmittagsgruppe ein.
Ab 18:00 Uhr kommen dann alle Mitglieder des Wahlvorstandes zur gemeinsamen Ergebnisermittlung zusammen. Dies dauert in der Regel bis etwa 21 Uhr.
Die Auszählung der Briefwahl findet wohl zentral in der Heinrich-Lades-Halle statt. lm Rahmen der Briefwahlauszählung muss mit einer zeitlichen Beanspruchung von 15:00 bis 22:00 Uhr gerechnet werden.
Eine allgemeine Begrenzung gibt es nicht. Lediglich die Wahlplakat-Anzahl pro Partei sind an ausgewählten Plätzen durch die Plakatierungsverordnung festgesetzt. Aufgrund der zur Verfügung stehenden öffentlichen Flächen durch unterschiedliche Interessensgruppen wie zum Beispiel durch Gastronomen oder Schausteller ist die Nutzung des öffentlichen Raums perspektivisch jedoch erheblich eingeschränkt.
Die Plakate sind Eigentum der jeweiligen Parteien. Werden Wahlplakate beschädigt, handelt es sich um Sachbeschädigungen und somit um eine Straftat. Die Parteien können in diesem Fall gegen den Täter Anzeige erstatten. Die Konsequenzen fallen unterschiedlich aus und sind abhängig von den Ermittlungen. Beschädigte Plakatierungen sind durch die Parteien umgehend zu beseitigen - einschließlich des Befestigungsmaterials. Nicht ordnungsgemäß befestigte Plakate oder Plakatträger sind umgehend nachzubessern.
Mit der Wahlbenachrichtigung, die Ende August/Anfang September versendet wurde, können Sie die Briefwahl schriftlich oder persönlich im Rathaus noch bis Freitag, 6. Oktober, 15:00 Uhr, beantragen. Hier: Öffnungszeiten.
Online kann die Briefwahl von 2. September bis 3. Oktober beantragt werden. Briefwahl online beantragen
Die Briefwahlunterlagen werden ab 4. September ausgestellt. Sie müssen bis spätestens 8. Oktober, 18:00 Uhr, bei der Stadt Erlangen eingegangen sein! Wenn Sie die Briefwahlunterlagen per Post versenden wollen, geben Sie sie bitte frühzeitig bei der Post ab.
Der Wahlkreisausschuss unter Vorsitz von Regierungspräsidentin Dr. Kerstin Engelhardt-Blum hat für den Wahlkreis Mittelfranken
- für die Landtagswahl die Wahlkreisvorschläge von zwölf Parteien und
- von dreizehn Parteien für die Bezirkswahl zugelassen.
Es wurde kein eingereichter Wahlkreisvorschlag zurückgewiesen.
Im Stimmkreis Erlangen-Stadt kandidieren für das Direktmandat:
Landtagswahl
CSU: Herrmann, Joachim
GRÜNE: Zwanziger, Christian
FREIE WÄHLER: Wirth-Hücking, Anette
AfD: Dr. Schadel, Joachim
SPD: Dr. Dees, Philipp
FDP: Fischbach, Matthias
DIE LINKE: Eitel, Lukas
BP: Denzler, Christian
ÖDP: Jarosch, Joachim
PdH: Lehmann, Thomas
dieBasis: Bosswick, Wolfgang
Bezirkswahl
CSU: Wunderlich, Alexandra
GRÜNE: Scherrers, Maria
FREIE WÄHLER: Moll, Gunther
AfD: Reichelsdorfer, Roland
SPD: Waldmann, Sophia
FDP: Reichel, Olga
DIE LINKE: Girstenbrei, Fabiana
ÖDP: Grille, Barbara
PIRATEN: Purzner, Jürgen
DIE FRANKEN: Grupe, Christian
dieBasis: Gnoth, Roman
Die zugelassenen Wahlkreisvorschläge mit den jeweiligen Kandidaten sind auf der Internetseite der Regierung von Mittelfranken aufrufbar.
Ja. Das Bayerische Landesamt für Statistik bietet auf seiner Internetseite ein Video an. Dort wird erläutert, wie die Stimmabgabe möglich ist und wie das mit der Briefwahl geht. Hier geht es zum Video.
Wahlergebnisse
Wahlen & Entscheide
Auf einen Blick: Die Ergebnisse aller Wahlen in Erlangen seit 1946 in einer Tabelle.
Dreh- und Angelpunkt demokratischer Entscheidungen
Für die Wahlen am 8. Oktober übernimmt das Bürgeramt eine besondere Aufgabe – die Organisation der Wahl
Wahlen & Entscheide
Auf einen Blick: Die Ergebnisse aller Wahlen in Erlangen seit 1946 in einer Tabelle.
Dreh- und Angelpunkt demokratischer Entscheidungen
Für die Wahlen am 8. Oktober übernimmt das Bürgeramt eine besondere Aufgabe – die Organisation der Wahl
Wahlamt
Informationen zur Landtagswahl 2023
Das Wahlamt wird etwa ein halbes Jahr vor allgemeinen Abstimmungen (Bürger- und Volksentscheiden) sowie Wahlen (Kommunal-, Bezirks-, Landtags- und Europawahlen) temporär eingerichtet. Zuständig für die allumfassende Durchführung - beispielsweise Wählerverzeichnis, Wahllokale, Wahlhelfende, Wahlbenachrichtigung, Briefwahl und weiteres.
Anschrift
Öffnungszeiten
Termine vor Ort sind nur nach individueller Vereinbarung möglich. Nehmen Sie Kontakt mit uns per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular auf.