Rücksichtnahme während der Bergkirchweih
Stand: 26.05.2023
Die Stadt bittet um gegenseitige Rücksichtnahme am Wiesengrund, der Lewin-Poeschke-Anlage (Bürgermeistersteg) und beim Gang zum Festgelände.
Denn: Der Berg ist für alle da und soll allen Besucherinnen und Besuchern Freude bereiten. Wichtig: Der Wiesengrund zählt zum Landschaftsschutzgebiet, feiern ist dort nicht erlaubt. Als Alternative kann die Wöhrmühlinsel genutzt werden. Die Wöhrmühlinsel, aber auch der Bürgermeistersteg (Lewin-Poeschke-Anlage) sind Freizeitanlagen und keine „Discoflächen“. Deshalb gilt: Musikboxen bitte gleich zu Hause lassen. Und: Abfälle und Glas gehören nicht in die Natur. Wir sagen danke, dass Sie alle mitmachen und den „Berg“ zu einer tollen Zeit für uns und unsere Gäste machen.
In einer Allgemeinverfügung vom 19. April – erschienen im Amtsblatt „Die amtlichen Seiten“ Nr. 8a - hat die Stadt die Regelungen für die Zeit während der Bergkirchweih bekannt gemacht. Das Verhalten auf städtischen Grünflächen regelt insbesondere die Grünanlagensatzung. Auf dem Bergkirchweihgelände gilt die Bergkirchweihverordnung.
Die Bergkirchweih - sie beginnt am 25. Mai und geht bis 5. Juni.
Titelbild: Canva.
Rund um die Bergkirchweih 2023
Bergkirchweih
Wir freuen uns jetzt schon drauf wenn es wieder heißt "Der Berg ruft". Wir sehen uns dann vom 25. Mai - 05. Juni 2023 wieder.
Grünanlagensatzung
Bergkirchweihverordnung
Bergkirchweih
Wir freuen uns jetzt schon drauf wenn es wieder heißt "Der Berg ruft". Wir sehen uns dann vom 25. Mai - 05. Juni 2023 wieder.
Grünanlagensatzung
Bergkirchweihverordnung
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