Sozialamt – Leistungen für Asylbewerber*innen

Stand: 19.07.2023

Haben Sie bisher Leistungen vom Sozialamt Erlangen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen, erhalten Sie ein Schreiben der Abteilung - Soziale Hilfen - der Stadt Erlangen. Mit diesem Schreiben werden Sie gebeten, einen kurzen Antrag auszufüllen und für die Bearbeitung dieses Antrages notwendige Unterlagen bei der Abteilung der Stadt Erlangen vorzulegen. Liegt Ihr Antrag der Abteilung mit allen Unterlagen vor, bekommen Sie von dort einen Bescheid.

Bis wir Ihren Antrag bearbeiten können, erhalten Sie weiterhin Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Ein Versorgung Ihrerseits ist auf jeden Fall sichergestellt.

Wenn Sie kein Schreiben bekommen haben, können Sie den Ergänzungsantrag hier oder unter dem Punkt Formulare herunterladen.

Hinweise:

Damit Ihr Antrag schnell bearbeitet werden kann, beachten Sie bitte,

  • dass Sie alle Formulare in lateinischer Schrift vollständig ausfüllen,
  • dass Sie alle ☐ Ja ☐ Nein-Fragen beantworten,
  • dass Sie die Formulare unterschreiben
  • dass Sie die ausgefüllten Formulare mit allen geforderten Nachweisen entweder mit Briefpost oder über die E-Mail-Adresse soziale-hilfen@stadt.erlangen.de an die Abteilung Soziale Hilfen schicken.