Gesamtkonzept Bergkirchweihgelände
Stand: 30.03.2023
Bei der Entwicklung und Umsetzung des Konzepts für das Bergkirchweihgelände gilt es grundsätzlich zu klären, welche Anforderungen die Bergkirchweih selbst an das Gelände stellt und wie die daraus resultierenden Maßnahmen mit den Bedürfnissen von Anwohner*innen, Bäumen etc. in Einklang gebracht werden können. Hierbei soll auch eine nachhaltige und ganzjährige Nutzung des Geländes mitgedacht werden..
Informationen
Eine Bestandsanalyse und eine Machbarkeitsstudie wurden durchgeführt. Hier-zu wurden in Zusammenarbeit mit einem Planungsbüro mögliche Szenarien für das Gelände erarbeitet. Im Weitern wurde auf der Grundlage eines dieser Szena-rien die Beschlussvorlage für das Gesamtkonzept Bergkirchweihgelände er-stellt, anhand der nun die weiteren Planungsschritte und Maßnahmen erfolgen werden. Um die Sicherheit der Bergkirchweih zu gewährleisten, werden seit 2017 bis voraussichtlich 2025 sanierungsbedürftige Mauern und Geländer abschnittsweise erneuert. Weitere geplante Maßnahmen sind u.a. der Umbau des Westausgangs (Verbesserung der Fluchtwegsituation & Verbesserung der Befahrbarkeit des Böttigersteiges für Feuerwehr) sowie der Bau einer WC-Anlage als Ersatz für ein Pissoir.
Seit 2017 werden dringend erforderliche Sanierungsarbeiten (Geländer- und Mauersanierung) nach Prioritäten fortlaufend durchgeführt. Das Gelände stellt vielfältige Anforderungen, die im Rahmen der konzeptionellen Bearbeitung zu beachten sind. Hieraus werden sich nun die weiteren Maßnahmenkonkretisie-rungen ergeben. Aufgrund der erwähnten vielfältigen Anforderungen ist der weitere Zeitablauf noch nicht exakt planbar.
Haushalt 2022: 100.000 Euro; Haushalt 2023: 450.000 Euro
Im Rahmen der Konzepterstellung/-umsetzung ist eine Stakeholder-Analyse mit allen unmittelbar betroffenen Personengruppen und Institutionen vorgesehen bzw. wurde durchgeführt. Dazu zählen neben Anwohnern, Polizei, Rettungsdiensten, Feuerwehr und einigen städtischen Dienststellen auch die Schaustellerverbände sowie die Festwirte. Über die weitere Form der Beteiligung wird zu gegebener Zeit entschieden.
Beschluss des Stadtrates vom 29September 2022