Festsetzung der Überschwemmungsgebiete
Das Umweltamt führt das wasserrechtliche Verfahren zur Festsetzung von Überschwemmungsgebieten an Flüssen und Bächen durch.
Informationen
Regnitz: Wiederholung der öffentlicher Bekanntmachung und Auslegung
Alle weiteren Gewässer: Verfahrensbeginn
Voraussichtlich 24 Monate
Bürgerinformation und Beteiiligung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
Die Festlegung von Überschwemmungsgebieten ist gesetzlich verpflichtend durchzuführen. Für das Überschwemmungsgebiet der Regnitz besteht ein Aufstellungsbeschluss (November 2015).
Einleitung des Verordnungsverfahrens
Überschwemmungsgebiete im Stadtgebiet
Stand: 19.02.2020