1. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 330 - Sieboldstraße -
Stand: 15.08.2022
Ziel dieser Planung ist die Schaffung einer Mischnutzung aus Wohnen und nicht-störendem Gewerbe in den Erdgeschossen. Der geltende rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 330 setzt auf dieser Fläche u.a. ein Kerngebiet fest. Durch die Änderung des Bebauungsplans Nr. 330 kann das benötigte Baurecht zur Entwicklung eines gemischt genutzten innerstädtischen Viertels sowie einer angemessenen Dichte und Höhenentwicklung ermöglicht werden. Um ein verträgliches Konzept zu entwickeln, hat in Abstimmung mit der Verwaltung ein städtebaulicher Realisierungswettbewerb für die zukünftige Neubebauung durch die Vorhabenträgerin stattgefunden. Im Preisgericht, dass am 31. Januar 2020 getagt hat, waren neben Vertretern des Vorhabenträgers auch Mitglieder der Fraktionen und externe Sachverständige stimmberechtigt.