Staatsangehörigkeit; Beantragung der Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit

Deutsche Staatsangehörige, die sich in einem anderen Staat einbürgern, verlieren im Regelfall ihre deutsche Staatsangehörigkeit. Mit einer Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit können sie auch Deutsche bleiben.


Stand: 09.01.2023. Link zum BayernPortal

Online Verfahren

Antrag auf Genehmigung der Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit

Sie können die Genehmigung der Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit (= Beibehaltungsgenehmigung) online beantragen. Die Gebühr muss online bezahlt werden.

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Ausländerangelegenheiten und Einbürgerungen

Anschrift

Rathausplatz 1
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

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Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
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