2. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 156
Stand: 03.05.2022
- Fichtestraße -
Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss der Stadt Erlangen hat in öffentlicher Sitzung am 11.12.2012 beschlossen, für das Gebiet Loewenichstraße, Schillerstraße, Wilhelmstraße und beiderseits der Fichtestraße das 2. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. .156 - Fichtestraße - aufzustellen.
Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) wird hiermit der Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt gemacht.
Der räumliche Geltungsbereich ist in dem nachstehend abgedruckten Lageplan dargestellt. Kartengrundlage ist der Ausschnitt aus dem Liegenschaftskataster vom November 2012.
Die Aufstellung des 2. Deckblattes zum Bebauungsplanes Nr. 156 - Fichtestraße - erfolgt gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren. Es wird gemäß § 13 Abs. 3 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass im vereinfachten Verfahren von einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB abzusehen ist.
Der Bebauungsplan Nr. 156 aus dem Jahr 1967 entspricht in einigen Festsetzungen nicht mehr den aktuellen Anforderungen und kann im Vollzug zu ungewollten Ergebnissen führen. Es ist beabsichtigt, ohne den Siedlungscharakter grundsätzlich zu verändern, das Baurecht auf einen aktuellen Stand zu bringen und um geeignete gestalterische Festsetzungen zu ergänzen.
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