6. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 179
Stand: 23.10.2024
- Erweiterung Max-und-Justine-Elsner-Schule-
Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss vom 08.10.2024 gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Aufstellung des 6. Deckblattes zum Bebauungsplan Nr. 179
- Erweiterung Max-und-Justine-Elsner-Schule-
Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss der Stadt Erlangen hat in öffentlicher Sitzung am 08.10.2024 beschlossen, für das Gebiet südlich der Zimmermannsgasse und nördlich der Sandbergstraße das 6. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 179 – Erweiterung Max-und-Justine-Elsner-Schule- aufzustellen. Mit diesem 6. Deckblatt soll der Bebauungsplan Nr. 179 - für das Gebiet zwischen Bahnhofstraße, Frankenschnellweg, Tennenloher Straße und Regnitz - teilweise ersetzt werden.
Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) wird hiermit der Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt gemacht.
Der räumliche Geltungsbereich ist in dem nachstehend abgedruckten Lageplan dargestellt. Kartengrundlage ist der Ausschnitt aus dem Liegenschaftskataster vom September 2024.
Die 2- bis 3-zügige Max-und-Justine-Elsner-Grundschule im Ortsteil Bruck mit 11 Klassen und gebundenem Ganztag ist räumlich in sämtlichen Bereichen sehr beengt. Die Ganztagesklassen verfügen weder über Aufenthalts- noch über Differenzierungsräume. Die bayerische Schulbauverordnung nennt für den Schulbau sog. Flächenbandbreiten. Der untere Wert verdeutlicht im Sinne einer Empfehlung, welche Flächengröße im Regelfall nicht unterschritten werden sollte. Für die Max-und-Justine-Elsner-Schule beträgt die Flächenbandbreite laut Schulbauverordnung zwischen 1.799 und 2.316 qm (förderfähige Hauptnutzfläche). Das Schulgebäude (Generalinstandsetzung 2009) und der Anbau Pausenhalle mit Mensa (2013) umfassen 1.260 qm Hauptnutzfläche. Folglich besteht ein Fehlbedarf von 539 bis 1.056 qm Hauptnutzfläche. Als Außenflächen bzw. Pausenhof bestehen aktuell 570 qm, angemessen wären ca. 639 qm. Folglich besteht bei der Pausenhoffläche ein Fehlbedarf von ca. 69 qm.
Ziel der Planung ist deshalb die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Erweiterungsbaus im Anschluss an das bestehende Schulgebäude, mit dem Ziel einen zukunftsfähigen und den rechtlichen Anforderungen entsprechenden Schulbetrieb zu realisieren. Bei einer Erweiterung direkt am Schulstandort entstehen keine zusätzlichen Laufwege und die Infrastruktur des Bestandshauses kann uneingeschränkt genutzt werden.
Falls sie im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eine Stellungnahme zum in Aufstellung befindlichen Bauleitplan abgeben wollen, werden wir Ihre Stellungnahme im entsprechenden Verfahren verarbeiten.
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die Stadt Erlangen, Rathausplatz 1, 91052 Erlangen, E-Mail: poststelle@stadt.erlangen.de, Tel. 09131 86-0.
Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach den Vorschriften des Baugesetzbuches von Ihnen angegebenen Daten werden bei der Stadt Erlangen ausschließlich im Rahmen der Bauleitplanung verarbeitet.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit Art. 4 Abs. 1 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG).
Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten können Sie im Internet unter www.erlangen.de/datenschutzhinweise-bauleitplanverfahren abrufen. Alternativ erhalten Sie diese Informationen auch bei der / dem in der Bekanntmachung genannten Sachbearbeiterin bzw. Sachbearbeiter.
Galerie
Abt. Stadtplanung
Anschrift
Öffnungszeiten
Zusätzlich können individuelle Termine vereinbart werden.