6. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 181

Stand: 29.01.2025

– Mozartstraße - Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Zeit vom 03.02.2025 bis einschließlich 03.03.2025

Veröffentlichung des 6. Deckblatts zum Bebauungsplan Nr. 181 - Mozartstraße - im Internet

Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss der Stadt Erlangen hat in öffentlicher Sitzung am 10.12.2024 beschlossen, den Entwurf des 6. Deckblatts zum Bebauungsplan Nr. 181 - Mozartstraße - für das Gebiet zwischen Mozartstraße und Theodor-von-Zahn-Straße, zu billigen und zu veröffentlichen.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) werden hiermit der Billigungsbeschluss und die Veröffentlichung im Internet ortsüblich bekannt gemacht.

Der räumliche Geltungsbereich ist in dem nachstehend abgedruckten Lageplan dargestellt. Kartengrundlage ist der Ausschnitt aus dem Liegenschaftskataster vom Januar 2025.

Die Aufstellung des 6. Deckblatts des Bebauungsplans Nr. 181 - Mozartstraße - erfolgt gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; die Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen nach
§ 4c BauGB ist nicht anzuwenden.

Mit Beschluss vom 12.12.2024 hat der Stadtrat der Stadt Erlangen den Entwurf des 6. Deckblatts zum Bebauungsplan Nr. 181 – Mozartstraße - gebilligt; dieser wird gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Zeit vom 03.02.2025 bis einschließlich 03.03.2025 mit Begründung und den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Internet veröffentlicht.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse bauleitplanung@stadt.erlangen.de übermittelt werden.
Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist im Amt für Stadtplanung und Mobilität der Stadt Erlangen (Gebbertstraße 1, 3. OG) während der Öffnungszeiten (montags bis freitags, 9:00 - 12:00 Uhr) öffentlich ausgelegt.
Für eine Einsichtnahme außerhalb dieses Zeitraums sowie für Auskünfte und Beratung steht Herr Joffroy nach vorheriger Terminvereinbarung zur Verfügung (Tel. 09131 / 86 -1371 bzw. email: stefan.joffroy@stadt.erlangen.de).

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