6. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 181
Stand: 02.02.2026
– Mozartstraße - Rechtsverbindlich seit 04.12.2025
Bekanntmachung über den Erlass des 6. Deckblatts zum Bebauungsplan Nr. 181 - Mozartstraße - mit integriertem Grünordnungsplan
Der Stadtrat der Stadt Erlangen hat am 25.09.2025 gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) das 6. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 181 - Mozartstraße - für das Gebiet zwischen Mozartstraße und Theodor-von-Zahn-Straße, als Satzung beschlossen.
Der Bebauungsplan mit Begründung sowie die in den Festsetzungen des Bebauungsplanes genannten DIN-Normen und weitere Regelwerke werden zu jedermanns Einsicht beim Amt für Stadtplanung und Mobilität Erlangen (Gebbertstraße 1, 3. OG) während der Öffnungszeiten (montags – freitags 9:00 - 12:00 Uhr) bereitgehalten.
Auf Verlangen wird über seinen Inhalt im Zimmer Nr. 340 bei Herrn Joffroy, Tel. 86-1371, Auskunft gegeben.
Mit dieser Bekanntmachung tritt das 6. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 181 - Mozartstraße - gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Die gesetzlich vorgesehenen Hinweise gemäß §§ 44 Abs. 5 und 215 Abs. 2 BauGB sind im Anschluss an diese Bekanntmachung veröffentlicht.
a) Gemäß § 44 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB):
Sind durch den Bebauungsplan die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten, kann der Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt (vgl. § 44 Abs. 1 und 2 BauGB).
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
b) Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB:
Unbeachtlich beim Zustandekommen dieses Bebauungsplanes werden
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 des BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 des BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Erlangen – Amt für Stadtplanung und Mobilität – unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
c) Mit Bekanntmachung der Satzung werden auch straßenrechtliche Verfügungen für den Bereich des Plangebietes erlassen. Es wird auf die gleichzeitige Einziehung des Eigentümerweges auf den Grundstücken mit den Flurnummern 1075 und 1075/6 Gemarkung Erlangen zum Zeitpunkt der Sperrung des Weges für den Verkehr hingewiesen.
Für das östlich der Werner-von-Siemens-Straße gelegene Grundstück Mozartstraße 33b wurde eine städtebaulich Neuausrichtung erforderlich, da das (noch bis zum Jahr 2025 vorhandene) Bürogebäude der Fa. Siemens seit mehreren Jahren nicht mehr genutzt wurde. Das Bürogebäude war für eine angemessene Umnutzung bzw. Erweiterung für eine Wohnnutzung nicht geeignet, welche der neue Eigentümer des Grundstücks im Wesentlichen realisieren möchte. Die innerstädtische Lage des Grundstücks, verbunden mit dem Anspruch einer zukünftig qualitätvollen Neubebauung, führte im Jahr 2022 in Abstimmung mit der Stadt Erlangen zur Auslobung und Durchführung eines Realisierungswettbewerbs mit städtebaulichem Ideenteil.
Der Umsetzung des Siegerentwurfs standen jedoch wesentliche Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 181 entgegen, die Grundzüge der Planung waren betroffen. Für eine zukünftige Realisierung des Wettbewerbsergebnisses bestand daher ein Planungserfordernis.Aufstellung und Erlass des 6. Deckblatts zum Bebauungsplan Nr. 181 sollten vor diesem Hintergrund die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine höhere und angemessene Dichte im innerstädtischen Umfeld (sparsamer Umgang mit Grund und Boden) schaffen und mit der Ausweisung als „Mischgebiet“ auch dringend benötigten Wohnraum in der Stadt Erlangen vorsehen.
Galerie
6.Deckblatt zum Bebauungsplan 181
1.1 Baumbestand
1.2 Baumliste
2 Baumersatz 241120
3 Kartierbericht Fauna saP
4 Bewertung der Besonnung
6 Geotechnischer Bericht
8 Energiekonzept
9 Entwässerungskonzept
10.1 Freiflächenplanung
12 Verkehrsuntersuchung
13 Dachaufsicht Abstandsflächen
6.Deckblatt zum Bebauungsplan 181
1.1 Baumbestand
1.2 Baumliste
2 Baumersatz 241120
3 Kartierbericht Fauna saP
4 Bewertung der Besonnung
6 Geotechnischer Bericht
8 Energiekonzept
9 Entwässerungskonzept
10.1 Freiflächenplanung
12 Verkehrsuntersuchung
13 Dachaufsicht Abstandsflächen
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