6. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 181
Stand: 15.08.2024
– Mozartstraße -
Aufstellung des 6. Deckblattes zum Bebauungsplan Nr. 181 – Mozartstraße – mit integriertem Grünordnungsplan und Unterrichtung der Öffentlichkeit
Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss der Stadt Erlangen hat in öffentlicher Sitzung am 26.07.2022 beschlossen, für das Gebiet Mozartstraße und Theodor-von-Zahn-Straße einen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan aufzustellen.
Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) wurde der Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt gemacht.
Der räumliche Geltungsbereich ist in dem nachstehend abgedruckten Lageplan dargestellt. Kartengrundlage ist der Ausschnitt aus dem Liegenschaftskataster vom Juni 2024.
Die Aufstellung des 6.Deckblattes zum Bebauungsplanes Nr. 181 - Mozartstraße - erfolgt gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren. Gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; die Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen nach § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.
Die Öffentlichkeit wurde über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung am Mittwoch, den 24.07.2024 unterrichtet.
Weiterhin wurde Gelegenheit gegeben, sich vom 12.07.2024 bis einschließlich 26.07.2024 im Internet zu informieren.
Während der Frist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse bauleitplanung@stadt.erlangen.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden.
Zusätzlich wird Gelegenheit gegeben sich im Amt für Stadtplanung und Mobilität der Stadt Erlangen (Gebbertstraße 1, 3. OG) während der Öffnungszeiten (montags bis freitags, 9:00 - 12:00 Uhr) zu informieren. Für Informationen außerhalb dieses Zeitraums sowie für Auskünfte und Beratung steht Herr Joffroy nach vorheriger Terminvereinbarung zur Verfügung (Tel. 09131 86-1371, Email: stefan.joffroy@stadt.erlangen.de).
Die innerstädtische Lage und der Anspruch, eine qualitätvolle Neubebauung zu gewährleisten, führte in Abstimmung mit der Stadt Erlangen zur Auslobung eines Realisierungswettbewerbs mit städtebaulichem Ideenteil. Der Entwurf des 1. Preises des Büros Blauwerk, München stellte eine städtebaulich überzeugende Lösung für die Mozartstraße 33b dar, machte aber eine Anpassung des rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 181 notwendig und begründete damit das Planungserfordernis.
Die Planung zielt darauf ab, ein städtebaulich harmonisches Bindeglied zwischen den im Westen vorhandenen großmaßstäblichen Gewerbebauten (u.a. Siemens Hochhaus) und der ansonsten im Umfeld bestehenden sehr heterogenen Baustruktur zu schaffen, in der mehrheitlich Wohnbebauung und ein geringerer Anteil kleinteiliger Gewerbenutzung vorzufinden ist.
Der Bebauungsvorschlag sieht auf dem Grundstück Mozartstraße 33b eine Blockrandbebauung mit unterschiedlichen Baukörpern und Bauhöhen vor: im Norden, an der untergeordneten Theodor-von-Zahn-Straße mit kleinteiligeren Baukubaturen, im Westen und Süden mit einer durchgehenden Riegelbebauung. An der Südostecke, im Bereich der Kreuzung Zenker-/ Mozartstraße, bildet ein baulicher Hochpunkt einen städtebaulichen Akzent.
Eine dauerhafte Durchgrünung wird durch attraktiv gestaltete und gut nutzbare Freiflächen, sowohl entlang der Straßenräume, als auch im Blockinnenbereich gewährleistet.
Mit der Dichte der Bebauung kann ein Beitrag zur Schaffung von Wohnraum und zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden geleistet werden. Auf dem Grundstück Mozartstraße 33b sollen frei finanzierte Mietwohnungen, geförderte Wohnungen und Gewerbe errichtet werden. Entsprechend der Festsetzung als Mischgebiet ist ein gewerblicher Anteil vorgesehen, welcher entlang der
Mozartstraße realisiert werden soll: Im Erdgeschoss sind derzeit kleinteilige Nutzungen wie Verkauf oder Gastronomie o.ä. vorgesehen, in den oberen Etagen ein Beherbergungsbetrieb.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Begründung ist während der Veröffentlichungsfrist zusätzlich im Rathaus-Foyer ausgestellt.
Falls sie im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eine Stellungnahme zum in Aufstellung befindlichen Bauleitplan abgeben wollen, werden wir Ihre Stellungnahme im entsprechenden Verfahren verarbeiten.
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die Stadt Erlangen, Rathausplatz 1, 91052 Erlangen, E-Mail: poststelle@stadt.erlangen.de, Tel. 09131 86-0.
Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach den Vorschriften des Baugesetzbuches von Ihnen angegebenen Daten werden bei der Stadt Erlangen ausschließlich im Rahmen der Bauleitplanung verarbeitet.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit Art. 4 Abs. 1 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG).
Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten können Sie im Internet unter www.erlangen.de/datenschutzhinweise-bauleitplanverfahren abrufen. Alternativ erhalten Sie diese Informationen auch bei der / dem in der Bekanntmachung genannten Sachbearbeiterin bzw. Sachbearbeiter.
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6D 181 Vorentwurf
6D 181 Begründung Vorentwurf
6D 181 Vorentwurf
6D 181 Begründung Vorentwurf
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