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6. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 181

Stand: 02.02.2026

– Mozartstraße - Rechtsverbindlich seit 04.12.2025

Bekanntmachung über den Erlass des 6. Deckblatts zum Bebauungsplan Nr. 181 - Mozartstraße - mit integriertem Grünordnungsplan

Der Stadtrat der Stadt Erlangen hat am 25.09.2025 gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) das 6. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 181 - Mozartstraße - für das Gebiet zwischen Mozartstraße und Theodor-von-Zahn-Straße, als Satzung beschlossen.

Der Bebauungsplan mit Begründung sowie die in den Festsetzungen des Bebauungsplanes genannten DIN-Normen und weitere Regelwerke werden zu jedermanns Einsicht beim Amt für Stadtplanung und Mobilität Erlangen (Gebbertstraße 1, 3. OG) während der Öffnungszeiten (montags – freitags 9:00 - 12:00 Uhr) bereitgehalten.

Auf Verlangen wird über seinen Inhalt im Zimmer Nr. 340 bei Herrn Joffroy, Tel. 86-1371, Auskunft gegeben.

Mit dieser Bekanntmachung tritt das 6. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 181 - Mozartstraße - gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Die gesetzlich vorgesehenen Hinweise gemäß §§ 44 Abs. 5 und 215 Abs. 2 BauGB sind im Anschluss an diese Bekanntmachung veröffentlicht.

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