7. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 181
Stand: 28.02.2025
- Stubenloh-Süd -
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vom 28.02.2025 bis einschließlich 31.03.2025
Aufstellung des 7. Deckblatts zum Bebauungsplan Nr. 181 - Stubenloh-Süd - mit integriertem Grünordnungsplan und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss der Stadt Erlangen hat in öffentlicher
Sitzung am 12.12.2023 beschlossen, für das Gebiet Nürnberger Straße, Werner-von-Siemens-Straße, Hofmannstraße, Hartmannstraße und Schenkstraße das 7. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 181 - Stubenloh-Süd - mit integriertem Grünordnungsplan nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) aufzustellen.
Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird hiermit der Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt gemacht.
Der räumliche Geltungsbereich ist in dem nachstehend abgedruckten Lageplan dargestellt. Kartengrundlage ist der Ausschnitt aus dem Liegenschaftskataster vom Februar 2025.
Den Bestimmungen des Baugesetzbuches entsprechend (§ 3 Abs. 1 BauGB) wird eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Die Ziele und Zwecke der Planung werden öffentlich dargelegt, dabei wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Der Bebauungsplanvorentwurf mit Begründung einschließlich Umweltbericht wird in der Zeit vom 28.02.2025 bis einschließlich 31.03.2025 im Internet öffentlich dargelegt.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse bauleitplanung@stadt.erlangen.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Bodengutachten, artenschutzrechtliches Gutachten, Immissionsschutzgutachten, Verkehrsgutachten, Besonnungsstudie
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet wird der Vorentwurf des Bebauungsplans mit Begründung einschließlich Umweltbericht vom 28.02.2025 bis einschließlich 31.03.2025 während der Öffnungszeiten (montags bis freitags, 9:00 - 12:00 Uhr) im Amt für Stadtplanung und Mobilität (Gebbertstraße 1, 3. Stock) öffentlich ausgelegt. Es besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Für eine Einsichtnahme außerhalb dieses Zeitraums sowie für Auskünfte und Beratung steht Herr Joffroy nach vorheriger Terminvereinbarung zur Verfügung (Tel. 09131 / 86 -1371 bzw. email: stefan.joffroy@stadt.erlangen.de
Der Bebauungsplanvorentwurf wird in einer öffentlichen Informationsveranstaltung am Mittwoch, den 19.03.2025 um 18:00 Uhr im Stadtarchiv, EG Lesesaal, Luitpoldstraße 45, 91052 Erlangen, interessierten Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt. Der Veranstaltungsraum ist barrierefrei per Aufzug erreichbar.
Verbunden mit der Verlagerung des Siemensstandorts im Quartier an der Werner-von Siemens-Straße in den Siemens Campus war eine Auflassung und Vermarktung der dort vorhandenen Gewerbeobjekte. Die rund 35.000 Quadratmeter umfassende Liegenschaft „Siemens-Mitte“ (Elefantentreppe, Glaspalast „blaues Hochhaus“, Bingelhaus, Casino und Parkhaus) mit insgesamt fünf Gebäuden wurde von der Vorhabenträgerin erworben, mit dem Ziel einer hochwertigen, innerstädtischen Quartiersentwicklung, die Wohnen und Arbeiten beinhalten soll.
Um vor dem Hintergrund der innerstädtischen Lage, der direkten Nachbarschaft zum denkmalgeschützten Himbeerpalast und dem auf dem Grundstück befindlichen denkmalgeschützten blauen Hochhaus (stehende Scheibe) mit Casino (liegende Scheibe) ein verträgliches Konzept zu entwickeln, hat in Abstimmung mit der Verwaltung ein eingeladener hochbaulicher Realisierungswettbewerb mit Ideenteil für die zukünftige Neubebauung durch die Vorhabenträgerin stattgefunden.
Die Umsetzung des 1. Preises ist nicht auf Grundlage des bestehenden Baurechts möglich. Um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten und die bauplanungsrechtliche Grundlage zu schaffen, wird das 7. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 181 aufgestellt.
Auf Basis des 1. Preises soll ein urbanes und gemischt genutztes Quartier unter Berücksichtigung des städtischen Einzelhandelskonzepts und des Vergnügungsstättenkonzepts entwickelt werden. Um im östlichen Gebiet weiterhin sowohl eine vorwiegend wohnbauliche Nutzung als auch nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe zu ermöglichen, werden die Flächen in den Geltungsbereich einbezogen und lediglich die Art der Nutzung angepasst. Die übrigen Festsetzungen, wie etwa das Maß der Nutzung und die überbaubaren Grundstücksflächen, werden in diesem Bereich nicht angepasst.
Ziel der Planung ist somit die Errichtung eines lebendigen innerstädtischen Quartiers, das in innovativer und zugleich wirtschaftlicher Form Raum für Wohnen und Arbeiten nach dem Prinzip der Stadt der kurzen Wege bietet und das Ziel des nachhaltigen Bauens verfolgt.
Ziele sind dabei im Einzelnen:
- Bedarfsdeckung für benötigten Wohnraum und für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen
- Schaffung von Flächen für nicht störendes Gewerbe
- Schaffung von Flächen für Anlagen sozialer und kultureller Zwecke
- Weiterentwicklung des „Roten Platzes“ zu einem grünen Platz
- Aufwertung der Freianlagen und damit verbundene intensive Nutzung/ Aufenthaltsqualitäten
- Umsetzung der Prinzipien der Schwammstadt und wassersensible Siedlungsentwicklung
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes ist während der Darlegungsfrist zusätzlich im Rathaus-Foyer ausgestellt.
Falls Sie im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eine Stellungnahme zum in Aufstellung befindlichen Bauleitplan abgeben wollen, werden wir Ihre Stellungnahme im entsprechenden Verfahren verarbeiten.
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die Stadt Erlangen, Rathausplatz 1, 91052 Erlangen, E-Mail: poststelle@stadt.erlangen.de, Tel. 09131 86-0.
Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach den Vorschriften des Baugesetzbuches von Ihnen angegebenen Daten werden bei der Stadt Erlangen ausschließlich im Rahmen der Bauleitplanung verarbeitet.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit Art. 4 Abs. 1 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG).
Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten können Sie im Internet unter www.erlangen.de/datenschutzhinweise-bauleitplanverfahren abrufen. Alternativ erhalten Sie diese Informationen auch bei der / dem in der Bekanntmachung genannten Sachbearbeiterin bzw. Sachbearbeiter.
Galerie
7D 181 Vorentwurf
7D 181 Begründung Vorentwurf
01- Baumbestand
02-1 Freianlagenplan Übersichtsplan
02-4 Freianlagenplan Zenkerareal
05- Verkehrsuntersuchung
07- Besonnungsstudie
7D 181 Vorentwurf
7D 181 Begründung Vorentwurf
01- Baumbestand
02-1 Freianlagenplan Übersichtsplan
02-4 Freianlagenplan Zenkerareal
05- Verkehrsuntersuchung
07- Besonnungsstudie
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