4. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 199
Stand: 07.12.2023
- Odenwaldallee -
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des 4. Deckblattes zum Bebauungsplan Nr. 199 – Odenwaldallee – mit integriertem Grünordnungsplan
Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss der Stadt Erlangen hat in öffentlicher
Sitzung am 17.04.2018 beschlossen, für das Gebiet südlich der Steigerwaldallee, westlich der Bamberger Straße, östlich und nördlich der Odenwaldallee das 4. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 199 - Odenwaldallee - mit integriertem Grünordnungsplan nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) aufzustellen.
Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird hiermit der Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt gemacht.
Der räumliche Geltungsbereich ist in dem nachstehend abgedruckten Lageplan dargestellt. Kartengrundlage ist der Ausschnitt aus dem Liegenschaftskataster vom Juni 2022.
Die Aufstellung des 4. Deckblattes zum Bebauungsplan Nr. 199 – Odenwaldallee – erfolgt gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; die Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen nach § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.
Den Bestimmungen des Baugesetzbuches entsprechend (§ 3 Abs. 1 BauGB) wurde eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Die Ziele der Planung werden öffentlich dargelegt, dabei wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Der Bebauungsplanvorentwurf wurde am Dienstag, 12. Juli 2022, in der Evang.-Luth. Martin-Luther-Kirche (Bamberger Straße 18, Büchenbach), interessierten Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt.
Im Norden des Stadtteils Büchenbach befindet sich an der Odenwaldallee eine Wohnanlage der städt. Wohnungsbaugesellschaft GEWOBAU aus den 1970er Jahren. Im Zuge der energetischen Sanierung der Gebäude sollen zusätzliche Wohnhäuser am südlichen Rand des Gebiets errichtet werden. Ziele der Planung sind die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, die Unterbringung von sozialen Einrichtungen und Aufwertungen im Bereich der Freiflächen.
Da das Baurecht im Bebauungsplan Nr. 199 vollständig ausgeschöpft ist, sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für die Neubauten geschaffen werden, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten.
Falls sie im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eine Stellungnahme zum in Aufstellung befindlichen Bauleitplan abgeben wollen, werden wir Ihre Stellungnahme im entsprechenden Verfahren verarbeiten.
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die Stadt Erlangen, Rathausplatz 1, 91052 Erlangen, E-Mail: poststelle@stadt.erlangen.de, Tel. 09131 86-0.
Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach den Vorschriften des Baugesetzbuches von Ihnen angegebenen Daten werden bei der Stadt Erlangen ausschließlich im Rahmen der Bauleitplanung verarbeitet.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit Art. 4 Abs. 1 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG).
Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten können Sie im Internet unter www.erlangen.de/datenschutzhinweise abrufen. Alternativ erhalten Sie diese Informationen auch bei der / dem in der Bekanntmachung genannten Sachbearbeiterin bzw. Sachbearbeiter.
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