4. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 199

Stand: 07.12.2023

- Odenwaldallee -

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des 4. Deckblattes zum Bebauungsplan Nr. 199 – Odenwaldallee – mit integriertem Grünordnungsplan 

Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss der Stadt Erlangen hat in öffentlicher
Sitzung am 17.04.2018 beschlossen, für das Gebiet südlich der Steigerwaldallee, westlich der Bamberger Straße, östlich und nördlich der Odenwaldallee das 4. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 199  - Odenwaldallee - mit integriertem Grünordnungsplan nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) aufzustellen.

Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird hiermit der Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt gemacht.

Der räumliche Geltungsbereich ist in dem nachstehend abgedruckten Lageplan dargestellt. Kartengrundlage ist der Ausschnitt aus dem Liegenschaftskataster vom Juni 2022.

Die Aufstellung des 4. Deckblattes zum Bebauungsplan Nr. 199 – Odenwaldallee – erfolgt gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; die Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen nach § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.

Den Bestimmungen des Baugesetzbuches entsprechend (§ 3 Abs. 1 BauGB) wurde eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Die Ziele der Planung werden öffentlich dargelegt, dabei wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Der Bebauungsplanvorentwurf wurde am Dienstag, 12. Juli 2022, in der Evang.-Luth. Martin-Luther-Kirche (Bamberger Straße 18, Büchenbach), interessierten Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt.

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