1.D BP Nr. E 226, BP Nr. E 228-A sowie 2. D BP Nr. E 264

Stand: 12.01.2023

- Gewerbegebiet Eltersdorf - Rechtsverbindlich seit 15.12.2022

Bekanntmachung über den Erlass des 1. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. E 226, Bebauungsplan Nr. E 228-A sowie 2. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. E 264   - Gewerbegebiet Eltersdorf -

Der Stadtrat der Stadt Erlangen hat am 24.11.2022 gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) das 1. Deckblatt zum Bebauungsplan E 226, den Bebauungsplan Nr. E 228-A sowie das 2. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. E 264 - Gewerbegebiet Eltersdorf - für das Gebiet südlich und westlich der Bundesautobahn A3, nördlich der Weinstraße und östlich der Bahnlinie Nürnberg - Bamberg als Satzung beschlossen.

Der Bebauungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung sowie die in den Festsetzungen des Bebauungsplanes genannten DIN-Normen und weitere Regelwerke werden zu jedermanns Einsicht beim Amt für Stadtplanung und Mobilität Erlangen (Gebbertstraße 1, 3. OG) während der allgemeinen Dienststunden bereitgehalten.

Auf Verlangen wird über seinen Inhalt im Zimmer Nr. 339 Frau Bödeker, Tel. 86-1333, Auskunft gegeben.

Mit dieser Bekanntmachung tritt das 1. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. E 226, den Bebauungsplan Nr. E 228-A sowie das 2. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. E 264 – Gewerbegebiet Eltersdorf –gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. Gleichzeitig tritt die für den Geltungsbereich erlassene Veränderungssperre mit Inkrafttreten des oben genannten Bebauungsplanes gemäß § 17 Abs. 5 BauGB außer Kraft.

Die gesetzlich vorgesehenen Hinweise gemäß §§ 44 Abs. 5 und 215 Abs. 2 BauGB sind im Anschluss an diese Bekanntmachung veröffentlicht.

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