21. Änderung des Flächennutzungsplans 2003
Stand: 07.12.2023
- ehemalige Bahnflächen südlich der Hilpertstraße -
21. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan 2003 für den Teilbereich - ehemalige Bahnflächen südlich der Hilpertstraße -
Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss des Erlanger Stadtrates hat in öffentlicher
Sitzung am 11.05.2021 beschlossen, den Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan 2003 für den Teilbereich – Ehemalige Bahnflächen südlich der Hilpertstraße – nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) zu ändern.
Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) wurde der Änderungsbeschluss ortsüblich bekannt gemacht.
Der räumliche Geltungsbereich ist in dem nachstehend abgedruckten Lageplan dargestellt.
Den Bestimmungen des Baugesetzbuches entsprechend (§ 3 Abs. 1 BauGB) wurde eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung vom 17.10.2022 bis einschließlich 11.11.2022 durchgeführt.
Auf Verlangen wird über dessen Inhalt in Zimmer 338 bei Frau Kutzberger, Telefon 86 1389, Email nathalie.kutzberger@stadt.erlangen.de, Auskunft gegeben.
Die zu dem Zeitpunkt der Auslegung aktuell geltenden Corona-Regelungen sind zu beachten. Weitere Informationen sind der Internetseite der Stadt Erlangen www.erlangen.de zu entnehmen.
Die ehemaligen Betriebsflächen der Bahn südlich der Hilpertstraße östlich der Bahnstrecke Nürnberg-Bamberg wurden im Jahr 2011 freigestellt, nachdem sie bereits geraume Zeit nur noch extensiv genutzt worden waren.
Nach der Veräußerung durch die Bahn bekundete der neue Grundstückseigentümer die Absicht, diese Flächen einer gewerblich geprägten Nutzung mit deutlich höherer baulicher Dichte zuzuführen und mit einer adäquaten Erschließung auszustatten. Dadurch war für die Stadt Erlangen Handlungsbedarf und Anlass gegeben, das Gelände städtebaulich neu zu ordnen.
Die 21. Änderung des wirksamen FNP 2003 ist eine geeignete Maßnahme, um die städtische Bauleitplanung an die vorgesehene Nutzung und an das Ergebnis eines städtebaulichen Wettbewerbs für einen Gewerbehof anzupassen, der der künftigen Entwicklung zugrunde liegt.
Der Vorentwurf zur 21. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan 2003 ist während der Auslegungsfrist zusätzlich im Rathaus-Foyer ausgestellt.
falls sie im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eine Stellungnahme zum in Aufstellung befindlichen Bauleitplan abgeben wollen, werden wir Ihre Stellungnahme im entsprechenden Verfahren verarbeiten.
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die Stadt Erlangen, Rathausplatz 1, 91052 Erlangen, E-Mail: poststelle@stadt.erlangen.de, Tel. 09131 86-0.
Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach den Vorschriften des Baugesetzbuches von Ihnen angegebenen Daten werden bei der Stadt Erlangen ausschließlich im Rahmen der Bauleitplanung verarbeitet.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit Art. 4 Abs. 1 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG).
Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten können Sie im Internet unter www.erlangen.de/datenschutzhinweise abrufen. Alternativ erhalten Sie diese Informationen auch bei der / dem in der Bekanntmachung genannten Sachbearbeiterin bzw. Sachbearbeiter.
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21. Änderung FNP - Vorentwuf
21. Änderung FNP Begründung - Vorentwuf
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