4. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 310

Stand: 23.02.2023

– Jahn-Haagstraße – Rechtsverbindlich seit 07.04.2022

Bekanntmachung über den Erlass des 4. Deckblattes zum Bebauungsplan Nr. 310- Jahn-Haagstraße - 

Der Stadtrat der Stadt Erlangen hat am 09.12.2021 gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) das 4. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 310 – Jahn-Haagstraße – für die Grundstücke an der Ecke Bayreuther Straße / Haagstraße mit den Flst.-Nrn. 867 und 867/7 - Gemarkung Erlangen - als Satzung beschlossen.

Das Deckblatt wurde im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB erstellt.

Das Deckblatt mit Begründung sowie die in den Festsetzungen des Bebauungsplanes genannten DIN-Normen und weitere Regelwerke werden zu jedermanns Einsicht beim Amt für Stadtplanung und Mobilität Erlangen (Gebbertstraße 1, 3. OG) während der allgemeinen Dienststunden bereitgehalten.

Auf Verlangen wird nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung über seinen Inhalt im Zimmer Nr. 340 bei Herrn Heinemann Baptista, Tel. 86-1371, Auskunft gegeben.

Mit dieser Bekanntmachung tritt das 4. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 310 – Jahn-Haagstraße - gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Die gesetzlich vorgesehenen Hinweise gemäß §§ 44 Abs. 5 und 215 Abs. 2 BauGB sind im Anschluss an diese Bekanntmachung veröffentlicht.

Abt. Stadtplanung

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