1. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 330

Stand: 04.04.2023

- Südliche Sieboldstraße - Rechtsverbindlich seit 22.09.2022

Bekanntmachung über den Erlass des 1. Deckblattes zum Bebauungsplan Nr. 330 - Südliche Sieboldstraße – mit integriertem Grünordnungsplan

Der Stadtrat der Stadt Erlangen hat am 28.07.2022 gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) das 1. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 330 – Südliche Sieboldstraße – für das Gebiet zwischen der Siebold-, Beethoven-, Gerstenberg- und Mozartstraße als Satzung beschlossen.

Das Deckblatt wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 2 BauGB erstellt.

Das Deckblatt mit Begründung sowie die in den Festsetzungen des Bebauungsplanes genannten DIN-Normen und weitere Regelwerke werden zu jedermanns Einsicht beim Amt für Stadtplanung und Mobilität Erlangen (Gebbertstraße 1, 3. OG) während der allgemeinen Dienststunden bereitgehalten.

Auf Verlangen wird über seinen Inhalt in Zimmer Nr.339 bei Frau Bödeker, Tel. 86-1333, Auskunft gegeben.

Mit dieser Bekanntmachung tritt das 1. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr.330 – Südliche Sieboldstraße – gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Die gesetzlich vorgesehenen Hinweise gemäß §§ 44 Abs. 5 und 215 Abs. 2 BauGB sind im Anschluss an diese Bekanntmachung veröffentlicht.

Weitere Informationen

Entwurf Bebauungsplan

Abt. Stadtplanung

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