1. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 341
Stand: 28.01.2025
- Hofmannstraße – Bekanntmachung des Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und Unterrichtung der Öffentlichkeit im Internet vom 31.01.2025 bis einschließlich 28.02.2025
Aufstellung des 1. Deckblattes zum Bebauungsplan Nr. 341- Hofmannstraße – mit integriertem Grünordnungsplan und Unterrichtung der Öffentlichkeit
Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss der Stadt Erlangen hat in öffentlicher Sitzung am 17.01.2023 beschlossen, für die Grundstücksflächen zwischen Hofmann- und Mozartstraße den Bebauungsplan Nr. 341 1D Hofmannstraße - aufzustellen.
Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) wird hiermit der Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt gemacht.
Der räumliche Geltungsbereich ist in dem nachstehend abgedruckten Lageplan dargestellt. Kartengrundlage ist der Ausschnitt aus dem Liegenschaftskataster vom Januar 2025
Die Aufstellung des 1. Deckblattes zum Bebauungsplan Nr. 341 - Hofmannstraße – erfolgt gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; die Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen nach § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.
Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung vom 31.01.2025 bis einschließlich 28.02.2025 im Internet unterrichten.
Während der Frist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse bauleitplanung@stadt.erlangen.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden.
Zusätzlich wird Gelegenheit gegeben sich im Amt für Stadtplanung und Mobilität der Stadt Erlangen (Gebbertstraße 1, 3. OG) während der Öffnungszeiten (montags bis freitags, 9:00 – 12:00 Uhr) zu informieren. Für Informationen außerhalb dieses Zeitraumes sowie für Auskünfte und Beratung steht Herr Fritsch nach vorheriger Terminvereinbarung zur Verfügung (Tel. 09131 86-1348, Email: stephan.fritsch@stadt.erlangen.de).
Das Grundstück zwischen Hofmannstraße 26 und Mozartstraße 31 soll einer weitgehend wohnbaulichen Nutzung zugeführt werden. Derzeit befindet sich im Plangebiet ein Bürogebäude. Der Gebäudebestand wurde im Vorfeld umfassend untersucht, mit dem Ergebnis, dass eine Umnutzung in Wohnnutzung nicht darstellbar ist. Nach Abbruch des Bestandsgebäudes soll das Areal städtebaulich neu geordnet werden.
Um ein verträgliches Konzept vor dem Hintergrund der innerstädtischen Lage und der direkten
Nachbarschaft zur denkmalgeschützten Kirche St. Bonifaz zu entwickeln, hat in Abstimmung mit
der Verwaltung ein eingeladener hochbaulicher Realisierungswettbewerb für die zukünftige
Neubebauung durch die Vorhabenträgerin stattgefunden. Im Preisgericht, das am 28.09.2022
getagt hat, waren neben Vertreter*innen der Vorhabenträgerin auch Mitglieder der Fraktionen und
externe Sachverständige stimmberechtigt. Den 1. Preis hat die Wettbewerbsarbeit des
Architekturbüros ssparchitekten, Erlangen gewonnen. Der mit dem 1. Preis ausgezeichnete Entwurf stellt die Grundlage für das 1. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 341 da.
Ziel dieser Planung ist die Schaffung einer Mischnutzung aus Wohnen und nicht störendem
Gewerbe in der Erdgeschosszone. Der geltende rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 341 setzt
auf dieser Fläche ein Mischgebiet mit einer Höhenstaffelung von einem bis maximal fünf Vollgeschossen, einer GRZ von 0,6 sowie einer GFZ von 1,2 fest. Durch die Änderung des
Bebauungsplans Nr. 341 kann das benötigte Baurecht zur Entwicklung des Grundstücks mit einer
angemessenen Dichte und Höhenentwicklung entsprechend der innerstädtischen Lage unter
Berücksichtigung des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden ermöglicht werden.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes ist während der Darlegungsfrist zusätzlich im Rathaus-Foyer ausgestellt und im Internet unter http://www.erlangen.de/stadtplanung abrufbar.
Falls sie im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eine Stellungnahme zum in Aufstellung befindlichen Bauleitplan abgeben wollen, werden wir Ihre Stellungnahme im entsprechenden Verfahren verarbeiten.
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die Stadt Erlangen, Rathausplatz 1, 91052 Erlangen, E-Mail: poststelle@stadt.erlangen.de, Tel. 09131 86-0.
Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach den Vorschriften des Baugesetzbuches von Ihnen angegebenen Daten werden bei der Stadt Erlangen ausschließlich im Rahmen der Bauleitplanung verarbeitet.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit Art. 4 Abs. 1 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG).
Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten können Sie im Internet unter www.erlangen.de/datenschutzhinweise-bauleitplanverfahren abrufen. Alternativ erhalten Sie diese Informationen auch bei der / dem in der Bekanntmachung genannten Sachbearbeiterin bzw. Sachbearbeiter.
Galerie
1D 341 Vorentwurf
1D 341 Begründung Vorentwurf
Anlage 2 - Baumgutachten
Anlage 11 - Baumbestandsplan zur Grünordnung
1D 341 Vorentwurf
1D 341 Begründung Vorentwurf
Anlage 2 - Baumgutachten
Anlage 11 - Baumbestandsplan zur Grünordnung
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