1.D zum vorhabenbezogenen BPlan Nr. 383 und 4.D zum BPlan Nr. 317
Stand: 11.04.2024
- Kerngebiet Nürnberger Straße -
Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss der Stadt Erlangen hat in öffentlicher Sitzung am 16.05.2023 beschlossen, für das Gebiet nördlich der Sedanstraße, östlich und westlich der Nürnberger Straße und südlich der Güterhallenstraße sowie Henkestraße das 1. Deckblatt zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 383 und das 4. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 317 - Kerngebiet Nürnberger Straße - aufzustellen.
Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) wurde der Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt gemacht.
Der räumliche Geltungsbereich ist in dem nachstehend abgedruckten Lageplan dargestellt. Kartengrundlage ist der Ausschnitt aus dem Liegenschaftskataster vom Januar 2024.
Die Aufstellung des 1. Deckblatts zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 383 und des 4. Deckblatts zum Bebauungsplan Nr. 317 – Kerngebiet Nürnberger Straße – erfolgt gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren. Es wird gemäß § 13 Abs. 3 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass im vereinfachten Verfahren von einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird.
Mit Beschluss vom 14.12.2023 hat der Stadtrat der Stadt Erlangen den Entwurf des 1. Deckblatts zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 383 und des 4. Deckblatts zum Bebauungsplan Nr. 317 - Kerngebiet Nürnberger Straße - gebilligt; dieser wurde gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Zeit vom 08.03.2024 bis einschließlich 08.04.2024 mit Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Internet veröffentlicht.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse bauleitplanung@stadt.erlangen.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist im Amt für Stadtplanung und Mobilität der Stadt Erlangen (Gebbertstraße 1, 3. OG) während der Öffnungszeiten (montags bis freitags, 9:00 - 12:00 Uhr) öffentlich ausgelegt. Für eine Einsichtnahme außerhalb dieses Zeitraums sowie für Auskünfte und Beratung steht Frau Götz nach vorheriger Terminvereinbarung zur Verfügung (Tel. 09131 86-1368, Email: melanie.goetz@stadt.erlangen.de).
Die Aufstellung des 1. Deckblatts zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 383 und des 4. Deckblatts zum Bebauungsplan Nr. 317 dient der Steuerung des vorhandenen Baurechts, um eine stärkere Durchmischung der Erlanger Innenstadt zu ermöglichen und gleichzeitig den Gebietserhaltungsanspruch der festgesetzten Kerngebiete sowie den zentralen Geschäftsbereich zu sichern.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 383 sowie der Bebauungsplan Nr. 317 sollen demzufolge dahingehend geändert werden, dass ab dem 2. Obergeschoss eine Wohnnutzung ausnahmsweise zulässig ist. Bei der Änderung der Bebauungspläne handelt es sich um eine Feinsteuerung des vorhandenen Baurechts. Die Festsetzung einer ausnahmsweisen Zulässigkeit der Wohnnutzung ab dem 2. Obergeschoss stellt somit lediglich eine Änderung von minderem Gewicht dar, in dem sie die ausnahmsweise Zulässigkeit der Wohnnutzung horizontal gliedert bzw. einschränkt. Das städtebauliche Leitbild wird hierdurch nicht in Frage gestellt. Die im bereits bestehenden Bebauungsplan Nr. 383 und Nr. 317 genannten Ziele der Stärkung der bestehenden Nutzungsstruktur und Gewährleistung der Verträglichkeit der unterschiedlichen Nutzungen untereinander werden durch die beabsichtigte Gliederung aufgegriffen und gestärkt.
Des Weiteren wird durch das 1. Deckblatt zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 383 die bauplanungsrechtliche Grundlage für eine Neubebauung der Grundstücke in der Nürnberger Straße 21 und 23 (Fl. Nr. 1025 und 1026, Gem. Erlangen) geschaffen.
Darüber hinaus wird durch die Deckblätter das Vergnügungsstättenkonzept der Stadt Erlangen und die solare Baupflicht umgesetzt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung ist während der Veröffentlichungsfrist zusätzlich im Rathaus-Foyer ausgestellt.
Falls sie im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eine Stellungnahme zum in Aufstellung befindlichen Bauleitplan abgeben wollen, werden wir Ihre Stellungnahme im entsprechenden Verfahren verarbeiten.
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die Stadt Erlangen, Rathausplatz 1, 91052 Erlangen, E-Mail: poststelle@stadt.erlangen.de, Tel. 09131 86-0.
Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach den Vorschriften des Baugesetzbuches von Ihnen angegebenen Daten werden bei der Stadt Erlangen ausschließlich im Rahmen der Bauleitplanung verarbeitet.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit Art. 4 Abs. 1 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG).
Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten können Sie im Internet unter www.erlangen.de/datenschutzhinweise-bauleitplanverfahren abrufen. Alternativ erhalten Sie diese Informationen auch bei der / dem in der Bekanntmachung genannten Sachbearbeiterin bzw. Sachbearbeiter.
Galerie
Abt. Stadtplanung
Anschrift
Öffnungszeiten
Zusätzlich können individuelle Termine vereinbart werden.