1.D zum vorhabenbezogenen BPlan Nr. 383 und 4.D zum BPlan Nr. 317

Stand: 11.04.2024

- Kerngebiet Nürnberger Straße -

Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss der Stadt Erlangen hat in öffentlicher Sitzung am 16.05.2023 beschlossen, für das Gebiet nördlich der Sedanstraße, östlich und westlich der Nürnberger Straße und südlich der Güterhallenstraße sowie Henkestraße das 1. Deckblatt zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 383 und das 4. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 317 - Kerngebiet Nürnberger Straße - aufzustellen.

Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) wurde der Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt gemacht.

Der räumliche Geltungsbereich ist in dem nachstehend abgedruckten Lageplan dargestellt. Kartengrundlage ist der Ausschnitt aus dem Liegenschaftskataster vom Januar 2024.

Die Aufstellung des 1. Deckblatts zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 383 und des 4. Deckblatts zum Bebauungsplan Nr. 317 – Kerngebiet Nürnberger Straße – erfolgt gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren. Es wird gemäß § 13 Abs. 3 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass im vereinfachten Verfahren von einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird.

Mit Beschluss vom 14.12.2023 hat der Stadtrat der Stadt Erlangen den Entwurf des 1. Deckblatts zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 383 und des 4. Deckblatts zum Bebauungsplan Nr. 317 - Kerngebiet Nürnberger Straße - gebilligt; dieser wurde gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Zeit vom 08.03.2024 bis einschließlich 08.04.2024 mit Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Internet veröffentlicht.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse bauleitplanung@stadt.erlangen.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist im Amt für Stadtplanung und Mobilität der Stadt Erlangen (Gebbertstraße 1, 3. OG) während der Öffnungszeiten (montags bis freitags, 9:00 - 12:00 Uhr) öffentlich ausgelegt. Für eine Einsichtnahme außerhalb dieses Zeitraums sowie für Auskünfte und Beratung steht Frau Götz nach vorheriger Terminvereinbarung zur Verfügung (Tel. 09131 86-1368, Email: melanie.goetz@stadt.erlangen.de).

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