1.D zum vorhabenbezogenen BPlan Nr. 383 und 4.D zum BPlan Nr. 317

Stand: 27.06.2024

- Kerngebiet Nürnberger Straße - Rechtsverbindlich seit 27.06.2024

Bekanntmachung über den Erlass des Bebauungsplanes Nr. 383, 1. Deckblatt und Nr. 317, 4. Deckblatt
- Kerngebiet Nürnberger Straße-

Der Stadtrat der Stadt Erlangen hat am 15.05.2024 gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) den Bebauungsplan Nr. 383, 1. Deckblatt und Nr. 317, 4. Deckblatt - Kerngebiet Nürnberger Straße - für das Gebiet nördlich der Sedanstraße, östlich und westlich der Nürnberger Straße und südlich der Güterhallenstraße sowie Henkestraße als Satzung beschlossen.

Der Bebauungsplan wurde im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB erstellt.

Der Bebauungsplan mit Begründung sowie die in den Festsetzungen des Bebauungsplanes genannten DIN-Normen und weitere Regelwerke werden zu jedermanns Einsicht beim Amt für Stadtplanung und Mobilität Erlangen (Gebbertstraße 1, 3. OG) während der allgemeinen Dienststunden bereitgehalten.

Auf Verlangen wird über seinen Inhalt im Zimmer Nr. 338 bei Frau Götz, Tel. 86-1368, Auskunft gegeben.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 383, 1. Deckblatt und Nr. 317, 4. Deckblatt - Kerngebiet Nürnberger Straße - gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Die gesetzlich vorgesehenen Hinweise gemäß §§ 44 Abs. 5 und 215 Abs. 2 BauGB sind im Anschluss an diese Bekanntmachung veröffentlicht.



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