2. Deckblatt zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 383
Stand: 16.03.2026
– Erlangen Arcaden –
Aufstellung des 2.Deckblattes zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 383 der Stadt Erlangen – Erlangen Arcaden – und Unterrichtung der Öffentlichkeit
Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss der Stadt Erlangen hat in öffentlicher Sitzung am 24.06.2025 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 383 – Güterbahnhofstraße – für das Vorhabengebiet des Sondergebiets (SO) Einkaufszentrum durch das 2. Deckblatt zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan den Bebauungsplan Nr. 383 – Erlangen Arcaden – zu ändern.
Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) wird hiermit der Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt gemacht.
Der räumliche Geltungsbereich ist in dem nachstehend abgedruckten Lageplan dargestellt. Kartengrundlage ist der Ausschnitt aus dem Liegenschaftskataster vom Januar 2026.
Die Aufstellung des 2. Deckblattes zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 383 – Erlangen Arcaden – erfolgt gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; die Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen nach § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.
Die Öffentlichkeit wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen der Planung durch die Veröffentlichung des Bebauungsplanvorentwurfs mit Begründung im Internet unterrichtet.
In der Zeit vom 02.03.2026 bis einschließlich 13.03.2026 besteht die Gelegenheit, sich im Internet zum Vorentwurf des Bebauungsplans mit Begründung zu informieren.
Während der Frist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse bauleitplanung@stadt.erlangen.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden.
Zusätzlich wird Gelegenheit gegeben, sich im Amt für Stadtplanung und Mobilität der Stadt Erlangen (Gebbertstraße 1, 3. OG) während der Öffnungszeiten (montags bis freitags, 9:00 - 12:00 Uhr) zu informieren. Für Informationen außerhalb dieses Zeitraums sowie für Auskünfte und Beratung steht Frau Körner nach vorheriger Terminvereinbarung zur Verfügung (Tel. 09131 86-1340, Email: anja.koerner@stadt.erlangen.de).
Das Einkaufszentrum der Erlangen Arcaden soll langfristig attraktiv bleiben, damit die Erlanger Innenstadt als zentraler Einkaufsstandort weiterhin gestärkt wird und Leerstände möglichst vermieden werden können. Aufgrund des ständigen Wandels im Einzelhandel sind Anpassungen in den Arcaden erforderlich, die über die Festsetzungen des vorhandenen vorhabenbezogenen Bebauungsplans hinausgehen.
Die Gesamtverkaufsfläche bleibt dabei unverändert; lediglich im Sortiment Hartwaren und Gesundheit soll eine Flexibilisierung und Differenzierung der Warengruppen ermöglicht werden. Somit erfolgt eine Feinsteuerung der Einzelsortimente im Sinne des städtebaulichen Einzelhandelskonzepts. Die anderen im SO Einkaufszentrum zulässigen Warengruppen bleiben unverändert.
Darüber hinaus sollen in geringem Umfang ergänzende Nutzungen in den Bereichen Freizeit / Kultur (z.B. Indoorspiele, Fitness) und Gesundheitsdienstleistungen (z.B. Ärzte, Physiotherapie, medizinische Fußpflege) zugelassen werden. Diese zusätzlichen Nutzungen werden auf insgesamt max. 1.500 m² beschränkt, dies entspricht ca. 7 % der Gesamtverkaufsfläche.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes ist während der Darlegungsfrist zusätzlich im Rathaus-Foyer ausgestellt.
Falls Sie im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eine Stellungnahme zum in Aufstellung befindlichen Bauleitplan abgeben wollen, werden wir Ihre Stellungnahme im entsprechenden Verfahren verarbeiten.
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die Stadt Erlangen, Rathausplatz 1, 91052 Erlangen, E-Mail: poststelle@stadt.erlangen.de, Tel. 09131 86-0.
Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach den Vorschriften des Baugesetzbuches von Ihnen angegebenen Daten werden bei der Stadt Erlangen ausschließlich im Rahmen der Bauleitplanung verarbeitet.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit Art. 4 Abs. 1 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG).
Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten können Sie im Internet unter www.erlangen.de/datenschutzhinweise-bauleitplanverfahren abrufen. Alternativ erhalten Sie diese Informationen auch bei der / dem in der Bekanntmachung genannten Sachbearbeiterin bzw. Sachbearbeiter.
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