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2. Deckblatt zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 383

Stand: 16.03.2026

– Erlangen Arcaden –

Aufstellung des 2.Deckblattes zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 383 der Stadt Erlangen – Erlangen Arcaden – und Unterrichtung der Öffentlichkeit

Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss der Stadt Erlangen hat in öffentlicher Sitzung am 24.06.2025 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 383 – Güterbahnhofstraße – für das Vorhabengebiet des Sondergebiets (SO) Einkaufszentrum durch das 2. Deckblatt zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan den Bebauungsplan Nr. 383 – Erlangen Arcaden – zu ändern.

Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) wird hiermit der Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt gemacht.

Der räumliche Geltungsbereich ist in dem nachstehend abgedruckten Lageplan dargestellt. Kartengrundlage ist der Ausschnitt aus dem Liegenschaftskataster vom Januar 2026.

Die Aufstellung des 2. Deckblattes zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 383 – Erlangen Arcaden – erfolgt gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; die Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen nach § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.

Die Öffentlichkeit wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen der Planung durch die Veröffentlichung des Bebauungsplanvorentwurfs mit Begründung im Internet unterrichtet.

In der Zeit vom 02.03.2026 bis einschließlich 13.03.2026 besteht die Gelegenheit, sich im Internet zum Vorentwurf des Bebauungsplans mit Begründung zu informieren.

Während der Frist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse bauleitplanung@stadt.erlangen.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden.

Zusätzlich wird Gelegenheit gegeben, sich im Amt für Stadtplanung und Mobilität der Stadt Erlangen (Gebbertstraße 1, 3. OG) während der Öffnungszeiten (montags bis freitags, 9:00 - 12:00 Uhr) zu informieren. Für Informationen außerhalb dieses Zeitraums sowie für Auskünfte und Beratung steht Frau Körner nach vorheriger Terminvereinbarung zur Verfügung (Tel. 09131 86-1340, Email: anja.koerner@stadt.erlangen.de).

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