5. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 402

Stand: 04.07.2024

- Nahversorgungszentrum Odenwaldallee - Rechtsverbindlich seit 27.06.2024

Bekanntmachung über den Erlass des 5. Deckblattes zum Bebauungsplan Nr. 402- Nahversorgungszentrum Odenwaldallee - mit integriertem Grünordnungsplan

 Der Stadtrat der Stadt Erlangen hat am 15.05.2024 gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) das 5. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 402 – Nahversorgungszentrum Odenwaldallee – für das Gebiet zwischen der Odenwaldallee im Norden, der Evang.-Luth. Martin-Luther-Kirche im Osten, der Büchenbacher Anlage im Süden und der Katholischen Pfarrgemeinde Zu den heiligen Aposteln im Westen als Satzung beschlossen.

Der Bebauungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung sowie die in den Festsetzungen des Bebauungsplanes genannten DIN-Normen und weitere Regelwerke werden zu jedermanns Einsicht beim Amt für Stadtplanung und Mobilität Erlangen (Gebbertstraße 1, 3. OG) während der allgemeinen Dienststunden bereitgehalten.

Auf Verlangen wird über seinen Inhalt im Zimmer Nr. 305 bei Herrn Fritsch, Tel. 86-1348, Auskunft gegeben.

Mit dieser Bekanntmachung tritt das 5. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 402 – Nahversorgungszentrum Odenwaldallee – gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Die gesetzlich vorgesehenen Hinweise gemäß §§ 44 Abs. 5 und 215 Abs. 2 BauGB sind im Anschluss an diese Bekanntmachung veröffentlicht.


Abt. Stadtplanung

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