5. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 402
Stand: 12.02.2024
- Nahversorgungszentrum Odenwaldallee -
5. Deckblatts zum Bebauungsplan Nr. 402 der Stadt Erlangen
- Nahversorgungszentrum Odenwaldallee -
Mit Beschluss vom 25.07.2023 hat der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss der Stadt Erlangen den Entwurf des 5. Deckblatts zum Bebauungsplan Nr. 402 – Nahversorgungszentrum Odenwaldallee - für das Gebiet zwischen der Odenwaldallee im Norden, der Evang.-Luth. Martin-Luther-Kirche im Osten, der Büchenbacher Anlage im Süden und der Katholischen Pfarrgemeinde Zu den heiligen Aposteln im Westen gebilligt; dieser wurde gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Zeit vom 08.01.2024 bis einschließlich 09.02.2024 öffentlich ausgelegt.
Auf Verlangen wird über seinen Inhalt im Zimmer 305 bei Herrn Fritsch, Tel. 86-1348 Auskunft gegeben.
Darüber hinaus wurde der Entwurf des 5. Deckblatts zum Bebauungsplan Nr. 402 - Nahversorgungszentrum Odenwaldallee - am Donnerstag, den 18. Januar 2024, 18 Uhr in der Aula der Mönauschule interessierten Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt.
Im Zusammenhang mit der Öffentlichkeitsbeteiligung besteht im Rahmen der öffentlichen Informationsveranstaltung die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Die zu dem Zeitpunkt der Auslegung aktuell geltenden Corona-Regelungen sind zu beachten. Weitere Informationen sind der Internetseite der Stadt Erlangen http://www.erlangen.de zu entnehmen.
Für den Bebauungsplanentwurf wurde eine Umweltprüfung durchgeführt, mit der die Auswirkungen der Planung auf den Menschen, auf Tiere, Pflanzen, Biodiversität und Artenschutz, auf den Boden, auf Wasser, auf Klima und Luft, auf Landschafts- und Ortsbild und auf Kultur- und Sachgüter geprüft wurden. Die Ergebnisse dieser Prüfungen sowie eine Prognose zur Entwicklung des Umweltzustandes werden im Umweltbericht erläutert.
Neben dem Umweltbericht und der Begründung zum Bebauungsplan sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Informationen zum Schutzgut Mensch/seine Gesundheit/Bevölkerung:
- Verkehrsuntersuchung und Mobilitätskonzept
- Schallimmissionstechnische Untersuchung (Straßen- und Gewerbelärm)
- Überflutungsnachweis
- Besonnungssimulation
- Prognose zu Auswirkungen auf die Versorgung
- Aussagen zu Schallimmissionen (Glockenläuten)
Informationen zum Schutzgut Tiere und Pflanzen:
- Baumbestandsplan
- Baumwertberechnung
- Begutachtung und Baumkontrolle
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
- Naturschutzfachlicher Fachbeitrag
- Aussagen zu Bestandsbäumen
Informationen zum Schutzgut Wasser
- Baugrunduntersuchung
- Untersuchung zur Versickerungsfähigkeit
- Umgang mit Oberflächen- und Abwasser
Informationen zum Schutzgut Boden
- Baugrunduntersuchung
- Stellungnahme zum Umgang mit schädlichen Bodenveränderungen
- Umgang mit Altlasten
- Aussagen zu Freiflächen und Bodenversiegelung
Informationen zum Schutzgut Klima:
- Klimaanpassungskonzept
- Prognose zu Auswirkungen auf Lokal- und Globalklima
- Auswirkungen auf Luft
- Aussagen zu Klimafolgen: Temperatur, Grund- und Niederschlagswasser
Informationen zum Schutzgut Landschaft
- Prognose zu Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild
Stellungnahmen können schriftlich oder mündlich zu Protokoll während der Auslegungsfrist vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Das bestehende Nahversorgungszentrum an der Odenwaldallee, in dem sich derzeit eine Sparkassen-Filiale, ein Supermarkt, ein Restaurant und mehrere Kleingewerbetreibende befinden, ist mittlerweile geprägt durch einen veralteten Gebäudekomplex und entspricht nicht mehr den aktuellen Anforderungen. Das Areal wurde im Jahre 2018 durch einen Investor erworben. Der Gebäudebestand soll durch einen modernen, hochwertigen Neubau ersetzt werden. Um dafür ein verträgliches städtebauliches Konzept zu entwickeln, hat ein städtebaulicher Wettbewerb stattgefunden.
Das Konzept sieht ein Wohn- und Geschäftsgebäude mit einem Nahversorger, kleineren Gewerbebetrieben und Dienstleistungen vor. In Punkt-Hochbauten sollen außerdem Wohnungen entstehen. Hierdurch soll zum einen die Nahversorgung für den Bereich Büchenbach-Nord gesichert und zum anderen dringend benötigter Wohnraum innerhalb des Stadtgebiets bereitgestellt werden. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 402 - Forchheimer Straße - ermöglicht die vorgesehene Bebauung nicht, weswegen durch die Aufstellung des 5. Deckblatts die erforderlichen bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden sollen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes ist während der Auslegungsfrist zusätzlich im Rathaus-Foyer ausgestellt.
Falls sie im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eine Stellungnahme zum in Aufstellung befindlichen Bauleitplan abgeben wollen, werden wir Ihre Stellungnahme im entsprechenden Verfahren verarbeiten.
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die Stadt Erlangen, Rathausplatz 1, 91052 Erlangen, E-Mail: poststelle@stadt.erlangen.de, Tel. 09131 86-0.
Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach den Vorschriften des Baugesetzbuches von Ihnen angegebenen Daten werden bei der Stadt Erlangen ausschließlich im Rahmen der Bauleitplanung verarbeitet.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit Art. 4 Abs. 1 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG).
Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten können Sie im Internet unter www.erlangen.de/datenschutzhinweise abrufen. Alternativ erhalten Sie diese Informationen auch bei der / dem in der Bekanntmachung genannten Sachbearbeiterin bzw. Sachbearbeiter.
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