1. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 412

Stand: 23.02.2023

– Häuslinger Wegäcker West – Rechtsverbindlich seit 07.04.2022

Bekanntmachung über den Erlass des 1. Deckblattes zum Bebauungsplan Nr. 412 - Häuslinger Wegäcker West - 

Der Stadtrat der Stadt Erlangen hat am 13.01.2022 gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) das 1. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 412 – Häuslinger Wegäcker West – für das Grundstück mit der Flst.-Nr. 675/10 - Gemarkung Büchenbach - als Satzung beschlossen.

Das Deckblatt wurde im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB erstellt.

Das Deckblatt mit Begründung sowie die in den Festsetzungen des Bebauungsplanes genannten DIN-Normen und weitere Regelwerke werden zu jedermanns Einsicht beim Amt für Stadtplanung und Mobilität Erlangen (Gebbertstraße 1, 3. OG) während der allgemeinen Dienststunden bereitgehalten.

Auf Verlangen wird nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung über seinen Inhalt im Zimmer Nr. 340 bei Herrn Heinemann Baptista, Tel. 86-1371, Auskunft gegeben.

Mit dieser Bekanntmachung tritt das 1. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 412 – Häuslinger Wegäcker West - gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Die gesetzlich vorgesehenen Hinweise gemäß §§ 44 Abs. 5 und 215 Abs. 2 BauGB sind im Anschluss an diese Bekanntmachung veröffentlicht.

Abt. Stadtplanung

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