Bebauungsplan Nr. 438 - Rechtsverbindlich seit 17.06.2022
Stand: 22.05.2023
- Siemens Campus Modul 8 -
Bekanntmachung über den Erlass des Bebauungsplanes Nr. 438 - Siemens Campus Modul 8 -
mit integriertem Grünordnungsplan
Der Stadtrat der Stadt Erlangen hat am 31.03.2022 gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) den Bebauungsplan Nr. 438 - Siemens Campus Modul 8 - für das Gebiet östlich angrenzend an das Siemens Campus Modul 2 als Satzung beschlossen.
Der Bebauungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung sowie die in den Festsetzungen des Bebauungsplanes genannten DIN-Normen und weitere Regelwerke werden zu jedermanns Einsicht beim Amt für Stadtplanung und Mobilität Erlangen (Gebbertstraße 1, 3. OG) während der allgemeinen Dienststunden bereitgehalten.
Auf Verlangen wird über seinen Inhalt im Zimmer Nr. 308 bei Herrn Weigand, Tel. 86-1332, Auskunft gegeben.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 438 - Siemens Campus Modul 8 - gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Die gesetzlich vorgesehenen Hinweise gemäß §§ 44 Abs. 5 und 215 Abs. 2 BauGB sind im Anschluss an diese Bekanntmachung veröffentlicht.
a) Gemäß § 44 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB):
Sind durch den Bebauungsplan die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten, kann der Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt (vgl. § 44 Abs. 1 und 2 BauGB).
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
b) Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB:
Unbeachtlich beim Zustandekommen dieses Bebauungsplanes werden
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 des BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 des BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Erlangen – Amt für Stadtplanung und Mobilität – unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
(enthalten keine vollständige Wiedergabe des Planinhaltes und sind unabhängig von der vorausgehenden Bekanntmachung)
Das Unternehmen Siemens plant, auf dem Gelände seines bisherigen Standorts südlich der Paul-Gossen-Straße in den kommenden zwei Jahrzehnten ein zukunftsweisendes und innovatives Campusquartier zu entwickeln. Dementsprechend soll das Siemens-Areal durch ein qualitätvolles
Konzept, welches u.a. hinsichtlich Nutzung, Gestaltung, Verkehr und Natur / Landschaft den o.g. Anforderungen gerecht wird, städtebaulich neu geordnet werden. Im Gegensatz zum bisher abgeschlossenen Siemens-Betriebsgelände, soll der entstehende Siemens Campus öffentlich zugänglich und durchlässig sein.
Die Entwicklung des Plangebiets erfolgt unter Berücksichtigung eines übergeordneten Masterplans in Schritten, indem räumlich definierte Module nacheinander entwickelt werden. Mit dem Inkrafttreten der beiden Bebauungspläne Nr. 435 – Siemens Campus Modul 1 – und Nr. 436 – Siemens Campus Modul 2 – im Dezember 2016 ist die bauplanungsrechtliche Grundlage für die ersten beiden Bauabschnitte vorhanden. Modul 1 befindet sich bereits in vollständiger Nutzung, Modul 2 inmitten der baulichen Umsetzung. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 438 – Siemens Campus Modul 8 – mit integriertem Grünordnungsplan wird nun die bauplanungsrechtliche Grundlage für die Umsetzung eines weiteren Bauabschnitts geschaffen.
Im Modul 8 sind Büro-, Forschungs- und Laborgebäude vorgesehen, die entsprechend dem über-geordneten Planungskonzept des Siemens Campus in ein orthogonales Netz aus Grün- und Freiraumachsen eingebettet werden. In den Erdgeschossen sollen - vor allem zu den Grünachsen hin orientiert - kleinere Läden und gastronomische Betriebe ein Versorgungsangebot gewährleisten, das Quartier beleben und eine hohe Aufenthaltsqualität schaffen. Eine bestehende bewaldete Fläche im Norden und ein Pocket-Park im Südosten werden in das Grün- und Freiraumsystem integriert. Die Freiflächengestaltungssatzung der Stadt Erlangen, welche u.a. die Sicherstellung und Förderung einer angemessenen Durchgrünung von Baugrundstücken bezweckt, wird der Grünordnung zugrunde gelegt. Der Bebauungsplan sichert die für die Entwicklung notwendige Straßenanbindung über die Hammerbacherstraße und ermöglicht die verkehrliche Anbindung über die Freyeslebenstraße und Schuckertstraße an die Günther-Scharowsky-Straße nach Westen.
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