Bebauungsplan Nr. 464 - Rechtsverbindlich seit 13.01.2022

Stand: 15.09.2022

– Am Klosterholz West –

Bekanntmachung über den Erlass des Bebauungsplanes Nr. 464 - Am Klosterholz West -mit integriertem Grünordnungsplan

Der Stadtrat der Stadt Erlangen hat am 17.11.2021 gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) den Bebauungsplan Nr.464 - Am Klosterholz West - für das Gebiet südwestlich des Steudacher Ortskerns, nordwestlich des Westfriedhofs, nördlich des Grundstücks Flst. Nr. 741 und östlich des Grundstücks Flst. Nr. 749 der Gemarkung Kosbach als Satzung beschlossen.

Der Bebauungsplan wurde gemäß § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 2 BauGB erstellt.

Der Bebauungsplan mit Begründung sowie die in den Festsetzungen des Bebauungsplanes genannten DIN-Normen und weitere Regelwerke werden zu jedermanns Einsicht beim Amt für Stadtplanung und Mobilität Erlangen (Gebbertstraße 1, 3. OG) während der allgemeinen Dienststunden bereitgehalten.

Auf Verlangen wird über seinen Inhalt im Zimmer Nr. 308 bei Herrn Weigand Tel. 86-1332, Auskunft gegeben.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 464 - Am Klosterholz West - gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Die gesetzlich vorgesehenen Hinweise gemäß §§ 44 Abs. 5 und 215 Abs. 2 BauGB sind im Anschluss an diese Bekanntmachung veröffentlicht.

Abt. Stadtplanung

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