Bebauungsplan Nr. 469 - Rechtsverbindlich seit 13.01.2022

Stand: 17.08.2022

- Häusling Nord -

Bekanntmachung über den Erlass des Bebauungsplanes Nr. 469 – Häusling Nord – mit integriertem Grünordnungsplan
 und die 10. Berichtigung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan 2003

Der Stadtrat Erlangen hat am 17.11.2021 gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) den Bebauungsplan Nr. 469 – Häusling Nord – für die Flurstücke Nr. 501 sowie Teilbereiche der Flurst.-Nrn. 466, 499, 500, 509, 545, 557 der Gemarkung Kosbach als Satzung beschlossen.

Der Bebauungsplan wurde gemäß § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 2 BauGB erstellt.

Der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan 2003 wurde gemäß § 13b i. V. m. § 13a Absatz 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung dem o.g. Bebauungsplan angepasst.

Der Bebauungsplan mit Begründung, die in den Festsetzungen des Bebauungsplanes genannten DIN-Normen und weitere Regelwerke sowie die 10. Berichtigung des Flächennutzungsplans werden zu jedermanns Einsicht beim Amt für Stadtplanung und Mobilität Erlangen (Gebbertstraße 1, 3. OG) während der allgemeinen Dienststunden bereitgehalten.

Auf Verlangen wird nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung über den Inhalt des Bebauungsplans im Zimmer Nr. 305 bei Herrn Fritsch, Tel. 86-1348, und über die Berichtigung des Flächennutzungsplans im Zimmer Nr. 338 bei Frau Kutzberger, Tel. 86-1330, Auskunft gegeben.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 469 – Häusling Nord – gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. Gleichzeitig wird die 10. Berichtigung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan 2003 für den Teilbereich – Häusling Nord – gemäß § 6 Absatz 5 Satz 2 BauGB wirksam.

Die gesetzlich vorgesehenen Hinweise gemäß §§ 44 Abs. 5 und 215 Abs. 2 BauGB sind im Anschluss an diese Bekanntmachung veröffentlicht.

Abt. Stadtplanung

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