Bebauungsplan Nr. 472

Stand: 07.12.2023

– Geh- und Radweg Haundorf-Häusling – Rechtsverbindlich seit 07.12.2023

Bekanntmachung über den Erlass des Bebauungsplanes Nr. 472 - Geh- und Radweg Haundorf – Häusling - mit integriertem Grünordnungsplan

Der Stadtrat der Stadt Erlangen hat am 28.09.2023 gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) den Bebauungsplan Nr. 472 - Geh- und Radweg Haundorf - Häusling - für das Gebiet westlich von Häusling, entlang der Haundorfer Straße bis zur Unterführung der Bundesautobahn A3 als Satzung beschlossen.

Der Bebauungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung sowie die in den Festsetzungen des Bebauungsplanes genannten DIN-Normen und weitere Regelwerke werden zu jedermanns Einsicht beim Amt für Stadtplanung und Mobilität Erlangen (Gebbertstraße 1, 3. OG) während der allgemeinen Dienststunden bereitgehalten.

Auf Verlangen wird über seinen Inhalt im Zimmer Nr. 305 bei Herrn Fritsch, Tel. 86-1348, Auskunft gegeben.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 472 - Geh- und Radweg Haundorf - Häusling - gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Die gesetzlich vorgesehenen Hinweise gemäß §§ 44 Abs. 5 und 215 Abs. 2 BauGB sind im Anschluss an diese Bekanntmachung veröffentlicht.



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