Abfallkonzept für Veranstaltungen

Stand: 03.03.2023

Abfälle vermeiden, Ressourcen schonen.

Abfallkonzept für Veranstaltungen  - Antragsstellung

Rechtliche Vorgaben

Bei allen Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, sowie in Einrichtungen der Stadt dürfen Speisen und Getränke nur in pfandpflichtigen, wiederverwendbaren Verpackungen und Behältnissen sowie nur mit Mehrwegbesteck ausgegeben werden.

Geltungsbereich

  • Veranstaltungen auf öffentlichem Grund
  • Verkaufsflächen im städtischen Eigentum
  • Straßenbewirtung
  • Städtische Dienststellen, Städtische Veranstaltungen
  • Schulen u.a.

Hinweis: Entscheidend ist das Merkmal „wiederverwendbar“. Dieses ist NICHT gleichzusetzen mit dem Begriff „wiederverwertbar“.

Zulässig sind:

  • Mehrwegbecher und -tassen
  • Mehrwegflaschen
  • Mehrwegteller
  • Mehrwegbesteck
  • Papiertüten (z.B. für Pommes und Döner)
  • Backpapier
  • Essbare Waffeln nur für Eis
  • Servietten

Nicht zulässig sind:

  • Einwegbecher
  • Einwegflaschen (gilt auch für z.B. Schnapsfläschchen)
  • Getränkedosen
  • Getränkekartons
  • Folienbeutelverpackung (z.B. Fruchtgetränke)
  • Einwegteller aus
    • herkömmlichem Kunststoff
    • Biokunststoffen (PLA, Maisstärke, u.Ä.)
    • Zuckerrohr, Palmblättern, Bambus
    • Aluminium
    • Pappe
  • Einwegbesteck

Pfandflaschen- Arten unterscheiden