Abfallkonzept für Veranstaltungen
Stand: 03.03.2023
Abfälle vermeiden, Ressourcen schonen.
Abfallkonzept für Veranstaltungen - Antragsstellung
Rechtliche Vorgaben
Bei allen Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, sowie in Einrichtungen der Stadt dürfen Speisen und Getränke nur in pfandpflichtigen, wiederverwendbaren Verpackungen und Behältnissen sowie nur mit Mehrwegbesteck ausgegeben werden.
Geltungsbereich
- Veranstaltungen auf öffentlichem Grund
- Verkaufsflächen im städtischen Eigentum
- Straßenbewirtung
- Städtische Dienststellen, Städtische Veranstaltungen
- Schulen u.a.
Hinweis: Entscheidend ist das Merkmal „wiederverwendbar“. Dieses ist NICHT gleichzusetzen mit dem Begriff „wiederverwertbar“.
Zulässig sind:
- Mehrwegbecher und -tassen
- Mehrwegflaschen
- Mehrwegteller
- Mehrwegbesteck
- Papiertüten (z.B. für Pommes und Döner)
- Backpapier
- Essbare Waffeln nur für Eis
- Servietten
Nicht zulässig sind:
- Einwegbecher
- Einwegflaschen (gilt auch für z.B. Schnapsfläschchen)
- Getränkedosen
- Getränkekartons
- Folienbeutelverpackung (z.B. Fruchtgetränke)
- Einwegteller aus
- herkömmlichem Kunststoff
- Biokunststoffen (PLA, Maisstärke, u.Ä.)
- Zuckerrohr, Palmblättern, Bambus
- Aluminium
- Pappe
- Einwegbesteck