Abfallkonzept für Veranstaltungen
Stand: 23.04.2026
Keine Müllberge durch Einwegverpackungen auf Erlanger Veranstaltungen. Daher bitte Abfälle vermeiden und somit Ressourcen schonen.
Abfallkonzept für Veranstaltungen - Antragsstellung
Rechtliche Vorgaben
Bei allen Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, sowie in Einrichtungen der Stadt dürfen Speisen und Getränke nur in wiederverwendbaren Verpackungen und Behältnissen sowie nur mit Mehrwegbesteck ausgegeben werden.
Geltungsbereich
- Veranstaltungen auf öffentlichem Grund
- Verkaufsflächen im städtischen Eigentum
- Straßenbewirtung
- Städtische Dienststellen, Städtische Veranstaltungen
- Schulen u.a.
Hinweis:
Entscheidend ist das Merkmal „wiederverwendbar“. Dieses ist NICHT gleichzusetzen mit dem Begriff „wiederverwertbar“.
Zulässig sind:
- Mehrwegbecher und -tassen
- Mehrwegflaschen
- Mehrwegteller
- Mehrwegbesteck
- Papiertüten (z.B. für Pommes und Döner)
- Backpapier
- Essbare Waffeln (nur für Eis)
- Servietten
- Kleinbesteck (bis 10 cm) (z. B. Pommesspieße, Eislöffelchen)
- Holzspieße
Nicht zulässig sind:
- Einwegbecher
- Einwegflaschen, auch aus Glas
- Einwegpfandflaschen
- Schnapsfläschchen
- Getränkedosen
- Getränkekartons
- Folienbeutelverpackung (z.B. Fruchtgetränke)
- Einwegteller aus
- herkömmlichem Kunststoff
- Biokunststoffen (PLA, Maisstärke, etc.)
- Zuckerrohr, Palmblättern, Bambus
- Aluminium
- Pappe
- Einwegbesteck (z.B. Holzbesteck)
Sie haben noch Fragen?
Telefon: 09131 86-1665
Fax: 09131 86-2956
E-Mail: kreislaufwirtschaft@stadt.erlangen.de