Abfallvermeidung
Stand: 03.03.2026
Gewährung eines Zuschusses für private Maßnahmen zur Abfallvermeidung
Private Maßnahmen zur Abfallvermeidung, können nach Antragstellung bei der Stadt Erlangen durch Gewährung eines Zuschusses, gefördert werden. Hierfür ist es notwendig, einen Förderantrag zu stellen und alle erforderlichen Nachweise zu erbringen.
Anträge hierfür müssen immer bis spätestens 31.03. für das aktuelle Jahr eingehen. (Erstmalig für das Förderjahr 2026: 31.03.2026. Für alle folgenden Jahre: jeweils der 31.03. des Jahres)
Antragsberechtigt sind
- nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete private Initiativen, Vereine sowie gemeinnützige Organisationen, Unternehmen und Stiftungen mit Sitz und Betrieb im Erlanger Stadtgebiet
- Schulen, Kindergärten, Einrichtungen der Jugend- und Erwachsenenbildung im Erlanger Stadtgebiet
Die Einrichtungen bzw. Initiativen müssen im Stadtgebiet Erlangens aktiv und auf Dauer angelegt sein. Das enthaltene Angebot muss kontinuierlich und regelmäßig zur Verfügung stehen.
Gewerblich tätige Abfallvermeidungs-/Gebrauchtwaren-Wiederverwertungsinitiativen und -einrichtungen sind nicht antragsberechtigt.