Verbesserungen bei der Ausländerbehörde

Stand: 12.07.2023

Durch konstruktive Gespräche mit der Ausländerbehörde konnte der AIB einige Verbesserungen erzielen.

  • Die Ausländerbehörde stellt Fiktionsbescheinigungen unkomplizierter und ohne Bedingungen aus.
  • Internationale Studierende können nun auch wie in anderen Städten einen Arbeitsvertrag als Nachweis dafür bringen, dass sie ihren Lebensunterhalt bezahlen können. Zuvor mussten sie auf einem Sperrkonto ein Guthaben von 10.332 Euro nachweisen oder eine Verpflichtungserklärung von Verwandten oder Bekannten in Deutschland nachweisen.
  • Die Ausländerbehörde hat verschiedene Formulare verbessert und bietet künftig individuelle Beratungen zur langfristigen Sicherung des Aufenthaltstitels an.