Anpassung der Arbeitsregelungen für internationale Studierende
Stand: 13.03.2024
Der Ausländer- und Integrationsbeirat der Stadt Erlangen hat sich beim Bundeszuwanderungs- und Integrationsrat e.V. für ausländische Studierende eingesetzt. Anschließend wurden die Arbeitszeitregelungen für internationale Studierende an die Regelungen angepasst, die für deutsche Studierende gelten.
Damit wurden die Bedingungen für internationale Studierende, sich das Studium durch einen Nebenerwerb zu finanzieren, erleichtert. Ausländische Studierende sind häufig auf einen Nebenerwerb angewiesen, um die Lebenshaltungskosten in Deutschland finanzieren zu können. Das ist insbesondere von Bedeutung, wenn sie aus Ländern mit einer wesentlich niedrigeren Kaufkraft als in Deutschland kommen. Oft können auch durch eine Nebentätigkeit für das Studium und die berufliche Zukunft relevante Kenntnisse erworben werden und Sprachkenntnisse ausgebaut werden. Die Arbeitszeit war bis dahin für ausländische Studierende (aus Drittstaaten) auf 120 Tage pro Jahr begrenzt.
Da ausländische Studierende häufig auf einen Nebenerwerb angewiesen sind, um die Lebenshaltungskosten in Deutschland finanzieren zu können, war die Grenze von 120 Tagen aus unserer Sicht eine unnötige Erschwernis.