Antwort zu 17. Krötenzaun
Stand: 22.01.2024
17. Krötenzaun
Im Frühjahr wurde von der Stadt Erlangen ein Krötenzaun am alten Bahnhof aufgebaut. Da sich dort keine Kröten ansiedeln, wird gebeten, den Zaun wieder zu entfernen.
Antwort Amt für Umweltschutz und Energiefragen:
Bei dem von Ihnen im Rahmen der Frauenauracher Bürgerversammlung am 24.10.2023 angesprochenen Zaun am ehemaligen Bahnhof handelt es sich um keinen Kröten- sondern einen Reptilienzaun. Die Deutsche Bahn wird 2024 Baumaßnahmen entlang der Bahnstrecke durchführen. Es sollen im Bereich des ehemaligen Bahnhofs nicht mehr genutzte Gleisbereiche rückgebaut und auf der gesamten Strecke bis zur Müllumladestation der Schotter getauscht werden. Dafür werden entlang der Strecke zudem Baustelleneinrichtungsflächen benötigt. Auch der abgezäunte Bereich am ehemaligen Frauenauracher Bahnhof wird als solche genutzt werden.
In Vorbereitung der Maßnahmen wurde die Strecke auf besonders und streng geschützte Tierarten untersucht. Zu diesen Tierarten gehört die Zauneidechse (Lacerta agilis). § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz regelt den besonderen Artenschutz, der für besonders und streng geschützte Tierarten gilt. So ist es verboten diese Tierarten zu töten, sie in empfindlichen Lebensphasen wie z.B. der Überwinterung erheblich zu stören sowie ihre Lebensstätten zu zerstören.
Zauneidechsen überwintern bevorzugt im Wurzelbereich von Gehölzen. Um eine Tötung der geschützten Tiere während der Arbeiten und Nutzung als Baustelleneinrichtungsfläche zu vermeiden, wurde deshalb im Frühjahr vor Aktivitätsbeginn der Tiere unter anderem der Reptilienzaun von der Deutschen Bahn errichtet, damit eine Einwanderung in die Flächen unterbunden wird und eine Tötung der Tiere bestmöglichst vermieden wird.
Um größtmöglichen Erfolg zu haben, müssen solche Vermeidungsmaßnahmen mit ausreichend Vorlauf begonnen werden. Aus diesem Grund wurde bereits im April 2023 mit der Umsetzung der Vermeidungsmaßnahmen begonnen, obwohl das geplante Vorhaben erst 2024 umgesetzt wird.
Diese Zäune kommen auch an anderen Baustelleneinrichtungsflächen zum Einsatz, sofern diese an Gehölze angrenzen.
Nach Vollendung der Arbeiten werden die Zäune wieder rückgebaut.