Antwort zu 20. Erstellung eines Hochwassergutachtens

Stand: 23.01.2024

20. Erstellung eines Hochwassergutachtens

Es wird sich ein Hochwassergefährdungsgutachten für den Stadtbereich Alterlangen, insbesondere Erlenfeld gewünscht. Zudem besteht die Frage welche Maßnahmen zu treffen wären, um eine erneute Überschwemmung vorzubeugen.

Antwort Amt für Umweltschutz und Energiefragen:
Die Überschwemmungsgefahren im Wiesengrund sind bereits hinlänglich bekannt und begutachtet. Der Wiesengrund ist weitestgehend im Überschwemmungsgebiet der Regnitz. Die Regnitz ist ein Gewässer 1. Ordnung, sodass die Berechnung des Überschwemmungsgebiets in den Aufgabenbereich des Freistaats Bayern (Wasserwirtschaftsamt Nürnberg) fällt. Jede*r Bürger*in kann sich über die erwarteten Überflutungsgefahren und -höhen über folgendes Portal informieren. https://geoportal.bayern.de/bayernatlas/?lang=de&topic=ba&bgLayer=atkis&catalogNodes=11.
Maßgeblich für behördliche Schutzmaßnahmen oder Bauvorschriften ist das sogenannte HQ100 (= Hochwasser, dass in dieser Intensität alle 100 Jahre auftritt). Es können über das Portal, aber auch alle zu erwartenden Hochwassergefahren bei häufigeren oder extremeren Hochwassern eingesehen werden. Jede Person, mit Grundeigentum in einem Überschwemmungsgebiet (HQ100) oder einer Überschwemmungsgefahrenfläche ist auch selbst verpflichtet, sich ausreichend vor Hochwassergefahren zu wappnen. Da der Wiesengrund sehr breit und unbebaut ist, kann sich das Wasser bei Hochwasser dort flächig verteilen und es ist nicht mit extrem schnellem oder tiefem Hochwasser zu rechnen. Die angesprochenen Wohngebiete wären von einem HQ100 nur randlich betroffen (siehe Abbildung unten).
Im Rahmen der Antragstellung für die StUB wäre Genehmigungsbehörde die Regierung von Mittelfranken. Die Auswirkungen auf das Überschwemmungsgebiet und eventuelle Überflutungsereignisse durch die StUB sind im Antrag zu behandeln und werden von unabhängigen staatlichen Rechts- und Fachbehörden (Regierung und Wasserwirtschaftsamt) geprüft. Sollten sich Auswirkungen auf die Überflutungen oder das Abflussverhalten ergeben, kann die Genehmigung nur erteilt werden, wenn entsprechende Schutzmaßnahmen oder Vorkehrungen getroffen werden.
Die Gefahren durch Starkregen sollen in nächster Zeit stadtweit durch eine Starkregengefahrenkarte erfasst und analysiert werden. Diese sind allerdings unabhängig von der bereits bekannten Hochwassergefahren, die von der Regnitz und anderen Gewässern ausgehen zu sehen und können in der gesamten Stadt auftreten. Sich ausreichend vor Starkregen zu schützen ist des Weiteren die Pflicht eines jeden Grundstückseigentümers gegenüber sich selbst. Die Starkregengefahrenkarte soll auch dabei helfen, die potenziellen Gefahren zu erkennen, um ihnen zielgereichtet entgegenwirken zu können.