Antwort zu 25. Regelung Hort-/Kindergartenplatz Kriegenbrunn(...)
Stand: 22.01.2024
25. Regelung Hort-/Kindergartenplatz Kriegenbrunn / Frauenaurach
Werden bei der Überarbeitung der Vergaberichtlinien für den Hort auch Kinder berücksichtigt, die in Kriegenbrunn in den Kindergarten gegangen sind, weil in Frauenaurach kein Platz mehr frei war?
Antwort Jugendamt:
Am 27.07.2023 wurde die Satzung für die städtischen Kindertageseinrichtungen vom Stadtrat neu erlassen und trat zum 18.08.2023 in Kraft. Darin wurden unter anderem die Kriterien zur Platzvergabe neu geregelt. Eine gesonderte Vergabesatzung für die beiden städtischen Kindertageseinrichtungen in Kriegenbrunn und Frauenaurach ist nicht möglich.
Die Einrichtung in Frauenaurach, das städtische Kinderhaus Löwenzahn, ist aufgrund der Betriebserlaubnis durch die Regierung von Mittelfranken sowie durch die Konzeption als „Haus für Kinder“ aufgestellt. Dies beinhaltet, dass ein Kind grundsätzlich vom Krippen- bis zum Schulkindalter im Kinderhaus betreut werden kann. Durch das Kinderhaus-Konzept ist es vorgesehen, dass ein Kind bei den Übergängen von den einzelnen Altersbereichen gut begleitet wird.
In den letzten beiden Jahren wurden in der Relation weniger Hort-Kinder vom Kinderhaus abgemeldet als Neuanmeldungen vorlagen. Deshalb konnten Kinder, die nicht bereits den Kindergarten im Kinderhaus besuchten, kaum in den Hort aufgenommen werden.
Die Plätze werden nach Verfügbarkeit vergeben. Kinder aus einer anderen Einrichtung, wie beispielsweise dem Kinderhaus Kriegenbrunn, können bei Verfügbarkeit aufgenommen werden.