Logo der Stadt Erlangen

Auflösen einer Grabstätte

Stand: 12.10.2026

Informationen zur Auflösung eines Grabnutzungsrechts

  • eine Auflösung des Nutzungsrechts ist nur nach Anlauf der Ruhefristen möglich
  • es muss schriftlich durch die nutzungsberechtigte Person mitgeteilt werden
  • nach Ablauf des Nutzungsrechts müssen Grabmale (von einem Fachbetrieb) und Bepflanzungen innerhalb von drei Monaten entfernt werden