Bau-Turbo in Erlangen
Stand: 15.07.2026
Informationen zur Anwendung in der Stadt Erlangen
Die Stadt Erlangen sieht im Bau-Turbo ein geeignetes Instrument, um die Schaffung dringend benötigten Wohnraums zu unterstützen und Planungs- sowie Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Ziel ist es, die durch den Bundesgesetzgeber eröffneten Möglichkeiten verantwortungsvoll zu nutzen und damit einen Beitrag zur Deckung des Wohnraumbedarfs in Erlangen zu leisten.
Um eine transparente und nachvollziehbare Anwendung sicherzustellen, hat der Stadtrat der Stadt Erlangen einen Grundsatzbeschluss zur Anwendung des Bau-Turbo gefasst. Dieser legt die Rahmenbedingungen und Kriterien fest, nach denen die Stadt Anträge prüft und über eine Anwendung entscheidet.
Weiterführende Fragen & Antworten
Mit dem sogenannten Bau-Turbo hat der Bundesgesetzgeber neue Möglichkeiten geschaffen, um die Schaffung von Wohnraum zu beschleunigen.
Die Regelung der §§ 31 Abs. 3, 34 Abs. 3b sowie 36a und 246e des Baugesetzbuchs (BauGB) ermöglichen es Gemeinden, unter bestimmten Voraussetzungen Wohnbauvorhaben zuzulassen, die nach den bisherigen bauplanungsrechtlichen Vorschriften nicht oder nicht in dieser Form zulässig wären
Ob einem Vorhaben im Rahmen des Bau-Turbos zugestimmt werden kann, wird anhand der im Grundsatzbeschluss festgelegten Kriterien beurteilt. Dabei müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
- Anwendung nur bei Abstimmung mit der Bauverwaltung vor Antragstellung
- Eine gesicherte Erschließung ist erforderlich
- Tatsächliche Verfügungsgewalt über das Baugrundstück durch den Antragsteller
- Mindestanzahl von einer zusätzlichen Wohneinheit
- Differenziertes Angebot an Wohnformen. Keine einseitige Schaffung von Kleinstwohnungen
- Bauverpflichtung und Umsetzung der Grundsatzbeschlüsse der Stadt Erlangen werden vereinbart:
- Keine Anwendung im Außenbereich, d. h. Lage im Innenbereich oder im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, der eine Wohnnutzung zulässt und die Erschließung gesichert ist
- Keine Anwendung in Gewerbe- oder Industriegebieten
- Vereinbarkeit mit städtebaulichen Zielen und den Umweltbelangen
Die Stadt Erlangen empfiehlt, bereits in einer sehr frühen Planungsphase Kontakt mit der Abteilung Stadtplanung aufzunehmen. Eine frühzeitige Abstimmung ermöglicht es, die grundsätzliche Eignung eines Vorhabens für die Anwendung des Bau-Turbo zu beurteilen und offene Fragestellungen frühzeitig zu klären.
Je nach Art, Umfang und Komplexität des Vorhabens kann der Abstimmungsprozess mehrere Gespräche und Überarbeitungen der Planunterlagen erfordern. Die Prüfung erfolgt in einem engen Austausch zwischen den Antragstellenden und der Stadt Erlangen.
Sofern ein Vorhaben nach der ersten Prüfung grundsätzlich für eine Anwendung des Bau-Turbo geeignet erscheint, gestaltet sich das weitere Verfahren in der Regel wie folgt:
- Vertiefte Abstimmung des Vorhabens mit dem Amt für Stadtplanung und Mobilität und weiteren Dienststellen der Stadt Erlangen
- Ergänzung und gegebenenfalls Überarbeitung der Planunterlagen
- Abschluss eines städtebaulichen Vertrages (insbesondere Bauverpflichtung und Einhaltung der Grundsatzbeschlüsse)
- Einreichung eines Bauantrages auf Grundlage der abgestimmten Planunterlagen
- Finale Entscheidung über die Zustimmung zur Anwendung des Bau-Turbo und Abschluss des städtebaulichen Vertrages im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens.
Der tatsächliche Ablauf kann je nach Komplexität des Vorhabens von dieser Darstellung abweichen. Insbesondere können mehrere Abstimmungsrunden erforderlich sein.
Ergibt die erste Prüfung hingegen, dass die Voraussetzungen für eine Anwendung des Bau-Turbo nicht vorliegen oder das Vorhaben den im Grundsatzbeschluss festgelegten Kriterien nicht entspricht, wird das Verfahren nicht weiterverfolgt.
Ansprechpartner im Amt für Stadtplanung und Mobilität, Abteilung Stadtplanung:
Björn Weigand
E-Mail: bjoern.weigand@stadt.erlangen.de
Telefon: +49 (9131) 86 - 1332
Charlotte Schubert
E-Mail: charlotte.schubert@stadt.erlangen.de
Telefon: +49 (9131) 86 - 1334
- Der Bau-Turbo ist ein Instrument zur Beschleunigung des Wohnungsbaus. Er ersetzt jedoch weder das Baugenehmigungsverfahren noch die Prüfung anderer öffentlich-rechtlicher Anforderungen. Mit Verweis auf den Bau-Turbo ist es nicht möglich, von Regelungen anderer Gesetzesgrundlagen, wie etwa der Bayerischen Bauordnung zu Abstandsflächen oder zum Artenschutzrecht abzuweichen.
- Jedes Vorhaben wird als Einzelfall geprüft. Die Entscheidung erfolgt unter Berücksichtigung der gesetzlichen Voraussetzungen, des Grundsatzbeschlusses sowie der städtebaulichen Zielstellungen der Stadt Erlangen. Ein Anspruch auf Anwendung des Bau-Turbos besteht nicht.
- Ein Bauvorbescheid auf der Grundlage des Bau-Turbos wird ausgeschlossen.
- Beim Bau-Turbo handelt es sich um eine Experimentierklausel. Es erfolgt eine laufende Evaluierung durch die Stadtverwaltung. Eine Nachsteuerungen des Grundsatzbeschlusses und der Vorgehensweise der Anwendung sind möglich.
- Grundsatzbeschluss der Stadt Erlangen zur Anwendung des Bau-Turbo (PDF)
- Informationen des Bundesministeriums zum Bau-Turbo
Sachgebiet Städtebauliche Planung
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