Baugenehmigung Schwesternwohnheim: Regierung hat keine Einwände

Stand: 29.01.2024

Die Stadt hat ihre Entscheidung in der erteilten Baugenehmigung im Einklang mit den bestehenden baurechtlichen Vorgaben für das Gebiet nachvollziehbar begründet.

Die im September 2023 von der Stadt Erlangen erteilte Baugenehmigung für die Hindenburgstraße 5/7 wird von der Regierung von Mittelfranken nicht beanstandet. Das hat die Stadtverwaltung im Bau- und Werkausschuss für den Entwässerungsbetrieb am Dienstag mitgeteilt. 

Aufgrund von Renovierungsbedarf ist das Gebäude seit 2016 nicht mehr bewohnt. Das Universitätsklinikum beabsichtigt, das sechsstöckige Gebäude energetisch zu sanieren. Dort sollen 

  • benötigte Büros
  • Seminarräume  
  • technische Werkstätten 

geschaffen werden. Dem Masterplan Universitätsklinikum entsprechend sollen in der Innenstadt vorrangig Einrichtungen mit unmittelbarem Bezug zur Patientenversorgung untergebracht werden, während Wohnraum im weiteren Stadtgebiet geschaffen wird.

Durch eine Eingabe sowohl bei der Regierung von Mittelfranken als auch beim Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr sollte die Rechtmäßigkeit der von der Stadt erteilten Baugenehmigung zur Nutzungsänderung des ehemaligen Schwesternwohnheims in der Hindenburgstraße überprüft werden. Wie die Regierung von Mittelfranken nun dem Beschwerdeführer mitgeteilt hat, bestehen keine Gründe für ein Einschreiten der Aufsichtsbehörde. Die Stadt als Untere Bauaufsichtsbehörde habe ihre Entscheidung in der erteilten Baugenehmigung im Einklang mit den bestehenden baurechtlichen Vorgaben für das Gebiet nachvollziehbar begründet.

Foto: David Rasche