Baulandkataster Gewerbe nach § 200 (3) BauGB
Stand: 28.08.2025
Das Baulandkataster Gewerbe führt bebaubare Flächen in einer Karte auf. Ferner sind auch die Reserveflächen Gewerbe hinweislich aufgenommen.
Die Stadt Erlangen hat eine Neuauflage des Baulandkatasters Gewerbe nach § 200 (3) BauGB mit dem Stand 31.12.2024 veröffentlicht. Das Baulandkataster Gewerbe führt sofort oder in absehbarer Zeit bebaubare Flächen in einer Karte auf. Zusätzlich sind die Reserveflächen Gewerbe als Hinweis aufgenommen.
Das Baulandkataster kann im Amt für Stadtplanung und Mobilität (Gebbertstraße 1, 3. OG) eingesehen werden. Für Rückfragen steht Ihnen Frau Gugel, Telefon 09131 / 86-1357, zur Verfügung.
Sofern Sie Eigentümer eines betroffenen Grundstücks sind, können Sie der Aufnahme Ihres Grundstücks in das Baulandkataster jederzeit widersprechen. Ihr Grundstück wird dann bei der nächsten Neuauflage nicht mehr aufgeführt. Ihren Widerspruch können Sie richten an:
Stadt Erlangen, Amt für Stadtplanung und Mobilität, Gebbertstraße 1, 91052 Erlangen.
Die Aufnahme von Flächen in das Baulandkataster Gewerbe erfolgt ohne Gewähr. Eine Haftung dafür, dass die im Kataster aufgenommenen Flächen sofort oder in absehbarer Zeit bebaubar sind, wird nicht übernommen.
Baulandkataster Gewerbe 31.12.2024
Baulandkataster Gewerbe 31.12.2024
Sachgebiet Stadtentwicklung
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