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Gewässerschutz; Bauwasserhaltung

Stand: 08.07.2026

Die vorübergehende Grundwasserabsenkung zum Zweck der Trockenhaltung einer Baugrube (Bauwasserhaltung) stellt eine Gewässerbenutzung dar und bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis.

Diese Erlaubnis ist beim Amt für Umweltschutz und Energiefragen zu beantragen. Für die Beantragung der wasserrechtlichen Erlaubnis sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Antrag Bauwasserhaltung
  • Übersichtsplan M 1: 25000
  • Lageplan M 1: 1000 mit
    - Kennzeichnung der Baugrube und Lage der Absenkbrunnen bzw. Pumpensümpfe
    - Entnahme- und Einleitungsstellen
  • Wasserhaltungskonzept (soweit erforderlich)
  • Baugrund- bzw. Sachverständigengutachten (bei Lage auf einer Altlasten oder Altlastenverdachtsfläche)
  • Angaben zu den geplanten Ausreinigungsanlagen (bei vorhandenen Grundwasserbelastungen)
  • Grundwasseranalysen (soweit vorhanden)
  • Erläuterungen zu technischen Maßnahmen (z.B. Spundwände, Bohrpfähle) mit Angaben zum Rückbau
  • Beschreibung der Auswirkungen auf das Grundwasser (Einbringen von Stoffen, Grundwasseraufstau, Grundwasserumleitungen) bei Verbaumaßnahmen und durch einbindende Baukörper ins Grundwasser. Es ist zu begründen dass für den Bau- und Endzustand keine signifikanten dauerhaften Grundwasseraufstau bzw. Umleitungsereignisse zu besorgen sind.

Programm BEN - Beurteilung der Erlaubnisfreiheit von Niederschlagswassereinleitungen

Erlaubnisfreie Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser in oberirdische Gewässer - Technische Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in oberirdische Gewässer (TRENOG)