Gewässerschutz; Bauwasserhaltung
Stand: 23.08.2022
Die vorübergehende Grundwasserabsenkung zum Zweck der Trockenhaltung einer Baugrube (Bauwasserhaltung) stellt eine Gewässerbenutzung dar und bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis, die bei der Stadt Erlangen – Amt für Umweltschutz und Energiefragen – zu beantragen ist.
Für die Beantragung der wasserrechtlichen Erlaubnis sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Antrag Bauwasserhaltung
- Übersichtsplan M 1: 25000
- Lageplan M 1: 1000 mit
- Kennzeichnung der Baugrube und Lage der Absenkbrunnen bzw. Pumpensümpfe
- Entnahme- und Einleitungsstellen - Wasserhaltungskonzept (soweit erforderlich)
- Baugrund- bzw. Sachverständigengutachten (bei Lage auf einer Altlasten oder Altlastenverdachtsfläche)
- Angaben zu den geplanten Ausreinigungsanlagen (bei vorhandenen Grundwasserbelastungen)
- Grundwasseranalysen (soweit vorhanden)
- Erläuterungen zu technischen Maßnahmen (z.B. Spundwände, Bohrpfähle) mit Angaben zum Rückbau
- Beschreibung der Auswirkungen auf das Grundwasser (Einbringen von Stoffen, Grundwasseraufstau, Grundwasserumleitungen) bei Verbaumaßnahmen und durch einbindende Baukörper ins Grundwasser. Es ist zu begründen dass für den Bau- und Endzustand keine signifikanten dauerhaften Grundwasseraufstau bzw. Umleitungsereignisse zu besorgen sind.
Programm BEN - Beurteilung der Erlaubnisfreiheit von Niederschlagswassereinleitungen
Erlaubnisfreie Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser in oberirdische Gewässer - Technische Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in oberirdische Gewässer (TRENOG)