Gewässerschutz; Bauwasserhaltung

Stand: 23.08.2022

Die vorübergehende Grundwasserabsenkung zum Zweck der Trockenhaltung einer Baugrube (Bauwasserhaltung) stellt eine Gewässerbenutzung dar und bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis, die bei der Stadt Erlangen – Amt für Umweltschutz und Energiefragen – zu beantragen ist.

Für die Beantragung der wasserrechtlichen Erlaubnis sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Antrag Bauwasserhaltung
  • Übersichtsplan M 1: 25000
  • Lageplan M 1: 1000 mit
    - Kennzeichnung der Baugrube und Lage der Absenkbrunnen bzw. Pumpensümpfe
    - Entnahme- und Einleitungsstellen
  • Wasserhaltungskonzept (soweit erforderlich)
  • Baugrund- bzw. Sachverständigengutachten (bei Lage auf einer Altlasten oder Altlastenverdachtsfläche)
  • Angaben zu den geplanten Ausreinigungsanlagen (bei vorhandenen Grundwasserbelastungen)
  • Grundwasseranalysen (soweit vorhanden)
  • Erläuterungen zu technischen Maßnahmen (z.B. Spundwände, Bohrpfähle) mit Angaben zum Rückbau
  • Beschreibung der Auswirkungen auf das Grundwasser (Einbringen von Stoffen, Grundwasseraufstau, Grundwasserumleitungen) bei Verbaumaßnahmen und durch einbindende Baukörper ins Grundwasser. Es ist zu begründen dass für den Bau- und Endzustand keine signifikanten dauerhaften Grundwasseraufstau bzw. Umleitungsereignisse zu besorgen sind.

Programm BEN - Beurteilung der Erlaubnisfreiheit von Niederschlagswassereinleitungen

Erlaubnisfreie Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser in oberirdische Gewässer - Technische Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in oberirdische Gewässer (TRENOG)