Was bedeutet das neue bay. Gleichstellungsgesetz für Erlangen?
Stand: 11.11.2025
Nach über zehn Jahren des Ringens wurde das inzwischen 25 Jahre alte Bayerische Gleichstellungsgesetz endlich novelliert.
Die neue Fassung des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes ist am 16. Juli 2025 in Kraft getreten und bringt viele begrüßenswerte Neuerungen mit sich. Damit ändern sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die kommunale Gleichstellungsarbeit.
Doch nicht alles ändert sich zum Guten
Fachleute und Gleichstellungsbeauftragte kritisieren, dass das neue Gesetz nicht weit genug geht: Es bleibt innerhalb der binären Geschlechterordnung und bezieht sich ausschließlich auf Frauen und Männer. Außerdem fehlen weiterhin verbindliche Vorgaben zum Stellenumfang der Gleichstellungsbeauftragten in Abhängigkeit von der Anzahl der Beschäftigten, was viele Kommunen vor Herausforderungen stellt.
Das neue Gesetz bringt einige wesentliche Neuerungen
(ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
- Künftig müssen einheitliche Gleichstellungskonzepte mit festgelegten Evaluationszyklen erstellt werden. Die Stadt Erlangen ist hier bereits Vorreiterin – das aktuell gültige Gleichstellungskonzept erfüllt die neuen gesetzlichen Anforderungen schon jetzt.
- Die Amtszeit der Gleichstellungsbeauftragten wird auf fünf Jahre verlängert. Das stärkt die Kontinuität der Gleichstellungsarbeit – ein Schritt den wir sehr begrüßen angesichts der „dicken Bretter“, die in diesem Feld oft zu bohren sind.
- Eine Stellvertretung der Gleichstellungsbeauftragten wird gesetzlich verpflichtend. Auch hier ist Erlangen längst voraus.
- Neu eingeführt wird außerdem ein Mediationsverfahren, das greifen soll, wenn es vor Ort zu strittigen und schwer lösbaren Situationen kommt.
- Eine landesweite Vernetzungsstelle soll künftig den Austausch der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten fördern, gemeinsame Fortbildungen ermöglichen und gleichstellungspolitisches Wissen bündeln
- Zudem Neu: Das Recht der Gleichstellungsbeauftragten zur Teilnahme im Stellenbesetzungsverfahren. Dieses kann zukünftig in einer kommunalen Satzung festgeschrieben werden.
Für die Stadt Erlangen bedeutet das: Die städtische Gleichstellungssatzung wird aktualisiert.
Parallel dazu droht allerdings auf Landesebene im Zuge des vierten Modernisierungsgesetzes die Abschaffung des verpflichtenden Gleichstellungsberichts – ein Rückschritt, der die faktenbasierte Gleichstellungsarbeit und die Transparenz schwächen würde.
Erlangen wird dennoch alles daransetzen, die positiven Impulse des neuen Gesetzes aufzugreifen – und auch künftig für eine moderne, inklusive und intersektionale Gleichstellungspolitik einzutreten.