Beantragung einer Baustelle
Stand: 09.10.2024
Für alle Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum ist eine verkehrsrechtliche Anordnung für verkehrsregelnde Maßnahmen z. B. für Arbeiten im Straßenraum (wie die Beschilderung zur Sicherung einer Baustelle) nach § 45 Abs. 1 & 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) beantragen.
Für alle Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum ist eine Genehmigung einzuholen. Dies gilt auch für alle Privatflächen, die öffentlich zugänglich sind (z. B. Supermarkt Parkplätze).
Häufige Fragenstellungen
Aufgrund eines internen Seminars ist das Sachgebiet am Mittwoch den 14.02.2024 und am Donnerstag den 15.02.2024 nur eingeschränkt bis gar nicht erreichbar. Bitte senden Sie entsprechend bei Fragen uns eine E-Mail und wir werden diese bald möglichst beantworten.
Bock Christina (Aufgrabungen/Hochbaumaßnahmen) Telefon: 09131 86 3221 | Feigl Sven (Hochbaumaßnahmen) Telefon: 09131 86 2118 |
Hausirek Andreas (Baustellenkontrolle) Telefon: 09131 86 2789 | Lindemann Stephan ( Aufgrabungen/Veranstaltungen) Telefon: 09131 86 2481 |
Neumann Heinz (Sachgebietsleitung) Telefon: 09131 86 2940 | Roth Heike (Aufgrabungen) Telefon: 09131 86 1653 (8:00-12:00 Uhr) |
Die Grundsätzlichen Aufgaben sind nicht grundsätzlich zwingend und es kann auch teilweise zu Abweichungen kommen.
Funktionspostfach: aufgrabungen@stadt.erlangen.de
Die Unterscheidung zwischen Aufgrabungsantrag und Hochbauantrag kann relativ simpel geklärt werden. Bei einer Aufgrabung wird die Oberfläche geöffnet und verändert. Zum Beispiel Leerrohrverlegung, Gehwegabsenkungen oder Ähnliches. Eine Hochbaumaßnahme ist eine reine oberflächige Maßnahme wie zum Beispiel Aufstellen von Arbeitsbühnen, Gerüste oder Flächen zur Baustellenlagerung.
Der Störungsantrag ist für alle Maßnahmen, welche nicht aufgeschoben werden können. Beispiele hierfür sind ein Wasserrohrbruch, Schäden an Gasleitungen oder Ähnliches.
Vorerst die Entscheidung um welche Art der Baumaßnahme es sich handelt. Bei allen Arten der Aufgrabungen und bei Stellungen von stationären Kränen/Baumaschinen ist vorerst eine Planauskunft über das EPA-System ( Elektronische PlanAuskunft) der Erlanger Stadtwerke anzufordern. Sie erhalten hierbei eine generierte EPA Nummer, welche Sie entsprechend in Ihren Antrag eintragen. Somit entfällt auch die Rückbestätigung vom Erhalt der Pläne bei den ESTW. Sollten Sie hierbei Probleme haben wenden Sie sich bitte direkt an die Erlanger Stadtwerke AG planauskunft@estw.de. Bitte beachten Sie auch die Gültigkeit von 6 Wochen für die Pläne und dementsprechend die Planauskunft rechtzeitig anzufordern!
Sonst füllen Sie entsprechend den Antrag vollständig aus und senden diesen an unser entsprechendes allgemeines Postfach. Wenn Sie eine Hochbaumaßnahme (mit stationären Kran) haben, ist die Adresse sondernutzung-baustellen@stadt.erlangen.de . Für alle Aufgrabungsmaßnahmen (auch Störungsanträge) ist die Adresse aufgrabungen@stadt.erlangen.de .
Sobald wir Ihren Antrag vollständig ausgefüllt mit einem Lageplan mit Luftbild erhalten haben beginnen entsprechend die 3 Wochen Vorlaufzeit. Bitte beachten Sie diese Vorlaufzeit bei Ihrer Antragsstellung bei dem Feld "Beginn".
Sie erhalten sobald wir Ihren Antrag vollständig bearbeitet haben in einer E-Mail Ihre Verkehrsrechtliche Anordnung und auch entsprechend ggf. weitere Unterlagen wie Verkehrszeichenpläne.
Die Stadt Erlangen stellt grundsätzlich keine Schilder für Baumaßnahmen oder Ähnlichem auf oder bereit. Die Verkehrssicherung einer Arbeitsstelle hat grundsätzlich durch eine Verkehrssicherungsfirma zu erfolgen hat. Darüber hinaus kann die Verkehrssicherung auch in Eigenleistung erfolgen, hierzu ist jedoch ein Nachweis über die Eignung und Qualifikation zur Sicherung von Arbeitsstellen gemäß RSA21, ZTV-SA 97 und MVAS 99 erforderlich.
Grundsätzlich besteht eine Vorlaufszeit von mindestens 3 Wochen um vollständig sicherzustellen, dass der Antrag genehmigt werden kann.
Die Vorlaufszeiten entstehen durch ein hohes Antragsaufkommen, Einholen von verschiedenen Stellungnahmen beziehungsweiße Absprachen mit anderen Stellen und gegebenenfalls das Anfertigen von Verkehrszeichenplänen.
Bei komplexeren Umständen kann sich die Vorlaufszeit bis zu 12 Wochen verlängern. Dies ist der Fall, wenn Bushaltestellen verlegt werden müssen, Busse umgeleitet werden müssen oder feste Ampelanlagen verändert beziehungsweise ausgeschaltet werden müssen.
Grundsätzlich sind folgende Anlagen dem Antrag beizufügen:
- Lageplan mit Luftbild
- Nachweis über Schulung nach MVAS 99 / RSA 21/ RSA 95 Schulung
Falls zur Absicherung der Baustelle eine Ampel (Lichtsignalanlage) benötigt wird, sind entsprechend auch die Verkehrstechnischen Unterlagen beizufügen. Auch bei größeren und komplexen Maßnahmen ist zu beachten, dass entsprechend auch Verkehrszeichenpläne beizufügen sind.
Um am Besten beurteilen zu können wie die VAO auszugestalten ist, ist ein entsprechend geeigneter Lageplan beizufügen.
Der Lageplan sollte mit Luftbild (zum Beispiel ein Google Maps oder Bayern Atlas Auszug) versehen sein und einen maximalen Maßstab von 1:1000 besitzen.
Es ist zum einen die eigentliche Arbeitsfläche und der gesamte Arbeitsraum in unterschiedlichen Farben möglichst maßstabsgetreu einzuzeichnen.
Da die Stadt Erlangen den Titel "Fahrradfreundliche Stadt" trägt, sind entsprechend vorrangig die empfohlenen Mindestwerte der AGFK zu beachten.
Gehweg: 1,30m | Gehweg, Radfahrer frei: 1,50m |
Radweg (ohne Gegenverkehr): 1,00m | Radweg mit Gegenverkehr: 2,00m |
Gemeinsamer Geh- und Radweg: 2,00m | Gemeinsamer Geh- und Radweg mit Gegenverkehr: 2,50m |
Fußgängerzone: 3,50m | Fahrradachsen: 3,00m |
Aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sind in der Innenstadt und der Nordstadt Baustellen bzw. Baustelleneinrichtungsflächen sowie Gerüste während der "Erlanger Bergkirchweih" (Dauer 12 Tage beginnend ab Donnerstag vor Pfingsten, 16.05.2024 bis 27.05.2024) zu räumen bzw. abzubauen. Es werden keine Baustellengenehmigungen/Verlängerungen für das Innenstadtgebiet sowie für die Erlanger Nordstadt erteilt. Bestehende Baustellen sind spätestens am Samstag (11.05.2024) vor Beginn der Bergkirchweih abzubauen und sämtliche Baustelleneinrichtungsgegenstände wie Container, Baumaterialien usw. sind zu entfernen.
antrag_stoerung
antrag_aufgrabung
sondernutzungsantrag_hochbau
antrag_kanalanstich
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Abt. Straßenverkehr und Baustellen
Für Anliegen rund um Strafzettel ist die Stadt Erlangen nicht zuständig.
Wenden Sie sich hierzu bitte an den Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung für den Großraum Nürnberg.
Anschrift
Öffnungszeiten
Außerhalb der regulären Öffnungszeiten können zusätzlich individuelle Termine vor Ort vereinbart werden. Nehmen Sie Kontakt mit uns per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular auf.