Beantragung einer Baustelle

Stand: 14.05.2024

Für alle Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum ist eine verkehrsrechtliche Anordnung für verkehrsregelnde Maßnahmen z. B. für Arbeiten im Straßenraum (wie die Beschilderung zur Sicherung einer Baustelle) nach § 45 Abs. 1 & 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) beantragen.

Für alle Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum ist eine Genehmigung einzuholen. Dies gilt auch für alle Privatflächen, die öffentlich zugänglich sind (z. B. Supermarkt Parkplätze).


Häufige Fragenstellungen

Abt. Straßenverkehr und Baustellen

Für Anliegen rund um Strafzettel ist die Stadt Erlangen nicht zuständig.

Wenden Sie sich hierzu bitte an den Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung für den Großraum Nürnberg.

 

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