Berufsorientierungspraktikum

Stand: 18.12.2024

Praktikum nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht

Das Berufsorientierungspraktikum kommt für Ausbildungssuchende in Frage: 

  • die die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben
  • keine Schule mehr besuchen 
  • und bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ausbildungssuchend gemeldet sind

Fahrkosten und die Kosten für eine auswärtige Unterkunft können übernommen werden. 


Mehr Informationen finden Sie auf der Website des Anbieters: 

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