Betreuung und Vorsorge
Stand: 16.07.2026
Die Betreuungsstelle berät zu allen Fragen rund um rechtliche Betreuung und Vorsorge. Wir möchten Sie zu den wichtigsten Fragen rund um diese Themen informieren.
In Deutschland kann niemand mehr „entmündigt“ werden. Menschen, die jedoch aufgrund einer Erkrankung mit ihren rechtlichen Angelegenheiten überfordert sind, können Hilfe in Form einer rechtlichen Betreuung erhalten. Eine rechtliche Betreuung betrifft nicht nur Menschen im Alter, auch junge Menschen können aufgrund einer Erkrankung eine Betreuung benötigen. Um die Bestellung eines Betreuers / einer Betreuerin zu vermeiden, gibt es die Möglichkeit, einer Person Ihres Vertrauens eine Vorsorgevollmacht zu erteilen.
FAQ´s rund um Betreuung und Vorsorge
Erwachsene, die aufgrund schwerwiegender Erkrankung oder Behinderung nicht mehr dazu in der Lage sind, ihre Angelegenheiten angemessen zu regeln, können eine rechtliche Betreuung erhalten. Ein rechtlicher Betreuer / eine rechtliche Betreuerin vertritt betroffene Personen in deren rechtlichen Angelegenheiten. Die zu übernehmenden Aufgaben sind z.B., notwendige Hilfen zu organisieren und/oder Sozialleistungen zu beantragen. Hierbei sind grundsätzlich die Wünsche der betreuten Person vorrangig zu berücksichtigen.
Mit einer von Ihnen unterschriebenen Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine Person Ihres Vertrauens, rechtliche, gesundheitliche oder weitere Angelegenheiten für Sie zu erledigen. Diese Vollmacht ist insbesondere dann notwendig, wenn Sie sich aufgrund einer Erkrankung im Krankenhaus befinden und nicht mehr ansprechbar sind (z. B. aufgrund eines Komas). Ohne eine entsprechende Vollmacht kann es sein, dass Ihre Liebsten keine Auskunft über Ihren Gesundheitszustand erhalten. Gerade durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit können auch bei jungen Menschen Situationen eintreten, in denen sie ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen können. Damit eine Vertrauensperson Sie dann unterstützen kann, benötigt diese eine von Ihnen ausgestellte Vorsorgevollmacht. Mit dieser Vollmacht kann auch eine Betreuung im Alter vermieden werden.
Formulare für eine Vorsorgevollmacht erhalten Sie kostenfrei bei der Betreuungsstelle.
Ihre Vorsorgevollmacht ist auch ohne eine Beglaubigung weitreichend wirksam. Möchten Sie aber sichergehen, dass Ihre Vollmacht leichter im Rechtsverkehr anerkannt wird, kann die Betreuungsstelle einen Beglaubigungsvermerk anbringen. Dieser Beglaubigungsvermerk kostet 10,00 €. Der Beglaubigungsvermerk ist z.B. dann notwendig, wenn Ihr Bevollmächtigter eine Immobilie verkaufen möchte oder wenn ein Erbe ausgeschlagen werden soll. Möchten Sie einen Beglaubigungsvermerk anbringen lassen, vereinbaren Sie bitte mit der Betreuungsstelle telefonisch unter 09131-86 1935 einen Termin. Wir benötigen zu diesem Termin von Ihnen einen gültigen Ausweis sowie die von Ihnen unterschriebene Vorsorgevollmacht.
Falls Sie im Krankenhaus sind und nicht mehr für Ärzte ansprechbar sind (z.B. aufgrund eines Komas), kann eine Patientenverfügung helfen, die Kommunikation zwischen Arzt und Patient weiter aufrecht zu erhalten. In einer Patientenverfügung können Sie angeben, dass bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen sind oder zu unterlassen sind. Beratung über die Patientenverfügung erhalten Sie beim Hospiz Verein Erlangen e.V., oder bei Ihrem zuständigen Hausarzt.
Formulare für eine Patientenverfügung erhalten Sie kostenfrei bei der Betreuungsstelle.
Ein rechtlicher Betreuer / eine rechtliche Betreuerin ist eine rechtliche Vertretung, die die subjektiven Wünsche und das Wohl der betreuten Person zu berücksichtigen hat. Der Betreuer / die Betreuerin vertritt im Rahmen der vom Betreuungsgericht festgelegten Aufgabenbereiche und beantragt z.B. ambulante Pflegedienste oder verwaltet das Vermögen. Es ist nicht die Aufgabe eines Betreuers / einer Betreuerin betreute Personen zu erziehen, zu pflegen oder wöchentlich zu besuchen.
Die Betreuungsstelle registriert Berufsbetreuer *innen und ist bei allen gerichtlichen Betreuungsverfahren beteiligt. Sie tritt auf Anfrage des Amtsgerichts in Kontakt mit der Person, für die eine Betreuung angeregt wurde und setzt sich mit dem eventuellen Betreuer / der eventuellen Betreuerin in Verbindung. Die Betreuungsstelle berät hinsichtlich rechtlicher Betreuung und Vorsorgevollmachten. Sie unterstützt Angehörige und hilft ihnen bei Fragen rund um die Betreuung oder die Versorgung. Die Betreuungsstelle beglaubigt Vorsorgevollmachten.
Eine volljährige Person, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, kann eine rechtliche Betreuung erhalten. Da die rechtliche Betreuung als letztes Hilfsmittel angesehen wird, sollten vorrangig alle anderen Hilfen ausgeschöpft werden (z. B. Sozialberatung, Pflegeberatung, Beratung zu ambulant betreutem Wohnen).
Gegen den Willen einer geschäftsfähigen Person kann keine Betreuung eingerichtet werden.
Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie oder eine dritte Person die eigenen (rechtlichen) Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen kann, können Sie eine Betreuung anregen. Sie müssen sich hierzu an das Amtsgericht, Abteilung Betreuungssachen, wenden (nicht an die Betreuungsstelle). Die Anregung kann formlos (z. B. handschriftlich auf einem Blatt Papier) passieren oder Sie nutzen das Formular im Formularcenter des Amtsgerichts.
Link: justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/erlangen
Für ein Betreuungsverfahren (Gerichtsverfahren, Gutachten) und den Betreuer / die Betreuerin fallen Kosten an.
Ob diese Kosten von der Staatskasse übernommen werden oder von der Person, für die die Betreuung eingerichtet wird, selbst bezahlt werden müssen, hängt davon ab, wieviel Vermögen diese Person hat.
Wenn eine Betreuung angeregt wird, sprechen die Mitarbeitenden der Betreuungsstelle mit der betroffenen Person. Hat die zu betreuende Person eine Bekannte oder einen Angehörigen aus dem familiären Umfeld, der sie vertraut, so kann diese Person als ehrenamtlicher Betreuer / ehrenamtliche Betreuerin bestellt werden. Voraussetzung hierfür ist die persönliche Eignung zur Betreuungsführung, ein Auszug aus dem Schuldenregister, sowie ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde.
Möchte die zu betreuende Person einen Berufsbetreuer / eine Berufsbetreuerin oder gibt es keine Angehörigen, die zur Verfügung stehen, wird ein Berufsbetreuer / eine Berufsbetreuerin bestellt.
Es gibt keine Ausbildung für Berufsbetreuer. Sie kommen oft aus unterschiedlichen Berufsgruppen (z.B. Sozialarbeiter, Rechtsanwälte, etc.). Grundsätzliche Voraussetzung für die Ausübung des Berufes ist eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung, sowie eine Registrierung bei der zuständigen Stammbehörde. Die Stammbehörde ist die Betreuungsbehörde der Stadt, in der Sie wohnen, oder in der Sie Ihren Geschäftssitz haben.
Sie möchten Berufsbetreuer*in werden oder führen bereits Betreuungen und hätten Interesse an Fällen in Erlangen? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.
Bei Fragen rund um das Registrierungsfahren als Neueinsteiger*in erreichen Sie uns unter der Telefonnummer 09131 86 2137 oder 09131 86 2440. Sind Sie bereits als Berufsbetreuer*in registriert und möchten zukünftig im Stadtgebiet Erlangen tätig werden, kontaktieren Sie uns gerne unter der 09131 86 2137. Sie können auch eine E-Mail schreiben an betreuungsstelle@stadt.erlangen.de
In der Betreuungsstelle arbeiten Beamte mit der Befähigung für die dritte Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen oder Menschen mit einem abgeschlossenen Studium der Sozialpädagogik/Sozialen Arbeit oder vergleichbarer Qualifikation. Im Team arbeiten auch Verwaltungsfachkräfte mit Berufsausbildung. Jede Initiativbewerbung mit der entsprechenden Qualifikation ist willkommen!
Wenn Sie Interesse haben, melden Sie sich gerne unter der Telefonnummer 09131 86-2440 oder Sie schreiben eine E-Mail an betreuungsstelle@stadt.erlangen.de
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Außerhalb der regulären Öffnungszeiten können zusätzlich individuelle Termine vor Ort vereinbart werden. Nehmen Sie Kontakt mit uns per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular auf.