Betreuung und Vorsorge
Stand: 30.08.2023
Die Betreuungsstelle berät zu allen Fragen rund um rechtliche Betreuung und Vorsorge. Wir möchten Sie zu den wichtigsten Fragen rund um diese Themen informieren.
In Deutschland kann niemand mehr „entmündigt“ werden. Menschen, die jedoch aufgrund einer Erkrankung mit ihren rechtlichen Angelegenheiten überfordert sind, können Hilfe in Form einer rechtlichen Betreuung erhalten. Eine rechtliche Betreuung kann nicht nur Menschen im Alter betreffen. Um eine Betreuung zu vermeiden, gibt es auch die Möglichkeit, einer Person Ihres Vertrauens eine Vorsorgevollmacht zu erteilen.
FAQ´s rund um Betreuung und Vorsorge
Erwachsene, die aufgrund schwerwiegender Erkrankung oder Behinderung nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten angemessen zu regeln, können eine rechtliche Betreuung erhalten. Ein rechtlicher Betreuer / eine rechtliche Betreuerin ist eine Vertretung in rechtlichen Angelegenheiten. Die Aufgaben sind z.B., notwendige Hilfen zu organisieren und Sozialleistungen zu beantragen.
Eine Vorsorgevollmacht ist zur Vorsorge im Fall einer Erkrankung wichtig. Die Vorsorgevollmacht ist vorrangig zur rechtlichen Betreuung. Falls Sie aufgrund einer Erkrankung nicht mehr ansprechbar im Krankenhaus liegen, kann es sein, dass Ihre Liebsten keine Auskunft über Ihre Gesundheitssituation erhalten. Gerade durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit können auch bei jungen Menschen Situationen eintreten, in denen sie ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen können. Damit eine Person des Vertrauens Sie dann unterstützt, benötigt es eine Vorsorgevollmacht. Somit kann eine Betreuung im Alter auch vermieden werden
Falls Sie im Krankenhaus sind und nicht mehr für Ärzte ansprechbar sind (z.B. aufgrund eines Komas), kann eine Patientenverfügung helfen, die Kommunikation zwischen Arzt und Patient weiter aufrecht zu erhalten. In einer Patientenverfügung können Sie angeben, dass bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen sind oder zu unterlassen sind. Beratung über die Patientenverfügung erhalten Sie beim Hospiz Verein Erlangen e.V., oder bei Ihrem zuständigen Hausarzt.
Ein rechtlicher Betreuer / eine rechtliche Betreuerin ist eine rechtliche Vertretung, die die subjektiven Wünsche und das Wohl der betreuten Person zu berücksichtigen hat. Der Betreuer / die Betreuerin vertritt im Rahmen der definierten Aufgabenbereiche und beantragt z.B. ambulante Pflegedienste oder verwaltet das Vermögen. Es ist nicht die Aufgabe eines Betreuers /einer Betreuerin betreute Personen zu erziehen oder wöchentlich zu besuchen.
Als Betreuungsbehörde registrieren wir Berufsbetreuer*innen. Die Betreuungsstelle ist bei allen gerichtlichen Betreuungsverfahren beteiligt. Sie tritt auf Anfrage des Amtsgerichts in Kontakt mit der Person, für die eine Betreuung angeregt wurde, und tritt in Kontakt mit der/dem eventuellen Betreuer*in. Wir beraten auch hinsichtlich rechtlicher Betreuung und Vorsorgevollmachten. Wir helfen ehrenamtlichen Angehörigen bei möglichen Fragen rund um die Betreuung oder die Versorgung. Die Betreuungsstelle beglaubigt Vorsorgevollmachten mit einer Gebühr von 10 €.
Eine volljährige Person, die aufgrund von einer psychischen Erkrankung, einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr regeln kann, kann eine rechtliche Betreuung erhalten. Da die rechtliche Betreuung als letztes Hilfsmittel angesehen wird, sollten erstmals alle anderen Hilfen ausgeschöpft werden (z.B. Sozialberatung, Pflegestützpunkt, Ambulant betreutes Wohnen).
Gegen den Willen einer geschäftsfähigen Person kann keine Betreuung eingerichtet werden.
Eine Betreuung können Sie nicht bei uns beantragen. Wenden Sie sich dafür bitte an das Amtsgericht Erlangen, Abteilung für Betreuungssachen. Die Beantragung kann formlos passieren, oder Sie nutzen das Formular im Formularcenter des Amtsgerichts. Link: justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/erlangen
Das Betreuungsverfahren wird von der Gerichtskasse bezahlt. Sollte die betreute Person jedoch ein Vermögen von über 10.000 € besitzen, müssen die Kosten für die Vergütung des Betreuers / der Betreuerin bezahlt werden. Ab einem Vermögen von über 30.000 € werden zusätzlich noch die Gerichtskosten den Betroffenen in Rechnung gestellt.
Wenn eine Betreuung angeregt wird, treten wir in Kontakt mit der betroffenen Person. Hat die zu betreuende Person eine Bekannte oder einen Angehörigen aus dem familiären Umfeld, der sie vertraut, so kann diese Person als ehrenamtliche Betreuer*in bestellt werden. Voraussetzung hierfür ist die persönliche Eignung zur Betreuungsführung, ein Auszug aus dem Schuldenregister, sowie ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde.
Möchte die zu betreuende Person einen Berufsbetreuer / eine Berufsbetreuerin oder gibt es keine Angehörige, die zur Verfügung stehen, wird ein Berufsbetreuer / eine Berufsbetreuerin bestellt.
Es gibt keine Ausbildung für Berufsbetreuer. Sie kommen oft aus unterschiedlichen Berufsgruppen (z.Bsp. Sozialarbeiter, Rechtsanwälte, etc.). Grundsätzliche Voraussetzung ist eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung, sowie ein Antrag auf Registrierung bei der zuständigen Stammbehörde. Die Stammbehörde ist die Betreuungsbehörde der Stadt, in der Sie wohnen, oder in der Sie Ihren Geschäftssitz innehaben.
Sie möchten Berufsbetreuer*in werden, oder führen bereits Betreuungen und hätten Interesse an Fällen in Erlangen? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.
Bei Fragen rund um das Registrierungsfahren als Neueinsteiger*in erreichen Sie uns unter der Telefonnummer 09131 86 2127. Sind Sie bereits als Berufsbetreuer*in registriert und möchten zukünftig im Stadtgebiet Erlangen tätig werden kontaktieren Sie uns gerne unter der 09131 86 2137. Sie können uns aber auch eine Email schreiben an betreuungsstelle@stadt.erlangen.de
In der Betreuungsstelle arbeiten Beamte mit der Befähigung für die dritte Qualifikationseben der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, oder Menschen mit einem abgeschlossenen Studium in der Sozialpädagogik/Sozialen Arbeit oder vergleichbarer Qualifikation. Im Team arbeiten auch Verwaltungsfachkräfte mit Berufsausbildung. Wir freuen uns auf Ihre Initiativbewerbung.
Wenn Sie Interesse haben, erreichen Sie uns unter der Telefonnummer 09131 86-1935 oder Sie schreiben uns eine E-Mail an betreuungsstelle@stadt.erlangen.de
Galerie
Betreuungsstelle
Weitere Informationen zu den wichtigsten Fragen rund um Rechtliche Betreuung und Vorsorge finden Sie hier.
Anschrift
Öffnungszeiten
Montag: individuelle Terminvereinbarung von 15:00 – 18:00 Uhr möglich