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Bezahlkarte für Bezieher nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Stand: 08.08.2024

Das Sozialamt der Stadt Erlangen hat Mitte Juli mit der Ausgabe der sogenannten Bezahlkarten an Asylbewerberinnen und -bewerber gestartet.

Wer als Geflüchteter in Deutschland Schutz sucht und seinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kann, hat Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können grundsätzlich in Form von 

  • Sachleistungen,
  • Bargeld, 
  • Wertgutscheinen 
  • und seit kurzem auch durch eine Bezahlkarte

erbracht werden. 

Auf die Bezahlkarte wird die Leistung, die Geflüchteten nach dem Gesetz zusteht, als Guthaben gebucht werden. Eine entsprechende Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes ist am 16. Mai 2024 in Kraft getreten.

Der Freistaat Bayern hat beschlossen, ein bayernweit einheitliches Bezahlkartensystem für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz einzuführen. Hiermit sollen Bargeldleistungen weitestgehend ersetzt werden.

Für die Einführung und die Administration der Bezahlkarte sind die jeweiligen Leistungsbehörden vor Ort zuständig. In Erlangen ist dies das Sozialamt. Die Stadt Erlangen ist hier im übertragenen Wirkungskreis tätig und unterliegt den Vorgaben des Freistaats Bayern.

Das Erlanger Sozialamt hat bereits an alle Betroffenen die Bezahlkarte ausgegeben. Der Einführungsprozess ist in Erlangen somit weitestgehend abgeschlossen.

Mit der Bezahlkarte können - wie mit einer EC-Karte - Waren des täglichen Gebrauchs wie 

  • Essen, 
  • Kleidung, 
  • Hygieneartikel und 
  • Kommunikation

bezahlt werden. Die Karten können grundsätzlich bundesweit genutzt werden. Wenn im Aufenthaltstitel des Betroffenen eine Beschränkung des Aufenthaltes enthalten ist, wird das Einsatzgebiet der Bezahlkarte ebenfalls beschränkt.

Jeder Bezahlkarte ist eine IBAN-Nummer zugewiesen. Dadurch können mit der Bezahlkarte auch Überweisungen und Lastschriften getätigt werden. Dafür ist vom Anbieter der Bezahlkarte eine Liste von Empfängern hinterlegt. Dies sind unter anderem 

  • Stromanbieter, 
  • Telefonanbieter, 
  • Fitnessstudios oder 
  • Rechtsanwälte. 

Im Einzelfall können sich Betroffene im Sozialamt erkundigen, ob eine Kontonummer für eine Überweisung freigeschaltet ist. Sie können auch beantragen, dass die entsprechende Kontoverbindung für eine Überweisung oder Lastschrift freigeschaltet wird.

Mit der Karte können monatlich 50 € pro Person in bar an Geldautomaten oder an der Kasse in Läden abgehoben werden.

Betroffene, die Fragen zu ihrer Leistung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und ihrer Bezahlkarte haben, können telefonisch einen Termin im Sozialamt vereinbaren. Die Kontaktdaten der Sachbearbeiterinnen finden Sie unter diesem Artikel.

Asylbewerberleistungsrecht

  • Buchstaben A - L: Zimmer 413, Telefon + (49) 09131 / 86 - 2756
  • Buchstaben M - Z: Zimmer 413, Telefon + (49) 09131 / 86 - 1946

Der Bereich Asylbewerberleistungen ist bis Jahresende nicht mehr telefonisch oder persönlich erreichbar. Grund sind mehrere krankheitsbedingte Ausfälle. Eine Kontaktaufnahme per E-Mail (asylblg-leistung@stadt.erlangen.de) ist weiterhin möglich.

Anschrift

Rathausplatz 1
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

jetzt geschlossen
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Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr

Termine vor Ort sind nur nach individueller Vereinbarung möglich. Nehmen Sie Kontakt mit uns per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular auf.