Naturschutz; Biotope

Stand: 22.08.2022

Das Wort Biotop leitet sich aus dem Griechischen ab- "bios" steht für Leben und "Topos" für Raum und bedeutet Lebensraum. Die Biotopkartierung des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz fasst den Begriff "Biotop" jedoch enger und meint damit Flächen, die für den Naturschutz besonders wichtig und daher erhaltenswert sind. Bei diesen schutzwürdigen Biotopen handelt es sich meist um Reste ehemals großflächiger Lebensräume, die sich im Lauf der Jahrhunderte teils natürlich, teils durch menschliches Einwirken entwickelt haben. Für viele Pflanzen- und Tierarten sind sie die letzten Rückzugsgebiete.

Der §30 Bundesnaturschutzgesetz sowie ergänzend Art. 23 des Bayer. Naturschutzgesetzes legen für folgende ökologisch besonders wertvollen Biotope einen Schutz per Gesetz fest, die auch in Erlangen noch kleinflächig vorkommen:
 

  • Moore und Sümpfe, Röhrichte, seggen- und binsenreiche Nass- und Feuchtwiesen, Pfeifengraswiesen und Quellbereiche
  • Moor-, Bruch-, Sumpf- und Auwälder
  • Natürliche und naturnahe Fluss- und Bachabschnitte
  • Verlandungsbereiche stehender Gewässer
  • Magerrasen, Heiden, offene Binnendünen, Wärme liebende Säume
  • Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte

Hecken, Feldgehölze und Gebüsche sowie Höhlen, Trockenmauern und Tümpel sind in freier Natur durch Art. 16 des Bayerischen Naturschutzgesetzes besonders geschützt. Gehölzrückschnitte sind durch §39 Bundesnaturschutz geregelt.

Das Team Naturschutz und Landschaftsplanung setzt sich für den Erhalt, die Verbesserung und die Neuanlage von Biotopen im Stadtgebiet ein.

Abt. Naturschutz und Landschaftsplanung

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