Bürgerinnenversammlung
Stand: 30.06.2025
Mit der Bürgerinnenversammlung hat die Gleichstellungsstelle ein Format geschaffen, in dem Frauen* ihre (spezifischen) Anliegen und Fragen für die Stadt Erlangen einbringen können.
Was läuft nicht ganz rund für Frauen in Erlangen? Wo fehlt es an Kinderbetreuungsangeboten? In welchen Straßenzügen fehlt es an ausreichender Beleuchtung? Welche Angebote und Beratungen brauchen Frauen*? Wie können wir Frauen und Mädchengesundheit fördern? Wie gleiche Bezahlung für die gleichwertige Arbeit sicherstellen?
Ein Raum für Ihre Stimme – Ein Dialog unter Frauen
Die Bürgerinnenversammlung bietet Raum, um gemeinsam mit anderen Frauen über das zu sprechen, was Sie bewegt. Sie treffen auf weibliche Vertreterinnen der Stadtverwaltung. Gemeinsam schaffen wir eine vertrauensvolle Atmosphäre, in der Ihre Themen und Ideen Gehör finden. Egal worum es geht: Ihre Meinung zählt, und wir möchten sie hören.
Barrierefreiheit – Damit jede teilnehmen kann
Benötigen Sie eine besondere Unterstützung, Gebärdendolmetschung, eine Induktionsanlage oder Ähnliches? Kein Problem. Melden Sie sich so bald wie möglich, spätestens eine Woche vor der Veranstaltung, bei uns. Wir kümmern uns darum, dass Sie ohne Schwierigkeiten an Versammlung teilnehmen können.
Bringen Sie Ihre Anliegen ein – Auch vorab möglich
Ihre Themen können Sie über unser Online-Formular (siehe unten) bereits vor der Sitzung einbringen. Alle Beiträge werden in der Veranstaltung berücksichtigt.
Wir freuen uns auf Ihren Beitrag!
Weitere Informationen
Wir denken inklusiv und intersektional. Deshalb arbeiten wir gezielt struktureller Benachteiligung entgegen. Dazu gehört auch, mehrfach benachteiligte Menschen in unsere Gleichstellungsarbeit einzubeziehen. Neben Frauen sind auch queere Personen im Geschlechterverhältnis in unserer Gesellschaft eine benachteiligte Gruppe und haben teilweise andere Bedarfe, als die Mehrheit. Die Stadt Erlangen soll ein lebenswerter Ort für alle Menschen sein.
Aus diesem Grund möchten wir explizit auch trans* Frauen und queeren Personen zur Bürgerinnenversammlung einladen. Sie sollen den Raum haben, sich aktiv zu beteiligen und ihre Stimme einzubringen.
Für Fragen diesbezüglich ist die Gleichstellungsstelle und das Büro für Chancengleichheit und Vielfalt für Sie erreichbar.
Bürgerinnenversammlung am 26. März 2025 im Rathaus Erlangen
Die Gleichstellungsbeauftragte Dr. Nora Hahn-Hobeck begrüßt die anwesenden Bürgerinnen und stellt die Leiterinnen der Versammlung, Sabine Bock, Referentin für Umwelt und Klimaschutz, und Anke Steinert-Neuwirth, Referentin für Kultur, Bildung und Freizeit vor. Die beiden übernehmen das Wort, begrüßen die Anwesenden zur Versammlung und stellen sich und ihre Arbeit als Referentinnen der Stadt Erlangen vor.
Daran anschließend stellt Dr. Nora Hahn-Hobeck das Team der Gleichstellungstelle vor und erläutert einige Neuerungen der Bürgerinnenversammlung. Das teilweise angepasste Format der Bürgerinnenversammlung soll mit der Kinderbetreuung und früherem Beginn der Veranstaltung die Teilhabe von Frauen* und Müttern ermöglichen. Mit einem thematischen Kurzvortrag soll auf das Thema finanzielle Unabhängigkeit aufmerksam gemacht werden.
Aus diesem Grund wurde Kerstin Brunner, Honorarberaterin für finanzielle und rechtliche Vorsorge gebeten, einen Impulsvortrag zum Thema „Money Mindset von Frauen“ zu halten.
Anschließend wird der gesetzliche Rahmen und die Ablaufmodalitäten der Bürgerinnenversammlung erläutert. Danach übergeben die Referentinnen das Wort an die Bürgerinnen für deren Anliegen und Anträge.
Beschlossene Anträge:
1. Förderung von Bürgerinnenbeteiligung
In den 80er Jahren habe es mehr Angebote der direkten Bürgerinnenbeteiligung in der Stadt Erlangen gegeben, bei denen eine Beteiligung von Frauen niederschwellig möglich war.
Antrag:
Die Stadt Erlangen und insbesondere die Gleichstellungsstelle soll in Zukunft unterschiedliche Formate für Bürgerinnenbeteiligung wie z.B. Arbeitskreise, Workshops und Tagungen zu den Themen Frauen und Familie, Gendersensible Stadtplanung, Frauen und der ÖPNV sowie Frauen und Gesundheit anbieten.
Der Antrag wird mehrheitlich beschlossen.
2. Benennung von Straßennamen nach Frauen
In Erlangen sind zu wenig Straßennamen nach Frauen benannt und somit wird ihr gesellschaftlicher Anteil nicht abgebildet. Dieser Trend steht im Wege der Sichtbarmachung von Frauen.
Stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte, Denise Herbolsheimer:
„Erlangens Partnerstadt Rennes (Frankreich) hat die Problematik des unzureichenden Frauenanteils unter den Straßennamen erkannt und daher beschlossen, dass alle neuen Straßen bis auf wenige Ausnahmen so lange ausschließlich nach Frauen benannt werden, bis Parität erreicht ist.“
Referentin für Kultur, Bildung und Freizeit, Anke Steinert-Neuwirth:
„Die Gleichstellungsstelle hat sich auch vor 30 Jahren schon mit der Benennung von mehr Straßen mit weiblichen Namen eingesetzt. Und auch die Umbenennung von Straßen und Plätzen, deren Namen mit der NS-Vergangenheit in Verbindung gebracht werden, wie beispielsweise der Erwin-Rommel-Straße, beschäftigen den Erlanger Stadtrat. Man muss an der Stelle zwischen Umbenennungen und Neubenennungen deutlich unterscheiden. Gerade die Umbenennung von bereits benannten Straßen gestaltet sich als sehr aufwändig. Aber die Benennung von neuen Straßen und Plätzen in Erlangen ist wesentlich einfacher und daher umso wichtiger, dass dieses Anliegen der Bürgerinnen in den Prozess der Neubenennungen einfließt.“
In der weiteren Diskussion wird vorgeschlagen, die Neubenennung von Straßen aus intersektionaler Perspektive anzugehen und neben der Geschlechtsdimension auch weitere Vielfaltsdimensionen zu berücksichtigen.
Antrag:
Die Stadtverwaltung soll die aktuelle Verteilung der Straßennamen nach Frauen und Männern erheben. Darüber hinaus soll sich die Stadt Erlangen dazu verpflichten, alle Straßen und öffentlichen Plätze so lange nach weiblich gelesenen Personen neu- oder umzubenennen, bis Parität hergestellt wird. Dabei sollen alle Vielfaltsdimensionen berücksichtigt werden.
Der Antrag wird mehrheitlich beschlossen.
3. Bestandsaufnahme von Frauen in Führungspositionen
Noch immer werden viele Führungspositionen durch Männer besetzt und Frauen damit unterrepräsentiert. Damit sich das ändert, benötigt es eine Bestandsaufnahme davon, wie viele Frauen aktuell in Führungspositionen in Erlanger Unternehmen eingestellt sind.
Antrag:
Die Stadtverwaltung Erlangen ermittelt, wie viele Führungspositionen in der Stadt Erlangen, in den städtischen Töchtern und in den Erlanger Unternehmen aktuell durch Frauen besetzt sind.
Der Antrag wird zur Abstimmung gestellt und mehrheitlich beschlossen.
4. Ehrung der Mütter gegen Atomkraft Erlangen
Frauen und Frauengruppen werden selten angemessen für ihre Arbeit und ihr Engagement gewürdigt. Beispielsweise hat die Initiative „Mütter gegen Atomkraft“ in Erlangen wenig Wertschätzung für ihren Beitrag zur Aufarbeitung der Katastrophe von Tschernobyl erhalten. Für die Aufarbeitung werden bis heute hauptsächlich Männer geehrt.
Referentin für Umwelt und Klimaschutz, Sabine Bock:
„Der Jahrestag zur „Erinnerung an die Katastrophe von Tschernobyl“ am 26.04.2026 würde sich eignen, um das Engagement der „Mütter gegen Atomkraft“ zu thematisieren.“
Antrag:
Das Engagement von Frauen und Fraueninitiativen im Rahmen der Initiative „Mütter gegen Atomkraft“ (im Mütterzentrum Erlangen angesiedelt), die sich in Erlangen bei der Aufarbeitung der Katastrophe von Tschernobyl beteiligt haben, soll im Kontext des Jahrestages am 26.04.2026 gewürdigt werden.
Der Antrag wird mehrheitlich beschlossen.
5. Berücksichtigung von Frauen bei der Vergabe von Preisen und Ehrungen
Die Arbeit von Frauen soll grundsätzlich stärker anerkannt werden. Zu oft werden Männer für Handlungen gewürdigt, hinter denen Frauen stecken. Frauen bleiben meist ohne Dank und Wertschätzung zurück. Frauen müssen daher häufiger z.B. bei der Auswahl von Preisträger*innen für Preisverleihungen, der Vergabe von Ehrenbriefen und sonstigen städtischen Würdigungen Beachtung finden.
Antrag:
Die Stadtverwaltung Erlangen soll mit einem geschlechtersensiblen Blick die Auswahl von Preisträger*innen bei Preisverleihungen, von Ehrenbriefen und sonstigen Würdigungen von Engagement berücksichtigen.
Der Antrag wird mehrheitlich beschlossen.
6. Priorisierung von strukturell benachteiligten Gruppen bei Kinderbetreuungs- und Bildungsangeboten
Alleinerziehende Elternteile haben bei der Vergabe von Kinderbetreuungs- und Bildungsangeboten mehr Bedarf als zusammenlebende Elternteile. Da alleinerziehende Elternteile stärkere Auswirkungen spüren, wenn sie keinen Betreuungsplatz für ihr Kind finden, sollten sie bei der Vergabe von Kinderbetreuungsplätzen priorisiert werden. Gleiches gilt für Ferienangebote sowie für Familien- und Bildungspatenschaften. Außerdem wäre nicht nur eine Priorisierung von Alleinerziehenden, sondern auch von anderen strukturell benachteiligten Eltern und Familien wie z.B. Migrant*innen wichtig. Gleichzeitig wird das Heft über Ferienbetreuungsangebote gelobt.
Antrag:
Die Stadtverwaltung Erlangen wird gebeten, die Möglichkeit dafür zu schaffen, dass bei der Vergabe von Kinderbetreuungsplätzen, bei den Ferienangeboten, sowie bei Familien- und Bildungspatenschaften strukturell benachteiligte Elternteile und Familien sowie Alleinerziehende und Migrant*innen priorisiert werden.
Der Antrag wird mehrheitlich beschlossen.
7. Getrennte Elterngespräche im Jugendamt
Getrenntlebenden Elternteile können in der Regel nur gemeinsame Termine beim Jugendamt der Stadt Erlangen wahrnehmen. Erfahrungsberichten zufolge wird dabei der Trennungsgrund in der Kontaktgestaltung beim Jugendamt nicht berücksichtigt.
Mütter, die sich beispielsweise aufgrund von Partnerschaftsgewalt getrennt haben, müssen derzeit Elterngespräche im Jugendamt gemeinsam mit ihrem Ex-Partner wahrnehmen. Dieses Vorgehen begünstigt Retraumatisierung von Opfern häuslicher Gewalt und steht damit der Umsetzung von Gewaltschutz nach der Istanbul-Konvention entgegen. Bisherige Versuche, Einzeltermine zu erwirken blieben erfolglos.
In Berlin wurde beispielsweise ein Betroffenenrat eingerichtet, der sich aus von Gewalt betroffenen Frauen und Fachberatungsstellen zusammensetzt. Dies wäre ein Instrument, Gewaltschutz nach der Istanbul-Konvention auch in der Stadtverwaltung Erlangen umzusetzen. Dieser könnte der Verwaltung beratend zur Seite stehen, um die Perspektive von Gewaltbetroffenen in die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen einzubringen.
Antrag:
Die Stadtverwaltung Erlangen, insbesondere das Jugendamt soll prüfen, ob die Einrichtung eines Betroffenenrats für Opfer von häuslicher Gewalt nach dem Berliner Modell möglich wäre. Außerdem soll es getrenntlebenden Elternteilen möglich sein, Elterngespräche im Jugendamt getrennt zur führen. Im Jugendamt soll explizit danach gefragt werden und im Fall eines geäußerten Wunsches dem nachgegangen werden.
Der Antrag wird mehrheitlich beschlossen.
8. Nutzung des Fahrradständers hinter dem Bahnhof
Die Nutzung einiger Orte in Erlangen lösen bei vielen Frauen (insbesondere nachts) ein Gefühl der Unsicherheit aus. Beispielsweise ist der Fahrradparkplatz hinter der Unterführung, der in Richtung des DB-Parkplatzes gelegen ist, nur spärlich beleuchtet und abgelegen. Daher soll der sog. „Altfahrräderkäfig“ hinter dem Bahnhof, der aktuell abgesperrt ist, wieder zur Nutzung freigegeben werden und anstelle dessen für neue Fahrradstellplätze zur Verfügung gestellt werden. Weiterhin soll bei der Stadtplanung in Erlangen grundsätzlich die Genderperspektive stärker mitgedacht werden, um die Sicherheitsbedürfnisse von Frauen nicht außer Acht zu lassen.
Antrag:
Es wird beantragt, dass der abgesperrte Bereich unter der Hochstraße hinter dem Bahnhof (Altfahrräder-Käfig) wieder für die reguläre Nutzung als Fahrradständer freigegeben wird. Vor allem vor dem Hintergrund, dass die Beleuchtung und Einsehbarkeit ein erheblich höheres Sicherheitsgefühl gerade für Frauen* bietet als fast alle anderen angebotenen Stellplätze.
Der Antrag wird mehrheitlich beschlossen.
9. Frauennachttaxis in Erlangen
Eine Maßnahme, um dem Sicherheitsbedürfnis von Frauen auf dem Heimweg gerechter zu werden, könnte es Frauennachttaxis wie in der Stadt München geben. Frauen konnten in der Vergangenheit in München Wertgutscheine für eine nächtliche Heimfahrt an öffentlich zugänglichen Stellen abholen. Die Wertgutscheine konnten am Wochenende zwischen 22 Uhr und 6 Uhr von Frauen eingelöst werden und galten für die Fahrt an eine Wohnadresse.
Antrag:
Die Stadtverwaltung Erlangen soll Maßnahmen entwickeln, die die Sicherheit von Frauen auf dem Nachhauseweg verbessern. Zum Beispiel sollen in der Stadt Erlangen Frauennachttaxis nach Beispiel der Stadt München eingeführt werden.
Der Antrag wird mehrheitlich beschlossen.
10. Schulung des Fahrpersonals der ESTW
Ein kostenfreies Angebot, das die Sicherheit von Frauen auf dem Nachhauseweg bereits verbessern kann, ist die Möglichkeit, dass Menschen bei Busfahrten nach 20 Uhr auch zwischen Bushaltestellen aus dem Bus aussteigen dürfen. Jedoch wüssten nicht alle Busfahrer*innen über dieses Angebot der Erlanger Stadtwerke Bescheid. Entsprechend wurde diese Möglichkeit des Öfteren nicht gewährt. Das Angebot der ESTW sei sowohl unter den Fahrer*innen als auch in der Zielgruppe zu unbekannt und wird entsprechend nicht genutzt. Deshalb soll sowohl in Bussen als auch an öffentlichen Plätzen stärker für das Angebot geworben werden.
Antrag:
Das Fahrpersonal der Erlanger Stadtwerke soll dazu geschult und sensibilisiert werden, dass es ihnen erlaubt ist, Menschen bei Busfahrten nach 20 Uhr auch zwischen Bushaltestellen aussteigen zu lassen. Damit soll die Sicherheit auf dem nächtlichen Nachhauseweg von Frauen verbessert werden. Das Angebot soll weiterhin sowohl in den Anzeigetafeln der Busse und in der allgemeinen Öffentlichkeit, sowie zielgruppenspezifisch beworben werden. Hierzu sollen Kooperationen entstehen sowie eine Kommunikationskampagne entwickelt werden.
Der Antrag wird mehrheitlich beschlossen.
11. Öffentlichkeitsarbeit der Gleichstellungsstelle und Flyer zu Frauennetzwerken in Erlangen
Ein vorab eingereichtes Anliegen enthält die Fragen, welche Anlaufstellen es für Betroffene von häuslicher Gewalt, physisch wie auch psychisch, gibt und welche Frauennetzwerke existieren. In der Diskussion wird festgestellt, dass ein Überblick über die Angebote und Beratungsstellen der Frauennetzwerke in Erlangen wünschenswert wäre. Darüber hinaus seien frauenspezifische Veranstaltungen, die durch die Gleichstellungsstelle und andere Fraueninitiativen in Erlangen organisiert werden, in den jeweiligen Netzwerken nicht genug bekannt.
Gleichstellungsbeauftragte, Dr. Nora Hahn-Hobeck:
„Die Gleichstellungsstelle der Stadt Erlangen ist erst seit einigen Monaten wieder voll besetzt. Es wird aktiv daran gearbeitet, die Arbeit für die Stadtgesellschaft transparent zu machen und zu bewerben. Rund um den 8. März (Internationaler Frauentag) und den 25. November (Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen) wird z.B. ein vielfältiges Rahmenprogramm mit verschiedenen Veranstaltungen in Kooperation mit unterschiedlichen aktiven Gruppen organisiert. Ansonsten wird die Arbeit der Gleichstellungsstelle durch Öffentlichkeitsarbeit beworben und alte Netzwerke werden bereits wieder aktiviert. Beratungsstellen und Frauennetzwerke in Erlangen sind auf der städtischen Homepage aufgelistet und werden regelmäßig aktualisiert.“
Antrag:
Die Öffentlichkeitsarbeit der Gleichstellungsstelle soll verbessert werden, um mehr Menschen aus der Bürger*innenschaft zu erreichen und über ihre Angebote zu informieren. Weiterhin soll die Gleichstellungsstelle einen aktuellen Informationsflyer zu den bestehenden Frauennetzwerken und Beratungsstellen für Frauen in Erlangen erstellen.
Der Antrag wird mehrheitlich beschlossen.
12. Informationen zur Istanbul Konvention in einfacher Sprache-
Ein Punkt in einem vorab eingereichten Anliegen ist die Bitte, die Istanbul Konvention zu erklären. Die Istanbul-Konvention wurde im Laufe des Abends häufiger erwähnt und durch die Gleichstellungsstelle (Denise Herbolsheimer) allgemeinverständlich erklärt. Diese soll in leichter Sprache auf der Homepage der Stadt zugänglich gemacht werden.
Antrag:
Die Stadt Erlangen soll Informationen zur Istanbul-Konvention in einfacher Sprache auf der Homepage erlangen.de zur Verfügung stellen. Die Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung sollen außerdem zu dem Thema geschult und sensibilisiert werden.
Der Antrag wird mehrheitlich beschlossen.
13. Erarbeitung von ressortübergreifender Strategie zur Istanbul-Konvention
Ein weiteres Anliegen war, inwieweit die Umsetzung der Istanbul Konvention auf kommunaler Ebene vorangekommen ist und welche Akteur*innen daran beteiligt sind.
Referentin für Kultur, Bildung und Freizeit, Anke Steinert-Neuwirth:
„Nicht nur die Gleichstellungsstelle ist für das Thema zuständig, die Verantwortung für die Umsetzung der Istanbul-Konvention auf städtischer Ebene liegt bei der gesamten Stadtverwaltung Erlangens. Für die Umsetzung braucht es eine ressortübergreifende Strategie, um die Ziele der Konvention, nämlich Wissensvermittlung, Prävention, Schutz und Informationsvermittlung, verbindlich umsetzen zu können.“
In der weiteren Diskussion einigen sich die anwesenden Bürgerinnen darauf, trotz fehlender personeller und finanzieller Mittel einen Antrag zu stellen, um das Anliegen zur Umsetzung der Istanbul Konvention Richtung Stadtverwaltung zu bekräftigen.
Antrag:
Die Stadt Erlangen entwickelt einen Maßnahmenkatalog und eine ressortübergreifende Strategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Erlangen. Dabei sollen gute Beispiele aus anderen Kommunen wie bspw. der Gleichstellungsaktionsplan in Nürnberg und der Betroffenenbeirat in Berlin berücksichtigt werden.
Der Antrag wird mehrheitlich beschlossen.
14. Sauberkeit der Innenstadt Erlangens
Die Innenstadt Erlangens ist gerade im Bereich vor Einkaufszentren wie den Arcaden dreckig und vermüllt, insbesondere Sonntagmorgens. In anderen Städten wäre die Innenstadt sauberer als in Erlangen.
Antrag:
Die Sauberkeit in der Innenstadt Erlangens soll gewährleistet werden.
Der Antrag wird mehrheitlich beschlossen.
Oberbürgermeister Dr. Florian Janik begrüßt die anwesenden Bürgerinnen zur Bürgerinnenversammlung und stellt die Leiterinnen der Versammlung, Sabine Bock, Referentin für Umwelt und Klimaschutz, und Dr. Birgit Marenbach, Fraktionsvorsitzende der Grünen Liste Erlangen, vor.
Dr. Birgit Marenbach und Sabine Bock übernehmen das Wort, begrüßen die Anwesenden und verweisen anschließend auf die allgemeinen Regularien. Dr. Birgit Marenbach berichtet, dass die Empfehlungen und Anliegen aus der Bürgerinnenschaft je nach Zuständigkeit innerhalb von drei Monaten im Stadtrat, dem Ausschuss oder bei laufenden Angelegenheiten durch die Verwaltung behandelt werden.
Abschließend stellen sich die Anwesenden auf dem Podium – Gleichstellungsbeauftragte Christina Nießen-Straube, Abteilungsleitung Kindertagesbetreuung in Regeleinrichtungen und Kindertagespflege Sandra Ebersberger und Mitarbeiterin der Gleichstellungsstelle Gesine Gumann (Protokoll) – vor und erläutern ihre jeweiligen Aufgabengebiete und Zuständigkeiten.
Um 20:09 Uhr übergibt Sabine Bock den Bürgerinnen das Wort für deren Anliegen und Anträge.
1. Istanbul-Konvention
Die Istanbul-Konvention ist in vielen Bereichen noch nicht umgesetzt.
Gleichstellungsbeauftragte, Christina Nießen-Straube:
Es wird auf das bundesweite Gewalthilfegesetz gehofft, das ein Recht auf Schutz und Beratung bieten soll. Die Stadt Erlangen versucht im Moment ein Bedrohungsmanagement in der Stadtverwaltung aufzubauen.
Außerdem wird aktuell in ganz Mittelfranken an der vertraulichen Spurensicherung gearbeitet.
Der Vorschlag des Aufbaus eines Gremiums zur Umsetzung der Istanbul-Konvention wird unterstützt.
Fraktionsvorsitzende der Erlanger Grünen Liste, Frau Dr. Marenbach:
Der Film der Internationalen Frauengruppe Erlangen wird bereitgestellt und ein Kontakt zur Internationalen Frauengruppe Erlangen hergestellt. (Film: https://www.youtube.com/watch?v=VRDtt757zY0&list=PLO8JRsWxI3iCMy5QQtINxE1pGZmhnYWh5)
Antrag
In allen städtischen Dienststellen soll die Istanbul-Konvention umgesetzt werden. Die Stadt soll den Film der Internationalen Frauengruppe Erlangen zum Thema Istanbul-Konvention unterstützend verbreiten und ein Gremium schaffen, in dem sich halbjährig alle Stakeholder treffen, um die Istanbul-Konvention umzusetzen.
Der Antrag wird zur Abstimmung gestellt und mehrheitlich beschlossen.
2. Randzeiten und Notbetreuung
Zwei oder mehr Kitas sollen Betreuung in Randzeiten (vor 7.30 Uhr und nach 16 Uhr) anbieten. In den Grundschulen soll es mehr Notbetreuung ab 11.15 Uhr geben. Können Eltern oder ehrenamtliche Helfer*innen Notbetreuungen übernehmen? Die Ergebnisse sollen auch an das Zentrum für Alleinerziehende Grünes S.O.f.A. e.V. weitergegeben werden.
Abteilungsleitung Kindertagesbetreuung in Regeleinrichtungen und Kindertagespflege, Frau Ebersberger:
In den städtischen Schulkind-Einrichtungen können keine Notbetreuungen ab 11.15 Uhr angeboten werden, weil diese nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz eine feste Betriebserlaubnis für eine bestimmte Anzahl von Kindern haben. Eine solche Betreuung wäre in Einrichtungen, die nicht an BayKiBiG-Regelungen gebunden sind, eventuell möglich. Die Schulkindbetreuung wird bis 2026 ausgebaut.
In Kitas werden die Öffnungszeiten bedarfsgerecht und abhängig von der Personalausstattung bestimmt.
Eltern und Ehrenamtliche können aushelfen, in BayKiBiG-Einrichtungen hat das allerdings keine Auswirkungen auf den gesetzlichen Anstellungsschlüssel, der in der Kinderbetreuung eingehalten werden soll.
Antrag
Der Stadtrat soll sich mit Randzeiten und Notbetreuung in Kitas und Grundschulen ab 11.15 Uhr beschäftigen.
Der Antrag wird zur Abstimmung gestellt und mehrheitlich beschlossen.
3. Sichere Überwege am Hauptbahnhof Erlangen
Es gibt keinen sicheren Weg vom Bahnhofsplatz über die Goethestraße. Es wird vorgeschlagen, dort einen Zebrastreifen oder eine Druckampel auf beiden Seiten des Bahnhofs anzubringen.
Fraktionsvorsitzende der Erlanger Grünen, Frau Dr. Marenbach:
Die Situation an der Goethestraße ist seit vielen Jahren bekannt, es wurde bisher allerdings keine Lösung gefunden. An anderer Stelle wurde ein Antrag auf einen Zebrastreifen vom Planungsamt mit der Begründung abgelehnt, dass dieser Sicherheit nur vorgaukle.
Antrag
Es sollen am Bahnhof zwei sichere Fußgängerüberwege an der Goethestraße geschaffen werden, zum Beispiel durch Druckampeln oder Zebrastreifen.
Der Antrag wird zur Abstimmung gestellt und mehrheitlich beschlossen.
4. Fahrradweg am Dechsendorfer Damm/Sankt Johann
Der Fahrradweg am Dechsendorfer Damm ist schmal und schwer zu befahren.
Antrag
Die Straße Sankt Johann soll von der Killingerstraße bis zur Möhrendorfer Straße auf der Südseite für Fahrräder freigegeben werden. Es soll dort ein Fahrradweg in beide Richtungen geschaffen werden, der markiert und ausgeschildert ist.
Der Antrag wird zur Abstimmung gestellt und mehrheitlich beschlossen.
5. Übergang über die Weisendorfer Straße am Heusteg
An der Bushaltestelle Erlangen Heusteg gibt es eine schwer einsehbare Biegung der Weisendorfer Straße ohne sicheren Übergang.
Fraktionsvorsitzende der Erlanger Grünen, Frau Dr. Marenbach:
Da es sich bei der Weisendorfer Straße um eine Staatsstraße handelt, kann man dort vermutlich keine Druckampel anbringen.
Antrag
An der Bushaltestelle Erlangen Heusteg soll ein Übergang über die Weisendorfer Straße mit einer Druckampel geschaffen werden.
Der Antrag wird zur Abstimmung gestellt und mehrheitlich beschlossen.
6. Film der Intatnationalen Frauengruppe Erlangen über Alltagsrassismus
Die Internationale Frauengruppe Erlangen hat einen Film über die Erfahrungen von Erlangerinnen mit Alltagsrassismus gedreht.
Antrag
Der Film der Internationalen Frauengruppe Erlangen zum Thema Alltagsrassismus (https://www.youtube.com/watch?v=5iIOMhGZtKc) soll im Stadtrat, im Ausländer- und Integrationsbeirat und in interessierten Schulen in Erlangen gezeigt werden.
Der Antrag wird zur Abstimmung gestellt und mehrheitlich beschlossen.
7. Cross-Mentoring ProgrammÜbergang über die Weisendorfer Straße am Heusteg
Es soll in der Stadt Erlangen ein organisationsübergreifendes Cross-Mentoring Programm zum Austausch und zur Vernetzung von Frauen geschaffen werden.
Gleichstellungsbeauftragte, Christina Nießen-Straube:
Die Gleichstellungsstelle unterstützt diese Idee und nimmt sie mit.
8. Zeitpunkt der Versammlung
Fraktionsvorsitzende der Erlanger Grünen, Frau Dr. Marenbach:
Zu welcher Uhrzeit und in welchem Monat soll die nächste Bürgerinnenversammlung stattfinden?
20 Uhr wird als gut befunden. Für die Kinderbetreuung ist die Uhrzeit jedoch ein Problem. Es wird vorgeschlagen, die Versammlung früher (18 Uhr) und mit Kinderbetreuung oder hybrid anzubieten. Außerdem wird angebracht, die gewünschte Uhrzeit über die sozialen Netzwerke abzufragen.
9. Bessere Kommunikation der Veranstaltung
Die Werbung für die Veranstaltung hat viele Frauen (besonders Frauen in schwierigen Lebenssituationen oder Frauen mit Migrationsgeschichte) nicht erreicht.
Fraktionsvorsitzende der Erlanger Grünen, Frau Dr. Marenbach:
Wie haben die Anwesenden von der Veranstaltung erfahren?
Die Anwesenden haben aus verschiedenen Quellen (Erlanger Nachrichten, Mund-zu-Mund-Propaganda, Intranet der Stadt Erlangen, Veranstaltung der Internationalen Frauengruppe Erlangen, Portal der Stadt Erlangen) von der Veranstaltung erfahren.
Gleichstellungsbeauftragte, Christina Nießen-Straube:
Wie können mehr Frauen erreicht werden?
Es wird vorgeschlagen, Posts in den sozialen Netzwerken (Facebook, Instagram, Nebenan.de) zu machen. Es soll kommuniziert werden, welche Gründe es für eine Teilnahme an einer Bürgerinnenversammlung gibt. Plakate in den Bürgertreffs und auf städtischen Plakatständern sowie der direkte Kontakt zu Frauengruppen (z.B. für Aufnahme in deren Flyer oder Verteiler) werden ebenfalls genannt.
Referentin für Umwelt und Klimaschutz, Frau Bock:
Multiplikatorinnen können sich für einen Kontakt an die Gleichstellungsstelle wenden.
10. Transparenz
Es ist schwierig von Bürger*innen gestellte Anträge im Internet zu finden. Wie können Bürgerinnen Anträge aus vorherigen Bürger*innen- oder Bürgerinnenversammlungen einsehen?
Referentin für Umwelt und Klimaschutz, Frau Bock:
Die Anträge finden sich alle in den Protokollen der Versammlungen wieder.
Fraktionsvorsitzende der Erlanger Grünen, Frau Dr. Marenbach:
Im Bürgerportal der Stadt Erlangen (https://ratsinfo.erlangen.de/info.asp) findet man die Protokolle aller Ausschüsse. Es wird überlegt, wie die Seite besser gestaltet werden kann.
Antrag
Auf der Internetseite der Stadt Erlangen soll eine eigene Seite eingerichtet werden, auf der alle Anträge zu finden sind, die in den Bürger*innenversammlungen, Stadteil- und Ortsbeiratssitzungen gestellt wurden. Es soll das Thema und das Datum der Antragstellung dort vermerkt sein.
Der Antrag wird zur Abstimmung gestellt und mehrheitlich beschlossen.
11. Anträge
Wird ein Antrag verstärkt, wenn man ihn zweimal stellt? Werden die Anträge aus der Bürgerinnenversammlung und der Bürger*innen Versammlung zusammen betrachtet?
Referentin für Umwelt und Klimaschutz, Frau Bock:
Anträge verstärken sich nicht, wenn man sie zweimal stellt. Anträge sollen im Vorhinein gestellt werden, werden aber erst mit dem mehrheitlichen Beschluss der Versammlung gültig und an die jeweiligen Stellen weitergegeben.
12. Bestehen der Bürgerinnenversammlung
Wie lange gibt es die Bürgerinnenversammlung in Erlangen schon und wie ist sie zustande gekommen?
Fraktionsvorsitzende der Erlanger Grünen, Frau Dr. Marenbach:
Die Bürgerinnenversammlung ist in der Geschäftsordnung der Stadt Erlangen verankert. Es gibt sie seit etwa Mitte der 80er Jahre.
Sie wurde von Frauenseite erkämpft.
13. Filmvorführung
Der Film „Istanbul-Konvention: das vergessene Gesetz“ der Internationalen Frauengruppe Erlangen wird am 25.11.2023 im E-Werk gezeigt.
Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorliegen, beendet Dr. Birgit Marenbach um 21:29 Uhr die Bürgerinnenversammlung und bedankt sich bei den Bürgerinnen für die Diskussion und für den Einsatz.
i.A.
gez.
Gleichstellungsstelle
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