Bundestagswahl 2025
Stand: 21.02.2025
Am Sonntag, 23. Februar 2025, wird der Bundestag gewählt.
Die Stimmabgabe ist im zugewiesenen Wahllokal am Sonntag, 23. Februar, von 8:00 bis 18:00 Uhr möglich. Auf der amtlichen Wahlbenachrichtigung ist das Wahllokal angegeben. Es kann auch online abgefragt werden:
Die Briefwahl kann nicht mehr beantragt werden, die Fristen sind abgelaufen. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung können die Wahlunterlagen noch spätestens bis zum Sonntag, 23. Februar, 15:00 Uhr, im Rathaus abgeholt werden. Der entsprechende Antrag mit allen wichtigen Informationen zur Bevollmächtigung Dritter ist auf der Rückseite der amtlichen Wahlbenachrichtigung abgedruckt.
Wahlbriefe müssen bis Sonntag, 23. Februar, 18:00 Uhr, im Rathaus sein
Wer seine Briefwahlunterlagen noch zu Hause hat, sollte die ausgefüllten Wahlbriefe direkt in den Briefkasten am Rathaus einwerfen. Wahlbriefe können dort bis zum Wahlsonntag, dem 23. Februar, um 18:00 Uhr eingeworfen werden. Die Wahlvorstände in den Wahllokalen dürfen keine Wahlbriefe annehmen.
Wahlergebnisse am Wahlabend ab ca. 19:00 Uhr
Zum Bundestagswahlkreises Nr. 241 Erlangen gehören neben der Stadt Erlangen auch
- der Landkreis Erlangen-Höchstadt
- die Verwaltungsgemeinschaft Uehlfeld (Landkreis Neustadt a.d. Aisch/Bad Windsheim).
Die Auszählung findet am Wahltag nach Schließung der Wahllokale ab 18:00 Uhr statt. Die Ergebnisse werden am Wahlabend im städtischen Wahlamt zusammengeführt. Erste Ergebnisse werden ab 19:00 Uhr erwartet. Sie werden im Rathaus (1. OG, Ratssaal) präsentiert.
Hier können die Ergebnisse am Wahltag ab ca. 19:00 Uhr aufgerufen werden
FAQs - Fragen und Antworten rund um die Wahl
Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die
- am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben
- seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnhaft sind und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Auch im Ausland lebende Deutsche können in der Regel mitwählen. Für Deutsche ohne Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist die Gemeinde zuständig, in der sie vor ihrem Fortzug zuletzt gemeldet waren. Hier gibt es mehr Informationen.
Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind Personen, denen das Wahlrecht durch Richterspruch aberkannt wurde.
Übrigens: In Erlangen sind rund 76.000 Bürgerinnen und Bürger, davon ca. 1.000 Personen zum ersten Mal, zur Stimmabgabe aufgerufen.
Hier mehr lesen
In der letzten Januarwoche wurden die Wahlbenachrichtigungen versendet. Grundlage dafür war das amtliche Wählerverzeichnis. Es wurde bundeseinheitlich von den Stadt- und Gemeindeverwaltungen zum Stichtag 12. Januar erstellt. Die Wahlbenachrichtigung enthält die wichtigen Informationen zur Möglichkeit der Stimmabgabe in den insgesamt 59 städtischen Wahllokalen. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist der Vordruck für einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines (Briefwahlunterlagen) abgedruckt.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat oder die Richtigkeit/Vollständigkeit der zur eigenen Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen möchte, wendet sich an das Wahlamt unter der Rufnummer 09131/86 3300.
Die Wählenden haben zwei Stimmen: die Erst- und die Zweitstimme. Sie werden auf einem Stimmzettel vergeben.
Erststimme
Mit der Erststimme wird der oder die Wahlkreisabgeordnete für den Wahlkreis Erlangen durch Direktwahl bestimmt. Die Erststimme wird auf der linken Stimmzettelhälfte abgegeben.
Der Kreiswahlausschuss für den Bundestags-Wahlkreis 241 Erlangen hat am 24. Januar getagt und über die Zulassung der eingereichten Kreiswahlvorschläge entschieden. Zugelassen wurden: CSU, Dr. Konrad Körner; SPD, Martina Stamm-Fibich; FDP, Leif Erik Persson; GRÜNE, Paulus Maximilian Guter; FREIE WÄHLER, Axel Maximilian Rogner; Die Linke, Lukas Jakob Eitel; AfD, Robert Aust; Volt, Verena Angelika Liselotte Röckelein.
Zweistimme
Mit der Zweitstimme wählt man die Landesliste einer Partei. Vergeben wird sie auf der rechten Stimmzettelhälfte.
Für die Stimmabgabe gibt es zwei Möglichkeiten:
Wählen im Wahllokal
Auf der Wahlbenachrichtigung steht das Wahllokal, in dem am Wahltag, 23. Februar, von 8:00 bis 18:00 Uhr gewählt werden kann. Mitzubringen ist jedenfalls ein Pass- oder Ausweisdokument sowie gerne auch die Wahlbenachrichtigung. Wo ist mein Wahllokal?
Wählen per Briefwahl
Die Briefwahl kann nicht mehr beantragt werden, die Fristen sind abgelaufen. Wer seine Briefwahlunterlagen noch zu Hause hat, sollte die ausgefüllten Wahlbriefe direkt in den Briefkasten am Rathaus einwerfen. Wahlbriefe können dort bis zum Wahlsonntag, dem 23. Februar, um 18:00 Uhr eingeworfen werden. Die Wahlvorstände in den Wahllokalen dürfen keine Wahlbriefe annehmen.
Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung können die Wahlunterlagen noch spätestens bis zum Sonntag, 23. Februar, 15:00 Uhr, im Rathaus abgeholt werden. Der entsprechende Antrag mit allen wichtigen Informationen zur Bevollmächtigung Dritter ist auf der Rückseite der amtlichen Wahlbenachrichtigung abgedruckt. Wahlbriefe können bis zum Wahlsonntag, dem 23. Februar, um 18:00 Uhr, in den Briefkasten am Rathaus eingeworfen werden. Die Wahlvorstände in den Wahllokalen dürfen keine Wahlbriefe annehmen.
Übrigens: Für die Stimmabgaben sind 59 allgemeine Stimmbezirke und 43 Briefwahllokale eingerichtet.
Die Briefwahl kann nicht mehr beantragt werden, die Fristen sind abgelaufen. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung können die Wahlunterlagen noch spätestens Sonntag, 23. Februar, 15:00 Uhr, im Rathaus abgeholt werden. Der entsprechende Antrag mit allen wichtigen Informationen zur Bevollmächtigung Dritter ist auf der Rückseite der amtlichen Wahlbenachrichtigung abgedruckt.
Die ausgefüllten Wahlbriefe müssen bis Sonntag, 23. Februar, 18:00 Uhr, wieder zurück im Rathaus sein. Das Wahlamt empfiehlt, die ausgefüllten Wahlbriefe direkt in den Briefkasten am Rathaus einzuwerfen. Wahlbriefe können dort bis zum Wahlsonntag, dem 23. Februar, um 18:00 Uhr eingeworfen werden. Die Wahlvorstände in den Wahllokalen dürfen keine Wahlbriefe annehmen.
Die Auszählung findet am Wahltag nach Schließung der Wahllokale ab 18:00 Uhr statt. Erste Ergebnisse werden ab 19:00 Uhr erwartet. Sie werden im Rathaus (1. OG, Ratssaal) präsentiert.
Hier können die Ergebnisse am Wahltag ab ca. 19:00 Uhr aufgerufen werden
Was Sie noch wissen sollten
Der Bundestagswahlkreis 241 Erlangen besteht neben der Stadt Erlangen auch
- aus dem Landkreis Erlangen-Höchstadt und
- der Verwaltungsgemeinschaft Uehlfeld (Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim).
Die jeweiligen Gemeinden organisieren in ihrem Gemeindegebiet die Wahl. Alle Ergebnisse werden von der Stadt Erlangen als Kreiswahlleitung gesammelt. Somit laufen alle Fäden für den Wahlkreis Erlangen (241) beim Wahlamt der Stadt Erlangen zusammen.
Die Wahlergebnisse aus dem Landkreis Erlangen-Höchstadt und der Verwaltungsgemeinschaft Uehlfeld sind bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Stadt Erlangen alle Schnellmeldungen vorliegen, am Wahltag auf den dortigen Webseiten aufrufbar:
Die Teilnahme an Wahlen ist zentraler Bestandteil des Wahlrechts. Zur Wahl stellen können sich Kandidatinnen und Kandidaten von politischen Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbinnen bzw. -bewerber. Hier mehr erfahren.
Für die Durchführung der Wahl sind auch ehrenamtliche Helferinnen und Helfer im Einsatz.
Aufgaben der Wahlhelfer:
• in den Wahllokalen für Ruhe und Ordnung sorgen
• prüfen die Wahlberechtigung auf Grund des Wählerverzeichnisses
• Ausgabe der Stimmzettel
• die Wahlteilnahme im Wählerverzeichnis eintragen
• die Wählenden zählen
• nach Schließung des Wahllokals um 18:00 Uhr die Stimmen auszählen
• das vorläufige Wahlergebnis ermitteln
• das Wahlergebnis feststellen.
Dazu kommen die Wahlhelfer, die andere Aufgaben übernehmen wie zum Beispiel Hausverwaltung, Ergebniszusammenfassung im Rathaus am Wahlabend, Statistikerhebungen.
Die Wahlhelfer werden in ihre Aufgaben eingewiesen. Wer darüber hinaus in einem Wahllokal die Funktion als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher - also die Teamleitung - ausübt, erhält eine organisatorische und rechtliche Schulung.
In den allgemeinen Wahllokalen des gesamten Stadtgebiets beginnt die Tätigkeit am Wahlsonntag um 7:30 Uhr. Die Wahllokale öffnen um 8:00 Uhr und schließen um 18:00 Uhr. Jeder Wahlvorstand besteht in der Regel aus acht Personen. Während der Wahlzeit müssen die Helfer*innen nicht alle durchgehend anwesend sein. Bereits vorab teilen die Wahlvorsteher eine Vormittags- und eine Nachmittagsgruppe ein.
Ab 18:00 Uhr kommen dann alle Mitglieder des Wahlvorstandes zur gemeinsamen Ergebnisermittlung zusammen. Dies dauert in der Regel bis etwa 20:00 Uhr. lm Rahmen der Briefwahlauszählung muss mit einer zeitlichen Beanspruchung von 15:00 Uhr bis 21:00 Uhr gerechnet werden.
Die wichtigste Aufgabe ist die Gesetzgebung. Die Gesetze gelten für ganz Deutschland. Außerdem wählt der Bundestag den Bundeskanzler und kontrolliert die Bundesregierung.
Hier mehr lesen auf der Webseite der Bundeszentrale für politische Bildung
Der neue Bundestag besteht aus 630 Abgeordneten. Davon werden 299 nach Kreiswahlvorschlägen in den Wahlkreisen und die Übrigen nach Landeswahlvorschlägen (Landeslisten) gewählt. Bis zur Bundestagswahl 2021 waren es grundsätzlich 598 Abgeordnete. Hier mehr erfahren
Es gilt die Verordnung der Stadt Erlangen über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten und über Darstellungen durch Bildwerfer (Plakatierungsverordnung).
Gemäß § 2 Abs. 1 der Plakatierungsverordnung dürfen die zu den Wahlen jeweils zugelassenen politischen Parteien, Wählergruppen und Kandidaten/Kandidatinnen bis zu 43 Tage vor dem Wahltermin Anschläge im Stadtgebiet anbringen oder anbringen lassen. Hierbei sind zwingend die Bestimmungen des § 2 Abs. 2 der Plakatierungsverordnung einzuhalten. Insbesondere werden hier die zeitlichen und räumlichen Vorgaben für die Aufstell- und Befestigungsorte sowie die Plakateigenschaften geregelt.
Die Standorte, an denen das Aufstellen sowie das Befestigen von Plakaten untersagt ist, können aus § 2 Abs. 3 der Plakatierungsverordnung entnommen werden.
Grundsätzlich ist auf allen Anschlägen der/die für den Inhalt und die Anbringung Verantwortliche zu benennen (Name oder Firma sowie Anschrift).
Beschädigte Plakatierungen sind umgehend einschließlich des Befestigungsmaterials zu beseitigen. Nicht ordnungsgemäß befestigte Plakate oder Plakatträger sind umgehend nachzubessern.
Der Verstoß gegen die Plakatierungsverordnung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Hier gibt es die Plakatierungsverordnung
Die Bundeswahlleiterin hat sie auf einer Webseite zusammengestellt. Alle wesentlichen Rechtsgrundlagen gibt es hier.
Die Bundeswahlleiterin bietet auf ihrer Webseite Informationen in leichter Sprache an.
Der Bundestagswahlkreis 241 Erlangen besteht aus
- der Stadt Erlangen
- dem Landkreis Erlangen-Höchstadt
- der Verwaltungsgemeinschaft Uehlfeld aus dem Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim.
Die jeweiligen Gemeinden organisieren in ihrem Gemeindegebiet die Wahl. Alle Ergebnisse werden von der Stadt Erlangen als Kreiswahlleitung gesammelt. Somit laufen alle Fäden für den Wahlkreis Erlangen (241) beim Wahlamt der Stadt Erlangen zusammen. Zum Kreiswahlleiter ist der berufsmäßige Stadtrat Thomas Ternes (Stadt Erlangen) bestellt.
Hier: Kontakt zum Wahlamt der Stadt Erlangen
Am Sonntag, 28. September 2025, sollte der Bundestag gewählt werden. Das hatte der Bundespräsident in Abstimmung mit der Bundesregierung im Sommer 2024 festgelegt.
Aufgrund der verlorenen Vertrauensfrage des Bundeskanzlers am 16. Dezember 2024 hat der Bundeskanzler den Bundespräsidenten gebeten, den Bundestag aufzulösen. Daraufhin hat der Bundespräsident am 27. Dezember 2024 den Bundestag aufgelöst und für 23. Februar 2025 dessen Neuwahl festgelegt. Ausführlich informiert die Bundesregierung zur Thematik "vorgezogene Bundestagswahl" auf einer eigenen Webseite.
Aktuelle Informationen zur Wahl des 21. Bundestags gibt es auf der Webseite der Bundeswahlleiterin.
Bundestagswahl 2025 - die Ergebnisse
Wahlergebnisse
Am Sonntag, 23. Februar 2025, wird der Bundestag gewählt. Die Ergebnisse stehen am Wahltag ab ca. 19.00 Uhr zur Verfügung.
Wahlergebnisse
Am Sonntag, 23. Februar 2025, wird der Bundestag gewählt. Die Ergebnisse stehen am Wahltag ab ca. 19.00 Uhr zur Verfügung.
Wahlamt
Das Wahlamt wird etwa ein halbes Jahr vor allgemeinen Abstimmungen (Bürger- und Volksentscheiden) sowie Wahlen (Kommunal-, Bezirks-, Landtags- und Europawahlen) temporär eingerichtet. Zuständig für die allumfassende Durchführung - beispielsweise Wählerverzeichnis, Wahllokale, Wahlhelfende, Wahlbenachrichtigung, Briefwahl und weiteres.
Anschrift
Öffnungszeiten
Termine vor Ort sind nur nach individueller Vereinbarung möglich. Nehmen Sie Kontakt mit uns per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular auf.