Bundestagswahl 2025
Stand: 21.01.2025
Am Sonntag, 23. Februar 2025, wird der Bundestag gewählt. Da die vollständigen Briefwahlunterlagen inklusive Stimmzettel frühestens in der ersten Februarwoche zur Verfügung stehen werden, ist die für die Briefwahl zur Verfügung stehende Zeit diesmal unter Berücksichtigung der üblichen Postlaufzeiten sehr knapp. Das Wahlamt rät deshalb, nach Möglichkeit keine Briefwahl per Post zu tätigen. Bei dieser Bundestagswahl empfiehlt das Wahlamt, am Wahlsonntag zur klassischen Urnenwahl zu gehen.
Briefwahlunterlagen können jedoch ab Anfang Februar im Rathaus (1. OG, Kleiner Sitzungssaal) abgeholt werden. Durch die Aufstellung von Wahlkabinen besteht auch die Möglichkeit, die Briefwahl gleich direkt vor Ort abzuschließen. Damit die Option der Selbstabholung der Briefwahlunterlagen möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern offen steht, hat das Wahlamt die Öffnungszeiten erweitert. Ab Mittwoch, 5. Februar, hat das Wahlamt geöffnet:
- Montag, Dienstag, Donnerstag von 8:00 bis 18:00 Uhr
- Mittwoch und Freitag von 8:00 bis 15:00 Uhr
- Samstag, 8. und 15. Februar, von 10:00 bis 14:00 Uhr.
Alternativ können Wahlbriefe auch bis zum Wahlsonntag um 18:00 Uhr in den Briefkasten am Rathaus-Eingang geworfen werden.
FAQs - Fragen und Antworten rund um die Wahl
Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die
- am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben
- seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnhaft sind und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Auch im Ausland lebende Deutsche können in der Regel mitwählen. Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind Personen, denen das Wahlrecht durch Richterspruch aberkannt wurde.
In Erlangen sind rund 76.000 Bürgerinnen und Bürger, davon ca. 3.400 Personen zum ersten Mal, aufgerufen, in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr ihre Stimmen abzugeben.
Hier mehr lesen
In der letzten Januarwoche werden die Wahlbenachrichtigungen versendet. Grundlage dafür ist das amtliche Wählerverzeichnis. Es wurde bundeseinheitlich von den Stadt- und Gemeindeverwaltungen zum Stichtag 12. Januar erstellt. Die Wahlbenachrichtigung enthält die wichtigen Informationen zur Möglichkeit der Stimmabgabe in den insgesamt 59 städtischen Wahllokalen. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist der Vordruck für einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines (Briefwahlunterlagen) abgedruckt.
Da die vollständigen Briefwahlunterlagen inklusive Stimmzettel frühestens in der ersten Februarwoche zur Verfügung stehen werden, ist die für die Briefwahl zur Verfügung stehende Zeit diesmal unter Berücksichtigung der üblichen Postlaufzeiten sehr knapp. Das Wahlamt rät deshalb, nach Möglichkeit keine Briefwahl per Post zu tätigen. „Bei dieser Bundestagswahl empfehlen wir, am Wahlsonntag zur klassischen Urnenwahl zu gehen oder sich die Briefwahlunterlagen ab Anfang Februar im Rathaus abzuholen", so der Leiter des Bürgeramts und stellvertretende Kreiswahlleiter Martin Holzinger. Durch die Aufstellung von Wahlkabinen im Rathaus besteht bei der zuletzt genannten Option auch die Möglichkeit, die Briefwahl gleich direkt vor Ort abzuschließen. Alternativ können Wahlbriefe auch bis zum Wahlsonntag um 18:00 Uhr in den Briefkasten am Rathaus-Eingang geworfen werden.
„Damit die Option der Selbstabholung der Briefwahlunterlagen möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern offen steht, haben wir die Öffnungszeiten erweitert“, erklärte Holzinger weiter. Ab Mittwoch, 5. Februar, hat das Wahlamt geöffnet:
- Montag, Dienstag, Donnerstag von 8:00 bis 18:00 Uhr
- Mittwoch und Freitag von 8:00 bis 15:00 Uhr
- Samstag, 8. und 15. Februar, von 10:00 bis 14:00 Uhr.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat oder die Richtigkeit/Vollständigkeit der zur eigenen Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen möchte, wendet sich an das Wahlamt unter der Rufnummer 09131/86 3300.
Die Wählenden haben zwei Stimmen: die Erst- und die Zweitstimme.
Mit der Erststimme wird der oder die Wahlkreisabgeordnete für den Wahlkreis Erlangen durch Direktwahl bestimmt. Die Erststimme wird auf der linken Stimmzettelhälfte abgegeben.
Mit der Zweitstimme, die auf der rechten Stimmzettelhälfte vergeben wird, wählt man die Landesliste einer Partei.
Für die Stimmabgabe gibt es zwei Möglichkeiten:
Wählen im Wahllokal
Auf der Wahlbenachrichtigung steht das Wahllokal, in dem am Wahltag von 8:00 bis 18:00 Uhr gewählt werden kann. Mitzubringen ist jedenfalls ein Pass- oder Ausweisdokument sowie gerne auch die Wahlbenachrichtigung. Die Wahlbenachrichtigung wird Ende Januar 2025 versendet.
Wählen per Briefwahl
Wer sie beantragt, muss am Wahltag nicht in das Wahllokal gehen. Er kann vorher seine Stimmen abgeben und muss dann den Wahlbrief der Stadt Erlangen zusenden. Da die vollständigen Briefwahlunterlagen inklusive Stimmzettel frühestens in der ersten Februarwoche zur Verfügung stehen werden, ist die für die Briefwahl zur Verfügung stehende Zeit diesmal unter Berücksichtigung der üblichen Postlaufzeiten sehr knapp. Das Wahlamt rät deshalb, nach Möglichkeit keine Briefwahl per Post zu tätigen.
„Bei dieser Bundestagswahl empfehlen wir, am Wahlsonntag zur klassischen Urnenwahl zu gehen oder sich die Briefwahlunterlagen ab Anfang Februar im Rathaus abzuholen, so der Leiter des Bürgeramts und stellvertretende Kreiswahlleiter Martin Holzinger. Durch die Aufstellung von Wahlkabinen im Rathaus besteht bei der zuletzt genannten Option auch die Möglichkeit, die Briefwahl gleich direkt vor Ort abzuschließen. Alternativ können Wahlbriefe auch bis zum Wahlsonntag um 18:00 Uhr in den Briefkasten am Rathaus-Eingang geworfen werden.
„Damit die Option der Selbstabholung der Briefwahlunterlagen möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern offen steht, haben wir die Öffnungszeiten erweitert“, erklärte Holzinger weiter. Ab Mittwoch, 5. Februar, hat das Wahlamt
- Montag, Dienstag, Donnerstag von 8:00 bis 18:00 Uhr
- Mittwoch und Freitag von 8:00 bis 15:00 Uhr und
- an den Samstagen, 8. und 15. Februar, von 10:00 bis 14:00 Uhr
geöffnet.
Da die vollständigen Briefwahlunterlagen inklusive Stimmzettel frühestens in der ersten Februarwoche zur Verfügung stehen werden, ist die für die Briefwahl zur Verfügung stehende Zeit diesmal unter Berücksichtigung der üblichen Postlaufzeiten sehr knapp. Das Wahlamt rät deshalb, nach Möglichkeit keine Briefwahl per Post zu tätigen. „Bei dieser Bundestagswahl empfehlen wir, am Wahlsonntag zur klassischen Urnenwahl zu gehen oder sich die Briefwahlunterlagen ab Anfang Februar im Rathaus abzuholen", so der Leiter des Bürgeramts und stellvertretende Kreiswahlleiter Martin Holzinger. Durch die Aufstellung von Wahlkabinen im Rathaus besteht bei der zuletzt genannten Option auch die Möglichkeit, die Briefwahl gleich direkt vor Ort abzuschließen. Alternativ können Wahlbriefe auch bis zum Wahlsonntag um 18:00 Uhr in den Briefkasten am Rathaus-Eingang geworfen werden.
„Damit die Option der Selbstabholung der Briefwahlunterlagen möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern offen steht, haben wir die Öffnungszeiten erweitert“, erklärt Holzinger weiter. Ab Mittwoch, 5. Februar, hat das Wahlamt
- Montag, Dienstag, Donnerstag von 8:00 bis 18:00 Uhr
- Mittwoch und Freitag von 8:00 bis 15:00 Uhr und
- an den Samstagen, 8. und 15. Februar, von 10:00 bis 14:00 Uhr
geöffnet.
Der Wahlschein zur Briefwahl kann beim Wahlamt auf verschiedenen Wegen beantragt werden:
- persönlich im Rathaus, 1. OG, Kleiner Sitzungssaal, von 5. Februar bis 21. Februar, 15:00 Uhr. Vorteil: Durch die Aufstellung von Wahlkabinen kann die Briefwahl gleich direkt vor Ort abgeschlossen werden
- hier online oder mit dem QR-Code auf Wahlbenachrichtigung bis 17. Februar, 23:59 Uhr
- per E-Mail an briefwahl@stadt.erlangen.de bis 17. Februar
- schriftlich mit Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung bis 17. Februar
- per Fax an 09131/86-33 55 bis 17. Februar
Die Briefwahlunterlagen müssen bis Sonntag, 23. Februar, 18:00 Uhr, der Stadt Erlangen zugegangen sein (Briefkasten am Rathaus). Auf dem Postweg bitte bis spätestens Donnerstag, 20. Februar, Mittag, in den Briefkasten der Deutschen Post werfen.
Die Auszählung findet am Wahltag nach Schließung der Wahllokale ab 18:00 Uhr statt. Erste Ergebnisse werden ab 19:00 Uhr erwartet. Auf der Homepage der Stadt Erlangen können sie aufgerufen werden. Zudem werden die Ergebnisse im Rathaus (1. OG, Ratssaal) präsentiert.
Die Teilnahme an Wahlen ist zentraler Bestandteil des Wahlrechts. Zur Wahl stellen können sich Kandidatinnen und Kandidaten von politischen Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbinnen bzw. -bewerber. Hier mehr erfahren.
Für die Durchführung der Wahl sind auch ehrenamtliche Helferinnen und Helfer im Einsatz.
Aufgaben der Wahlhelfer:
• in den Wahllokalen für Ruhe und Ordnung sorgen
• prüfen die Wahlberechtigung auf Grund des Wählerverzeichnisses
• Ausgabe der Stimmzettel
• die Wahlteilnahme im Wählerverzeichnis eintragen
• die Wählenden zählen
• nach Schließung des Wahllokals um 18:00 Uhr die Stimmen auszählen
• das vorläufige Wahlergebnis ermitteln
• das Wahlergebnis feststellen.
Dazu kommen die Wahlhelfer, die andere Aufgaben übernehmen wie zum Beispiel Hausverwaltung, Ergebniszusammenfassung im Rathaus am Wahlabend, Statistikerhebungen.
Die Wahlhelfer werden in ihre Aufgaben eingewiesen. Wer darüber hinaus in einem Wahllokal die Funktion als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher - also die Teamleitung - ausübt, erhält eine organisatorische und rechtliche Schulung.
In den allgemeinen Wahllokalen des gesamten Stadtgebiets beginnt die Tätigkeit am Wahlsonntag um 7:30 Uhr. Die Wahllokale öffnen um 8:00 Uhr und schließen um 18:00 Uhr. Jeder Wahlvorstand besteht in der Regel aus acht Personen. Während der Wahlzeit müssen die Helfer*innen nicht alle durchgehend anwesend sein. Bereits vorab teilen die Wahlvorsteher eine Vormittags- und eine Nachmittagsgruppe ein.
Ab 18:00 Uhr kommen dann alle Mitglieder des Wahlvorstandes zur gemeinsamen Ergebnisermittlung zusammen. Dies dauert in der Regel bis etwa 20:00 Uhr. lm Rahmen der Briefwahlauszählung muss mit einer zeitlichen Beanspruchung von 15:00 Uhr bis 21:00 Uhr gerechnet werden.
Die wichtigste Aufgabe ist die Gesetzgebung. Die Gesetze gelten für ganz Deutschland. Außerdem wählt der Bundestag den Bundeskanzler und kontrolliert die Bundesregierung.
Hier mehr lesen auf der Webseite der Bundeszentrale für politische Bildung
Der neue Bundestag besteht aus 630 Abgeordneten. Davon werden 299 nach Kreiswahlvorschlägen in den Wahlkreisen und die Übrigen nach Landeswahlvorschlägen (Landeslisten) gewählt. Bis zur Bundestagswahl 2021 waren es grundsätzlich 598 Abgeordnete. Hier mehr erfahren
Es gilt die Verordnung der Stadt Erlangen über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten und über Darstellungen durch Bildwerfer (Plakatierungsverordnung).
Gemäß § 2 Abs. 1 der Plakatierungsverordnung dürfen die zu den Wahlen jeweils zugelassenen politischen Parteien, Wählergruppen und Kandidaten/Kandidatinnen bis zu 43 Tage vor dem Wahltermin Anschläge im Stadtgebiet anbringen oder anbringen lassen. Hierbei sind zwingend die Bestimmungen des § 2 Abs. 2 der Plakatierungsverordnung einzuhalten. Insbesondere werden hier die zeitlichen und räumlichen Vorgaben für die Aufstell- und Befestigungsorte sowie die Plakateigenschaften geregelt.
Die Standorte, an denen das Aufstellen sowie das Befestigen von Plakaten untersagt ist, können aus § 2 Abs. 3 der Plakatierungsverordnung entnommen werden.
Grundsätzlich ist auf allen Anschlägen der/die für den Inhalt und die Anbringung Verantwortliche zu benennen (Name oder Firma sowie Anschrift).
Beschädigte Plakatierungen sind umgehend einschließlich des Befestigungsmaterials zu beseitigen. Nicht ordnungsgemäß befestigte Plakate oder Plakatträger sind umgehend nachzubessern.
Der Verstoß gegen die Plakatierungsverordnung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Hier gibt es die Plakatierungsverordnung
Die Bundeswahlleiterin hat sie auf einer Webseite zusammengestellt. Alle wesentlichen Rechtsgrundlagen gibt es hier.
Die Bundeswahlleiterin bietet auf ihrer Webseite Informationen in leichter Sprache an.
Der Bundestagswahlkreis 241 Erlangen besteht aus
- der Stadt Erlangen
- dem Landkreis Erlangen-Höchstadt
- der Verwaltungsgemeinschaft Uehlfeld aus dem Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim.
Die jeweiligen Gemeinden organisieren in ihrem Gemeindegebiet die Wahl. Alle Ergebnisse werden von der Stadt Erlangen als Kreiswahlleitung gesammelt. Somit laufen alle Fäden für den Wahlkreis Erlangen (241) beim Wahlamt der Stadt Erlangen zusammen. Zum Kreiswahlleiter ist der berufsmäßige Stadtrat Thomas Ternes (Stadt Erlangen) bestellt.
Hier: Kontakt zum Wahlamt der Stadt Erlangen
Am Sonntag, 28. September 2025, sollte der Bundestag gewählt werden. Das hatte der Bundespräsident in Abstimmung mit der Bundesregierung im Sommer 2024 festgelegt.
Aufgrund der verlorenen Vertrauensfrage des Bundeskanzlers am 16. Dezember 2024 hat der Bundeskanzler den Bundespräsidenten gebeten, den Bundestag aufzulösen. Daraufhin hat der Bundespräsident am 27. Dezember 2024 den Bundestag aufgelöst und für 23. Februar 2025 dessen Neuwahl festgelegt. Ausführlich informiert die Bundesregierung zur Thematik "vorgezogene Bundestagswahl" auf einer eigenen Webseite.
Aktuelle Informationen zur Wahl des 21. Bundestags gibt es auf der Webseite der Bundeswahlleiterin.
Zahlen und Daten vergangener Wahlen
Wahlen & Entscheide
Auf einen Blick: Die Ergebnisse aller Wahlen seit 1946 in Erlangen und der kommunalen Bürgerentscheide seit 1998
Wahlen & Entscheide
Auf einen Blick: Die Ergebnisse aller Wahlen seit 1946 in Erlangen und der kommunalen Bürgerentscheide seit 1998
Wahlamt
Das Wahlamt wird etwa ein halbes Jahr vor allgemeinen Abstimmungen (Bürger- und Volksentscheiden) sowie Wahlen (Kommunal-, Bezirks-, Landtags- und Europawahlen) temporär eingerichtet. Zuständig für die allumfassende Durchführung - beispielsweise Wählerverzeichnis, Wahllokale, Wahlhelfende, Wahlbenachrichtigung, Briefwahl und weiteres.
Anschrift
Öffnungszeiten
Termine vor Ort sind nur nach individueller Vereinbarung möglich. Nehmen Sie Kontakt mit uns per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular auf.