Bundestagswahl 2025
Stand: 17.12.2024
Am Sonntag, 23. Februar 2025, soll der Bundestag vorzeitig gewählt werden. Antworten auf wichtige Fragen.
FAQs - Fragen und Antworten rund um die Wahl
Am Sonntag, 28. September 2025, sollte der Bundestag gewählt werden. Das hatte der Bundespräsident in Abstimmung mit der Bundesregierung im Sommer 2024 festgelegt.
Aufgrund der Vertrauensfrage durch den Bundeskanzler und der notwendigen Auflösung des Bundestages durch den Bundespräsidenten haben sich mehrere Akteure von Parteien in einem Gespräch mit dem Bundespräsidenten auf den Wahltermin 23. Februar 2025 verständigt.
Aktuelle Informationen zur Wahl des 21. Bundestags gibt es auf der Webseite der Bundeswahlleiterin.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die
- am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben
- seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnhaft sind und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Auch im Ausland lebende Deutsche können in der Regel mitwählen. Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind Personen, denen das Wahlrecht durch Richterspruch aberkannt wurde.
Hier mehr lesen
Die Wählenden haben zwei Stimmen: die Erst- und die Zweitstimme.
Mit der Erststimme wird der oder die Wahlkreisabgeordnete für den Wahlkreis Erlangen durch Direktwahl bestimmt. Die Erststimme wird auf der linken Stimmzettelhälfte abgegeben.
Mit der Zweitstimme, die auf der rechten Stimmzettelhälfte vergeben wird, wählt man die Landesliste einer Partei.
Für die Stimmabgabe gibt es zwei Möglichkeiten:
Wählen im Wahllokal
Auf der Wahlbenachrichtigung steht das Wahllokal, in dem am Wahltag von 8:00 bis 18:00 Uhr gewählt werden kann. Mitzubringen ist jedenfalls ein Pass- oder Ausweisdokument sowie gerne auch die Wahlbenachrichtigung. Die Wahlbenachrichtigung wird Ende Januar 2025 versendet.
Wählen per Briefwahl
Wer sie beantragt, muss am Wahltag nicht in das Wahllokal gehen. Er kann vorher seine Stimmen abgeben und muss dann den Wahlbrief der Stadt Erlangen zusenden. Informationen, wie das genau geht, gibt es hier Anfang 2025 und in der Wahlbenachrichtigung. Hier mehr lesen zur Briefwahl.
Sie suchen Informationen zur Briefwahl in leichter Sprache?
Wer sie beantragt, muss am Wahltag nicht in das Wahllokal gehen. Er kann vorher seine Stimmen abgeben und muss dann den Wahlbrief der Stadt Erlangen zusenden. Informationen, wie das genau geht, gibt es hier Anfang 2025 und in der Wahlbenachrichtigung. Hier mehr lesen zur Briefwahl.
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Die Auszählung findet am Wahltag nach Schließung der Wahllokale ab 18:00 Uhr statt. Erste Ergebnisse werden ab 19:00 Uhr erwartet. Sie können auf der Homepage der Stadt Erlangen aufgerufen werden.
Die Teilnahme an Wahlen ist zentraler Bestandteil des Wahlrechts. Zur Wahl stellen können sich Kandidatinnen und Kandidaten von politischen Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbinnen bzw. -bewerber. Hier mehr erfahren.
Der Wahlkreis Erlangen (241) besteht aus
- der Stadt Erlangen
- dem Landkreis Erlangen-Höchstadt
- der Verwaltungsgemeinschaft Uehlfeld mit den Gemeinden Dachsbach, Gerhardshofen
- Uehlfeld aus dem Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim.
Die jeweiligen Gemeinden organisieren in ihrem Gemeindegebiet die Wahl. Alle Ergebnisse werden von der Stadt Erlangen als Kreiswahlleitung gesammelt. Somit laufen alle Fäden für den Wahlkreis Erlangen (241) beim Wahlamt der Stadt Erlangen zusammen.
Hier: Kontakt zum Wahlamt der Stadt Erlangen
Für die Durchführung der Wahl sind auch ehrenamtliche Helferinnen und Helfer im Einsatz.
Aufgaben der Wahlhelfer:
• in den Wahllokalen für Ruhe und Ordnung sorgen
• prüfen die Wahlberechtigung auf Grund des Wählerverzeichnisses
• Ausgabe der Stimmzettel
• die Wahlteilnahme im Wählerverzeichnis eintragen
• die Wählenden zählen
• nach Schließung des Wahllokals um 18:00 Uhr die Stimmen auszählen
• das vorläufige Wahlergebnis ermitteln
• das Wahlergebnis feststellen.
Dazu kommen die Wahlhelfer, die andere Aufgaben übernehmen wie zum Beispiel Hausverwaltung, Ergebniszusammenfassung im Rathaus am Wahlabend, Statistikerhebungen.
Die Wahlhelfer werden in ihre Aufgaben eingewiesen. Wer darüber hinaus in einem Wahllokal die Funktion als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher - also die Teamleitung - ausübt, erhält eine organisatorische und rechtliche Schulung.
In den allgemeinen Wahllokalen des gesamten Stadtgebiets beginnt die Tätigkeit am Wahlsonntag um 7:30 Uhr. Die Wahllokale öffnen um 8:00 Uhr und schließen um 18:00 Uhr. Jeder Wahlvorstand besteht in der Regel aus acht Personen. Während der Wahlzeit müssen die Helfer*innen nicht alle durchgehend anwesend sein. Bereits vorab teilen die Wahlvorsteher eine Vormittags- und eine Nachmittagsgruppe ein.
Ab 18:00 Uhr kommen dann alle Mitglieder des Wahlvorstandes zur gemeinsamen Ergebnisermittlung zusammen. Dies dauert in der Regel bis etwa 20:00 Uhr. lm Rahmen der Briefwahlauszählung muss mit einer zeitlichen Beanspruchung von 15:00 Uhr bis 21:00 Uhr gerechnet werden.
Sie wollen als Wahlhelfer mitmachen?
Dann melden Sie sich bitte direkt beim Wahlamt.
Die wichtigste Aufgabe ist die Gesetzgebung. Die Gesetze gelten für ganz Deutschland. Außerdem wählt der Bundestag den Bundeskanzler und kontrolliert die Bundesregierung.
Hier mehr lesen auf der Webseite der Bundeszentrale für politische Bildung
Der neue Bundestag besteht aus 630 Abgeordneten. Davon werden 299 nach Kreiswahlvorschlägen in den Wahlkreisen und die Übrigen nach Landeswahlvorschlägen (Landeslisten) gewählt. Bis zur Bundestagswahl 2021 waren es grundsätzlich 598 Abgeordnete. Hier mehr erfahren
Die Bundeswahlleiterin hat sie auf einer Webseite zusammengestellt. Alle wesentlichen Rechtsgrundlagen gibt es hier.
Die Bundeswahlleiterin bietet auf ihrer Webseite Informationen in leichter Sprache an.
Es gilt die Verordnung der Stadt Erlangen über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten und über Darstellungen durch Bildwerfer (Plakatierungsverordnung).
Gemäß § 2 Abs. 1 der Plakatierungsverordnung dürfen die zu den Wahlen jeweils zugelassenen politischen Parteien, Wählergruppen und Kandidaten/Kandidatinnen bis zu 43 Tage vor dem Wahltermin Anschläge im Stadtgebiet anbringen oder anbringen lassen. Hierbei sind zwingend die Bestimmungen des § 2 Abs. 2 der Plakatierungsverordnung einzuhalten. Insbesondere werden hier die zeitlichen und räumlichen Vorgaben für die Aufstell- und Befestigungsorte sowie die Plakateigenschaften geregelt.
Die Standorte, an denen das Aufstellen sowie das Befestigen von Plakaten untersagt ist, können aus § 2 Abs. 3 der Plakatierungsverordnung entnommen werden.
Grundsätzlich ist auf allen Anschlägen der/die für den Inhalt und die Anbringung Verantwortliche zu benennen (Name oder Firma sowie Anschrift).
Beschädigte Plakatierungen sind umgehend einschließlich des Befestigungsmaterials zu beseitigen. Nicht ordnungsgemäß befestigte Plakate oder Plakatträger sind umgehend nachzubessern.
Der Verstoß gegen die Plakatierungsverordnung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Hier gibt es die Plakatierungsverordnung
Zahlen und Daten vergangener Wahlen
Wahlen & Entscheide
Auf einen Blick: Die Ergebnisse aller Wahlen seit 1946 in Erlangen und der kommunalen Bürgerentscheide seit 1998
Wahlen & Entscheide
Auf einen Blick: Die Ergebnisse aller Wahlen seit 1946 in Erlangen und der kommunalen Bürgerentscheide seit 1998
Wahlamt
Das Wahlamt wird etwa ein halbes Jahr vor allgemeinen Abstimmungen (Bürger- und Volksentscheiden) sowie Wahlen (Kommunal-, Bezirks-, Landtags- und Europawahlen) temporär eingerichtet. Zuständig für die allumfassende Durchführung - beispielsweise Wählerverzeichnis, Wahllokale, Wahlhelfende, Wahlbenachrichtigung, Briefwahl und weiteres.
Anschrift
Öffnungszeiten
Termine vor Ort sind nur nach individueller Vereinbarung möglich. Nehmen Sie Kontakt mit uns per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular auf.