Dechsendorfer Weiher

Stand: 12.09.2024

Das Naherholungsgebiet Dechsendorfer Weiher ist für Bürgerinnen und Bürger aus Erlangen und der näheren Umgebung vor allem im Sommer ein beliebtes Ziel.

Sonnige Liegewiesen laden zum Entspannen ein; wer es sportlich mag kann über den Rundwanderweg um den See joggen. Auch die Surfer und Segler kommen auf ihre Kosten; zwei Segelclubs und ein Windsurfingclub liegen direkt am Dechsendorfer Weiher. Auch im Herbst und Winter lohnt sich ein Spaziergang im Naherholungsgebiet. Ganz in der Nähe gibt es im Winter eine Rodelbahn.

Für Essen und Trinken sorgen ein Kiosk im Süden, ein Kiosk im Osten und angrenzende Lokalitäten.

Allgemeine Infos zum Dechsendorfer Weiher

  • Lage: Der Dechsendorfer Weiher liegt im Nordwesten der Stadt Erlangen
  • Wasserfläche: 37 ha
  • Uferlänge: ca. 3,8 km
  • Badeaufsicht: Badeaufsicht erfolgt in der Regel nur Samstags,
        Sonntags und an Feiertagen zwischen 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Die Badeaufsicht wird durch Flaggensignale kenntlich gemacht.         Ansonsten erfolgt Baden auf eigene Gefahr.
  • Parkplätze: ca. 200
  • Kiosk/Gaststätte: 2 Kioske, Restaurants
  • Umkleidekabinen: ja
  • Toiletten: ja
  • Duschen: ja
  • Grillplätze: ja

 

Aktuelle EU - Einstufung der Badegewässerqualität für den Dechsendorfer Weiher

Hinweis: Die Belastung mit Blaualgen wird dabei nicht berücksichtigt! 

EU - Einstufung der Badegewässerqualität

Eine Einstufung nach EU-Badegewässerrichtlinie wird unter Durchführung einer speziellen Konformitätsberechnung vorgenommen. Hierzu werden alle Messwerte der letzten vier Jahre herangezogen. Bei neugemeldeten oder nach Sanierungsmaßnahmen wieder zugelassenen EU-Badeplätzen kann eine Berechnung auch für einen Zeitraum von weniger als vier Jahren durchgeführt werden, doch müssen mindestens sechzehn Proben vorliegen.

Auffällige Ereignisse in der Badesaison

Die Überwachung des Badeplatzes durch das Gesundheitsamt soll Sie auch vor der Auswirkung durch Ereignisse schützen, die die Badegewässerqualität und die Gesundheit der Badenden beinträchtigen können. Hierüber werden Sie hier informiert und neben den seitens der Behörde zu ergreifenden Abhilfemaßnahmen kann auch ein zeitweises Badeverbot zu Ihrem Schutz erlassen werden.

Ein Badeverbot wird ausgesprochen, wenn

- nach dem Ergebnis der Ortsbesichtigung mit einer fäkalen Verunreinigung des Badegewässers zu rechnen ist, soweit davon eine Gefahr für die Gesundheit der Badenden ausgeht,

- bei der Badegewässerüberwachung für den Parameter Escherichia coli ein Einzelwert von mehr als 1.800 KBE/100 ml und/oder für den Parameter Intestinale Enterokokken ein Einzelwert von mehr als 700 KBE/100 ml festgestellt wird und eine unverzüglich veranlasste Kontrolluntersuchung eine Überschreitung der oben angegebenen Werte bestätigt oder

- Algen in einer Konzentration vorhanden sind, die geeignet ist, die Gesundheit der Badenden zu gefährden.

Das Badeverbot wird örtlich und durch deutlich sichtbare Schilder oder Zeichen an der Badestelle bekannt gemacht.

Die Aufhebung eines Badeverbots erfolgt dann, wenn eine Gesundheitsgefährdung nicht mehr zu befürchten ist.  Ein Badeverbot aufgrund der überschrittenen Einzelwerte mit Enterokokken bzw. Escherichia coli kann dann aufgehoben werden, wenn Untersuchungen an zwei nachfolgenden Tagen erbringen, dass die Einzelwerte wieder im akzeptablen Bereich liegen.

Die Badesaison am Dechsendorfer Weiher beginnt am 15. Mai und endet am 15. September.

Befund Probenahme Dechsendorfer Weiher

Amt für Sport und Gesundheitsförderung

Amtsleitung: Ulrich Klement

Anschrift

Fahrstraße 18
91054 Erlangen

Öffnungszeiten

jetzt geschlossen
Montag: 09:30 - 15:00 Uhr
Dienstag: 09:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch: 09:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag: 09:30 - 15:00 Uhr
Freitag: 09:30 - 12:00 Uhr