Bebauungsplan Nr. E 229-B
Stand: 21.06.2024
– Nahversorgungszentrum am S-Bahnhaltepunkt Eltersdorf -
Bebauungsplans Nr. E 229-B der Stadt Erlangen - Nahversorgungszentrum am S-Bahnhaltepunkt Eltersdorf – mit integriertem Grünordnungsplan
Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss der Stadt Erlangen hat in öffentlicher
Sitzung am 24.10.2017 beschlossen, für das Gebiet nördlich der Bebauung entlang der Flurstraße, westlich der planfestgestellten Grenze des Bahnkörpers der Bahnstrecke Nürnberg – Bamberg, südlich der Weinstraße und östlich der Bebauung entlang der Sonnenstraße den Bebauungsplan Nr. E 229-B - Nahversorgungszentrum am S-Bahnhaltepunkt Eltersdorf - mit integriertem Grünordnungsplan nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) aufzustellen.
Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB wurde der Aufstellungsbeschluss am 16. November 2017 bereits ortsüblich bekannt gemacht (Die amtlichen Seiten – Offizielles Mitteilungsblatt der Stadtverwaltung Erlangen Nr. 23 vom 16.November 2017, 74. Jg., S.1 f.).
Der räumliche Geltungsbereich ist in dem nachstehend abgedruckten Lageplan dargestellt. Kartengrundlage ist der Ausschnitt aus dem Liegenschaftskataster vom August 2022.
Den Bestimmungen des Baugesetzbuches entsprechend (§ 3 Abs. 1 BauGB) wurde eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung vom 24.10.2022 bis 4.11.2022 durchgeführt.
Es wird Gelegenheit gegeben, sich während der allgemeinen Dienststunden im Amt für Stadtplanung und Mobilität, Gebbertstraße 1, 3. OG, Zimmer 339 bei Frau Bödeker, Tel. 86-1333, zu informieren.
Die zu dem Zeitpunkt der Auslegung aktuell geltenden Corona-Regelungen sind zu beachten. Weitere Informationen sind der Internetseite der Stadt Erlangen www.erlangen.de zu entnehmen.
Das städtebauliche Einzelhandelskonzept (SEHK) 2010 der Stadt Erlangen machte deutlich, dass die Nahversorgungssituation in Eltersdorf im Vergleich zu anderen Stadtteilen unterdurchschnittlich ist. Vor dem Hintergrund der Randlage innerhalb des Stadtgebietes ist die Gewährleistung der Nahversorgung für diesen Stadtteil jedoch besonders wichtig. Untersuchungen zum Verbraucherverhalten beim Lebensmitteleinkauf zeigen, dass insbesondere ältere Personen verstärkt zu Fuß ihre Einkäufe erledigen und damit auf eine fußläufige Erreichbarkeit angewiesen sind. Da der Anteil der über 65-Jährigen in diesem Stadtteil zukünftig ansteigen wird, ist die Ansiedlung eines fußläufig erreichbaren Nahversorgers wichtig für ein partizipatives, selbstständiges und selbstbestimmtes Leben. Hierfür ebenso entscheidend ist die Anbindung an den ÖPNV.
Die Prüfung von Standortalternativen für einen Nahversorger in Eltersdorf im Rahmen des SEHK hat ergeben, dass die Fläche zwischen Wein- und Flurstraße hierfür geeignet und zu favorisieren ist. Positiv ist weiterhin die unmittelbare Nähe zum S-Bahnhaltepunkt Eltersdorf mit den geplanten Park and Ride- sowie Bike and Ride- Anlagen.
Ziel der Planung ist es, Flächen für einen Nahversorger auf den städtischen Flurstücken bereitzustellen, um die Nahversorgung in Eltersdorf zu stärken. Außerdem soll benötigter Raum für die medizinische Versorgung und den Wohnungsbau ermöglicht werden. Das Angebot einer P&R- und B&R-Anlage am Nordeingang des S-Bahnhaltepunkts Eltersdorf stärkt die umweltfreundliche Mobilität. Durch die geplante Wendemöglichkeit für den ÖPNV sowie den Radweg nach Tennenlohe und der Querungshilfe entlang der Weinstraße kann der flexible Wechsel der Verkehrsmittel künftig sicher erfolgen.
Falls sie im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eine Stellungnahme zum in Aufstellung befindlichen Bauleitplan abgeben wollen, werden wir Ihre Stellungnahme im entsprechenden Verfahren verarbeiten.
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die Stadt Erlangen, Rathausplatz 1, 91052 Erlangen, E-Mail: poststelle@stadt.erlangen.de, Tel. 09131 86-0.
Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach den Vorschriften des Baugesetzbuches von Ihnen angegebenen Daten werden bei der Stadt Erlangen ausschließlich im Rahmen der Bauleitplanung verarbeitet.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit Art. 4 Abs. 1 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG).
Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten können Sie im Internet unter www.erlangen.de/datenschutzhinweise abrufen. Alternativ erhalten Sie diese Informationen auch bei der / dem in der Bekanntmachung genannten Sachbearbeiterin bzw. Sachbearbeiter.
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