Gewässerschutz; Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser in oberirdische Gewässer

Stand: 23.08.2022

Grundsätzlich stellt die zielgerichtete Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser von bebauten oder befestigten Flächen in ein oberirdisches Gewässer eine Gewässerbenutzung im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) dar, die einer wasserrechtlichen Erlaubnis bedarf. Dazu sind entsprechende Antragsunterlagen beim Amt für Umweltschutz und Energiefragen vorzulegen.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist im Rahmen des Gemeingebrauchs gemäß Bayerischem Wassergesetz (BayWG) eine Einleitung in oberirdische Gewässer erlaubnisfrei möglich. Dabei sind die "Technischen Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in oberirdische Gewässer (TRENOG)"  einzuhalten. Grundvoraussetzung dabei ist, dass eine Versickerung nicht oder nur mit hohem Aufwand möglich ist.

Im Zusammenhang mit einer Einleitung ist in jedem Falle vom Amt für Umweltschutz und Energiefragen/Gewässerschutz zu prüfen, ob die Aufnahmefähigkeit des Gewässers ausreichend ist, um Ausuferungen oder Hochwasser zu vermeiden. Je nach Art des Gewässers und der Herkunft des Niederschlagswassers sind vor der Einleitung Behandlungsanlagen erforderlich, um das Gewässer vor Verunreinigungen zu schützen. Anlagen der Regenwasserbehandlung sind zum Erhalt ihrer Funktion regelmäßig zu warten.

Nähere Informationen hierzu erteilt das Amt für Umweltschutz und Energiefragen/Gewässerschutz.

Links:

Programm BEN - Beurteilung der Erlaubnisfreiheit von Niederschlagswassereinleitungen

Erlaubnisfreie Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser in oberirdische Gewässer - Technische Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in oberirdische Gewässer (TRENOG)

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